Zitate aus dem Gutachten:
…...Im Ergebnis lässt sich gegenwärtig kein bewaffneter Angriff seitens der PKK und damit auch
keine Selbstverteidigungslage für die Türkei erkennen, die den Verstoß gegen das Gewaltverbot
gegenüber dem Irak rechtfertigen könnte…….
.....Da bereits keine Selbstverteidigungslage gegeben ist (siehe oben) kann dahingestellt bleiben, ob
das Vorgehen der irakischen und der kurdischen Regierung gegenüber der PKK im Nordirak die
Anforderungen der „unable and unwilling-Doktrin“ erfüllt…….
.....Deutschland könnte als nichtständiges Mitglied und derzeitiger Inhaber des Vorsitzes des VNSicherheitsrates eine Dringlichkeitssitzung beantragen und das türkische Vorgehen im Nordirak als nicht völkerrechtskonform monieren, um ggf. eine entsprechende Resolution bzw. zumindest eine Erklärung des Sicherheitsrates zu erwirken…....
Die neugebildete Koalitionsregierung unter Benjamin Netanjahu und Benjamin Gantz hält an den schon vorher von Netanjahu verkündeten Plänen fest, alle 128 Siedlungen und das Jordantal, den fruchtbarsten Teil Palästinas, zu annektieren. Das Wahlergebnis zeigt, dass diese Annexionspläne von dem größten Teil der nichtarabischen Bevölkerung Israels geteilt werden. Voraussetzung für diesen radikalen Schritt war die Zustimmung der USA, die US-Außenminister Pompeo am 25. April gegeben hat. Andere Regierungen sind offenbar nicht konsultiert worden, vor allem nicht die betroffenen Palästinenser....
Widerspruch gegen die Behauptung der Bundesregierung, die von Deutschland im Rahmen der NATO praktizierte nukleare Teilhabe verstoße nicht gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT – BGBl. 1974 II S.786)
Bernd Hahnfeld
Das in Büchel stationierte Jagdbombergeschwader 33 der Bundeswehr hat im Rahmen der nuklearen Beihilfe der NATO die Aufgabe, mit den Tornado-Flugzeugen die Beförderung und den Abwurf der dort stationierten Atombomben zu üben und diese im Kriegsfall zu den Zielgebieten zu fliegen und sie dort abzuwerfen, nachdem der US-Präsident sie freigegeben und das US-Militär sie einsatzbereit geschaltet hat. Damit erlangen die Bundeswehrsoldaten im Kriegsfall unter dem Schutz der NATO die Verfügungsgewalt über Atomwaffen – unabhängig davon, dass im Rahmen der Modernisierung die Freischaltung der Waffen lediglich für den Abwurf an den von den USA vorgesehenen Zielen wirksam ist. Hinweise dafür, dass in Friedenszeiten Atombombenabwürfe nicht nur mit Übungsbomben sondern mit realen Atombomben stattgefunden haben, gibt es nicht.
Als Vertragspartei des NPT ist der Nichtatomwaffenstaat Bundesrepublik nach Art. 2 NPT verpflichtet, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemanden unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“. Entsprechend ist die USA nach Art. 1 NPT verpflichtet, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben“. Die Bundesregierung behauptet, dass diese Verpflichtungen nicht uneingeschränkt gelten, weil die nukleare Teilhabe bereits vor Unterzeichnung des NPT am 1. 7.1968 (durch die Bundesrepublik erst im November 1969) bestanden habe.
Die NATO wird künftig bei etwaigen bewaffneten Auseinandersetzungen mit Russland "früher als bisher mit nuklearer Vergeltung drohen" können. Dies geht aus einem Bericht über entsprechende, bisher geheimgehaltene Pläne des Bündnisses hervor, die in der vergangenen Woche beim NATO-Verteidigungsministertreffen besprochen wurden. Möglich wird es zudem sein, konventionell bewaffnete Mittelstreckenraketen, die die NATO in Europa zu stationieren erwägt, im Spannungsfalle nuklear umzurüsten.
