
Hier das Statut in der deutschen Übersetzung
Die Ergänzung muss von den einzelnen Staaten ratifiziert werden und tritt dann ein Jahr später in Kraft. Bisher haben erst 5 Staaten die Ratifizierung abgeschlossen. Die BRD dürfte der 6.Staat werden: das Gesetz liegt seit Anfang Februar 2013 beim Bundespräsidenten zur Ausfertigung. - Wir geben im folgenden den Gesetzesentwurf der Bundesregierung wieder. Dort findet sich der Text der neuen Aggressionsdefinition auf den S. 13 ff.
Der Internationale Srafgerichtshof kann jedoch frühestens ab 1.1.2017 nach der neuen Vorschrift tätig werden und nur, wenn bis dahin 30 Vertragsstaaten die Ergänzugn ratifiziert und 2/3 der Vertragsstaaten den Beschluss gefasst haben, dass der ICC über Verbrechen der Aggression urteilen darf.
Im Nachgang zur Verurteilung von T. Lubanga im März 2012 veröffentlicht der ICC am 07.08.2012 erstmals Grundsätze über die materielle Entschädigung der Opfer aus dem ICC-Fonds.
aus: junge welt vom 30.06.2012
In den letzten Wochen tat sich etwas in der internationalen Strafjustiz: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag verhängte in seinem ersten Urteil gegen den kongolesischen Warlord Thomas Lubanga zwanzig Jahre Freiheitsstrafe das UN-Tribunal für Sierra Leone verurteilte als ersten Staatschef seit Nürnberg den ehemaligen Diktator von Liberia, Charles Taylor, zu fünfzig Jahren Haft, weil er im Nachbarland Sierra Leone Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unterstützt hat, und schließlich begann vor dem UN-Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien die Hauptverhandlung gegen Ratko Mladic wegen des Massakers von Srebrenica. Jedes dieser Verfahren wird kritisiert; so wurde beispielsweise bei Lubanga die sechsjährige Verfahrensdauer angemahnt, zumal der Angeklagte diese in Untersuchungshaft verbringen mußte, die Den Haager Ankläger wurden im Urteil vom Gericht erneut dafür gerügt, daß sie versucht hatten, der Verteidigung den Zugang zu Beweismittel zu erschweren und damit die Fairneß des Verfahrens bedrohten.
Auf der Staatenkonferenz am 17. Juli 1998 wurde das sog. Rom-Statut[1] verabschiedet, auf dessen Basis der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag, nach Inkrafttreten des Statuts am 1. Juli 2002 eingerichtet wurde. In der deutschen Rechtswissenschaft wird darin mehrheitlich eine grundsätzlich sehr positive Weiterentwicklung des internationalen Strafrechts gesehen.[2] Der folgende Beitrag stellt dieser positiven Bewertung die Probleme und Grenzen des Rom-Statuts und des IStGH gegenüber.