Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nichtverbreitungsvertrag - NVV) in deutscher Übersetzung

Originaltitel: Non-Proliferation-Treaty (NPT) - Stand März 2003

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) aus dem Jahr 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungsregimes. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Vertrag am 02. Mai 1975 bei. Der Vertrag, dessen unbegrenzte Gültigkeit 1995 durch die Teilnehmer beschlossen wurde, verpflichtet die Kernwaffenstaaten (USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China) im Gegenzug zum Nuklearwaffenverzicht der Nichtkernwaffenstaaten zur vollständigen nuklearen Abrüstung und vereinbart die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Dem NVV gehören mittlerweile 188 Staaten an, drei Staaten sind nicht Mitglied geworden: Indien, Pakistan und Israel.

Der vollständige Vertragstext als Download (PDF-Dokument)