Weiterlesen: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8311/
Übersetzung a. d. Russ. u. Engl.: Rainer Böhme | dgksp - diskussionspapiere ISSN 2627-3470 | Dresden – Juni 2020
Inhalt
● Hat Russland eine neue Nukleardoktrin? - Kommentar von Wilfried Schreiber
● Stellungnahme zum Grundlagenpapier - von Dmitri Trenin – Carnegie Moscow Center
● GRUNDLAGEN der staatlichen Politik der Russischen Föderation auf dem Gebiet der nuklearen Abschreckung
(Präsidentenerlass und Grundlagendokument)
weiter als pdf
SWP-Studie 12 Juni 2020, Berlin 36 Seiten
pdf unter https://www.swp-berlin.org/publikation/russland-und-die-nukleare-ruestungskontrolle/
127 British politicians from all parties have written to the British Prime Minister and the Foreign Secretary urging them to make clear publicly to Israel that any annexation of occupied Palestinian territory “will have severe consequences including sanctions”.
Posted by Caabu on 01 May 2020
In an unprecedented intervention, politicians including former cabinet members, ministers and senior diplomats, demanded actions not words in opposing any Israeli annexation. This would be “a mortal blow to chances of peace between Israelis and Palestinians based on any viable two-state solution.”
Joint letter to foreign ministers that are part of the European Union
Geneva, May 8, 2020
Your Excellencies,
The World Council of Churches (WCC) and the Middle East Council of Churches (MECC) appeal for a firm and principled stance by the European Union against any annexation by the State of Israel of occupied Palestinian territory in the West Bank. Any such annexation would constitute a grave violation of international law and, as UN Special Coordinator for the Middle East Peace Process Nickolay Mladenov has observed, "deal a devastating blow to the two-state solution, close the door to a renewal of negotiations, and threaten efforts to advance regional peace."
SWP-Aktuell Nr. 38 Mai 2020 | von Oberst a.D. Wolfgang Richter
Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die USA den mulitlateralen Vertrag über den Offenen Himmel verlassen werden und Russland bald folgen könnte. Damit würde Präsident Trump den Rückzug der USA aus der regelbasierten Sicherheitsordnung fortsetzen und eine weitere Bresche in die Rüstungskontrollarchitektur schlagen.
Weiter: https://www.swp-berlin.org/10.18449/2020A38/
Vgl. dazu auch:
in der Sendung des NDR „Streitkräfte und Strategien“ , im Manuskript Nr. 768 auf den Seiten 6-13.
Hier der link zum download: https://www.ndr.de/nachrichten/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/newsletter106_page-2.html
Im Gespräch mit dem Historiker Daniel Cil Brecher erzählt der 99-Jährige von seinen Erfahrungen, seiner Arbeit als Anwalt der Opfer von Kriegsverbrechen und seiner Förderung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.
Gesendet im DLF am 25.8.2019
Am 16. Dezember 2019 wurde die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – EU 2019/1937 (Whistleblowerschutz-Richtlinie) verabschiedet, die bis Ende 2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Whistleblower-Netzwerk berichtete mehrfach. Das federführende Justizministerium (BMJV), das dem Vernehmen nach Ende dieses Sommers einen ersten Gesetzentwurf vorlegen will, hat unlängst im Rahmen der Ressortabstimmung ein „Eckpunkte“-Papier ans Wirtschaftsministerium (BMWi) weitergeleitet. Dort wurden grundsätzliche Überlegungen des BMJV kommentarlos gestrichen. Jetzt ist das Papier nur noch halb so lang.
weiterlesen: https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2020/04/17/interessenvertreter-gegen-whistleblowerschutz/
Kampfdrohnen und Killerroboter als Mittel zur Förderung von Frieden und Gerechtigkeit? Dieses Verständnis muten Sicherheitspolitiker*innen der interessierten Öffentlichkeit zu, wenn sie die Ausrüstung des Militärs mit Kampfdrohnen befürworten. Die kriegsethische Problemlage hat sich mit der Entwicklung, Verbreitung und Verwendung der militärischen Drohnentechnologie, zu der in absehbarer Zeit auch Killerroboter gehören könnten, grundlegend verändert. Damit stellt sich die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit von militärischer Gewalt grundlegend neu. W&F-Dossier 89, »Mit Kampfdrohnen und Killerrobotern ‑ für gerechten Frieden?«, benennt das Problem und bezieht Stellung dazu.
weiterlesen: https://wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?dossierID=093