Michael Haid  in:  IMI-Analyse 2015/023 vom 26.6.2015

Der am Ende 56 Seiten umfassende Abschlussbericht der Kommission wurde am 16.06.2015 an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) übergeben und der Öffentlichkeit bekanntgemacht. Er enthält Vorschläge und Empfehlungen zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, die unmittelbar nach der Sommerpause im September in ein Gesetzgebungsverfahren münden könnten, wie Völker Rühe anlässlich der Übergabe des Berichts anregte. Im Ergebnis sei es „gelungen, die Rechte des Parlaments bei Auslandseinsätzen nicht nur zu sichern, sondern zu stärken“, verkündeten die beiden Kommissionsmitglieder, Nils Annen, außenpolitischer Sprecher, und Rainer Arnold, verteidigungspolitischer Sprecher, der SPD-Bundestagsfraktion in einer gemeinsamen Presseerklärung. Der Titel eines Kommentars in der Deutschen Welle sprach gar von einem „Sieg für die Demokratie“. Die Behauptung, der Kommissionsbericht beinhalte eine Stärkung der Parlamentsrechte, erscheint bei genauerer Betrachtung jedoch kaum haltbar.

Im Gegenteil, sollten die in ihm enthaltenen Ansichten und Vorschläge tatsächlich politisch aufgenommen und zukünftig in Gesetzesform gegossen werden, würden dadurch wesentliche Teile der Parlamentsbeteiligungsrechte angegriffen und auf ein Minimum reduziert. Während der Bericht konkrete und weitreichende Vorschläge zur Einschränkung des Parlamentsvorbehaltes enthält, auf die im Ende dieser Analyse näher eingegangen wird, sieht die Kommission die Parlamentsbeteiligung durchaus auch als Instrument der Bundesregierung zur Sicherung der militärischen Interventionsfähigkeit im und durch den Bundestag, weshalb sich dieser Beitrag zuvor auch kritisch mit der Meinung auseinander setzt, eine Stärkung der Parlamentsbeteiligungsrechte zu fordern.
 

Hier die ganze Analyse:

http://www.imi-online.de/2015/06/26/bericht-der-ruehe-kommission-sicherung-der-militaerischen-interventionsfaehigkeit-statt-staerkung-der-parlamentsrechte/