IGH entscheidet über die Reichweite des Grundsatzes der Staatenimmunität.

Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wurde am 12.09.2011 der Rechtsstreit BRD ./. Italien verhandelt.  Die BRD war in Rechtsstreiten vor italienischen Gerichten verurteilt worden, italienische Opfer von NS-Kriegsverbrechen zu entschädigen. Der oberste Gerichtshof Italiens  hatte den Einwand der deutschen Regierung, sie könne wegen des Grundsatzes der Staatenimmunität vor ausländischen Gerichten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, zurückgewiesen.  Derart schwere Menschenrechtsverstöße fielen unter die universelle Gerichtsbarkeit aller Staaten.  Ähnlich argumentierend hatte das Oberste Zivilgericht Griechenlands den Opfern des Massakers von Distomo  Ansprüche zuerkannt, die in Italien vollstreckt wurden. Auch diese Akte der italienischen Justiz sind nun Gegenstand des Verfahrens vor dem IGH.

Der IGH hat dann am 3.2.2012 gegen Italien entschieden und die Position der BRD bestätigt - nicht ohne sein Unverständnis auszudrücken, dass die deutsche Regierung bisher keine Entschädigungsregelung getroffen hat. (näheres auf der IGH-Seite)

 

Nachstehend ein Interview mit Joachim  Lau, einem der Anwälte der Geschädigten, veröffentlicht in der taz vom 12.09.2011.

Interview MICHAEL BRAUN

taz: Herr Lau, worum geht es in dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH), in dem Deutschland gegen Italien steht?

Joachim Lau: In diesem internationalen Rechtsstreit klagt Deutschland die Anerkennung seiner Staatenimmunität vor italienischen Gerichten ein. Kurz: Deutschland will das Prinzip anerkannt sehen, dass Privatbürger, die im Zweiten Weltkrieg Opfer deutscher Verbrechen wurden, kein Recht darauf haben, vor ausländischen Gerichten Schadenersatzansprüche geltend zu machen.


Was heißt das konkret für Ihren Mandanten?

In Wirklichkeit geht es um die Annullierung der bescheidenen Schadenersatzansprüche des Herrn Ferrini in Höhe von 30.000 Euro, die ihm von einem italienischen Gericht dafür zugestanden worden sind, dass er zwischen 1944 und 1945 von den deutschen Truppen nach Thüringen verschleppt worden war, um dort mit einer Bullenpeitsche zur Arbeit in einer unterirdischen Waffenfabrik gezwungen zu werden.

Die von der deutschen Bundesregierung geltend gemachte Immunität eines ausländischen Staates vor ausländischen Gerichten hatte die italienische Justiz dem deutschen Staat im Fall des Herren Ferrini nicht mehr zugestanden. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die Durchsetzung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit unter die universelle Gerichtsbarkeit aller Staaten fällt, weil durch solche schweren Menschenrechtsverstöße die internationale Rechtsordnung als Ganzes bedroht ist.

Wie viele Verfahren laufen denn noch in Italien gegen Deutschland?


Meiner Kenntnis nach sind zwischen 200 und 300 Verfahren anhängig. Sehr wenige Verurteilungen sind bisher ergangen, sowohl wegen deutscher Massaker als auch wegen der Deportation und Zwangsarbeit.

Sie vertreten vor italienischen Gerichten auch griechische Mandanten, und auch um deren Ansprüche geht es jetzt in dem Verfahren vor dem IGH.

Da geht es um die Schadenersatzansprüche der Nachfahren von Opfern des Massakers von 1944 in dem Dorf Distomo. Im Jahre 2000 hat das Oberste Zivilgericht Griechenlands den Immunitätseinwand der Bundesrepublik zurückgewiesen mit der Begründung, dass der ausländische Staat bei der Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen stillschweigend auf seine völkerrechtlichen Immunitätsrechte verzichtet habe.

Die Vollstreckung des Urteils konnte dann jedoch in Griechenland nicht erfolgen, weil die griechische Regierung unter dem Druck der deutschen Regierung nicht die erforderliche Erlaubnis erteilt hatte. Wir haben deswegen das Distomo-Urteil in Italien zur Vollstreckung gebracht, weil hier nach einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts die Zustimmung der Regierung nicht erforderlich ist.

Sind Sie nicht froh, dass der IGH jetzt die Frage klären soll?

Keineswegs. Anstelle ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, hat die Bundesregierung es vorgezogen, den Gerichtshof in Den Haag anzurufen. Vor dem Weltgericht soll, abstrakt und abseits der Öffentlichkeit sowie ohne die Beteiligung der Betroffenen, über die innerstaatliche Zulässigkeit und Durchsetzbarkeit des Schadenersatzanspruchs von Herrn Ferrini verhandelt werden.

Und Italiens Regierung?

Sie spielt dieses Spiel der Bundesregierung mit. Die Berlusconi-Regierung hat sich, sicherlich auch wegen der wirtschaftlichen Dominanz Deutschlands, "überzeugen" lassen, einer "Klärung dieser Rechtsfrage vor dem Internationalen Gerichtshof zuzustimmen. Ohne diese Zustimmung hätte das Verfahren nicht eröffnet werden können.

Welcher Weg müsste stattdessen eingeschlagen werden?

Für die Entschädigungsfrage aus der Besatzungszeit zwischen 1943 und 1945 einschließlich der Zuständigkeit der jeweiligen nationalen ordentlichen Gerichte ist ausschließlich zuständig ein Schiedsgerichtshof oder der Europäische Gerichtshof. Denn Deutschland hat in rechtswidriger Weise sowohl die Forderungen meiner Mandanten als auch die Möglichkeit, diese gerichtlich geltend zu machen, aberkannt.