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Afghanistan

"Ein Schrei nach Frieden" - Bericht einer Delegation aus der Friedensbewegung von ihrer Reise nach Afghanistan

Die Reise fand vom 16.05. bis 23.05.2013 statt. Die Delegation hatte Gespräche mit hochrangigen Vertretern aller Konfliktparteien und wichtiger Partner in der Zivilgesellschaft.

Hier der Bericht von Reiner Braun und Kristine Karch   (pdf) 

 

Reisebericht: Friedensbewegte in Afghanistan

Wir haben es gewagt (trotz vieler Warnungen) und besuchten vom 16.05. bis 23.05.2013
Kabul.
Wir:
Reiner Braun, Geschäftsführer der IALANA
Christine Hoffmann, Generalsekretärin von pax christi
Otto Jäckel, Vorsitzender der IALANA
Wahida Kabir, Kommission für Frieden und Freiheit in Afghanistan
Kristine Karch, Mitglied im Koordinierungskreis des deutsch-afghanischen Friedensnetzwerkes
Karim Popal, deutsch-afghanischer Anwalt, der die Opfer des Luftangriffs auf Kundus vor Gericht vertritt und
Farida Seleman, Afghanischer Kulturverein Freiburg.


Wir kennen uns seit einigen Jahren aus gemeinsamen Aktivitäten für den Frieden und aus
Protesten gegen die Stationierung der Nato Truppen in Afghanistan.
Wir landeten in einer Stadt des Krieges, freie Bewegung oder gar „sight seeing“ in einer vom
Krieg zerstörten und vom Terror regierten Stadt sind nicht möglich. Die Autos wurden zum
wichtigsten Fortbewegungsmittel und waren die Grundlage einer ambivalenten Sicherheit.
Die Umsicht unserer Fahrer war unsere wichtigste „Sicherheitsgarantie“. Ein wohlbehüteter
Ausflug in die Umgebung von Kabul nach Pahgman vervollständigt das Bild der allgemeinen
Unsicherheit.

Lesen sie den gesamten Reisebericht hier

 

 

20.03.13: Kundus-Prozess beim Landgericht Bonn. Vergleich scheitert

Das Gericht legte der Bundesregierung nahe, die Schadensersatzforderungen der Kundus-Opfer dem Grunde nach  anzuerkennen, und schlug einen Vergleich vor.

Doch der Anwalt der Bundesregierung lehnte das rundweg ab. So muss das Gericht in die  - voraussichtlich langwierige - Beweisaufnahme eintreten. Für den 17.04.2013 hat das Gericht einen Beweisbeschluss angekündigt.

Einen guten Einblick- auch mit Videobildern bestückt - findet sich im Spiegel-online - Artikel "Kunduz-Prozess: Was darf ein Offizier im Krieg?":
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-afghanistan-prozess-zu-luftangriff-von-kunduz-beginnt-a-890034.html
Inzwischen ist der erwartete Beweisbechluss ergangen. Hierzu die Presseerklärung der Anwälte der Kläger:

Presseerklärung vom 19.04.13  (pdf)

 

 

Presseerklärung der Anwälte der Kundus-Opfer vom 18.03.2013

Am 20.03.2013 wird vor dem Landgericht Bonn die Schadensersatzklage der Opfer des Bombardements bei Kundus vom 04.09.2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt.

Hierzu die Presseerklärung der Anwälte K. Popal und P. Derleder.

PE vom 18.03.2013 zum Prozess   (pdf)

 

26.01.2013 Bundestag verlängert erneut das Afghanistan-Mandat

Mit  Mehrheit wurde das Mandat entsprechend dem Beschlussvorschlag der Regierung vom Bundestag verlängert.

BT-Drs. 17-11685

 

Stoppt den Krieg - Wege zum Frieden in Afghanistan - Friedenskongress 2012

Am 13./14.Oktober findet in Bonn ein hoch interessanter  internationaler Kongress zu Afghanistan statt unter Beteiligung relevanter afghanischer Akteure. IALANA ist Mitveranstalterin.

Nachfolgend der Aufruf mit dem Programm - auch in der englischen Fassung.

dt. Fassung  (pdf)

engl. Fassung (pdf)

 

Michael Haid, Das Deutsch-Afghanische Abkommen

aus: IMI-Standpunkt 2012/028  vom 21.05.2012

Unmittelbar vor dem am 20./21. Mai 2012 in Chicago stattfindenden NATO-Gipfel trafen sich in Berlin am 16. Mai 2012 der afghanische Präsident Hamid Karsai und die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Unterzeichnung eines Vertrags  über die zukünftigen bilateralen Beziehungen beider Staaten. Das Dokument mit der Bezeichnung »Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan über die bilaterale Zusammenarbeit« regelt, neben eher unbestimmten Vereinbarungen auf wirtschaftlichem und entwicklungspolitischem Gebiet, hauptsächlich die „Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit“ (Artikel 2).[1] Hierauf wird in einem kurzen Überblick eingegangen.

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Abkommen BRD-Afghanistan über bilaterale Zusammenarbeit

Am 16.05.2012 schlossen die Regierungen der BRD und der Islamischen Republik Afghanistan ein Abkommen über die künftige bilaterale Zusammenarbeit.

download (pdf)

 

Kriege und das Völkerrecht am Beispiel Afghanistans

Bericht vom Afghanistan-Workshop in Bonn am 04.12.2011

nach  "Schattenblick Bericht/080" vom 20.12.2011

http://www.schattenblick.de/infopool/politik/report/prbe0080.html

 

Kunduz-Klage auf Schadenersatz eingereicht

Pressemitteilung  der Rechtsanwälte Popal und Derleder, welche die Opfer des Bombardements in Kunduz vertreten, vom 02.12.2011:

 

Die zivilrechtliche Verarbeitung des Bombardements von Kunduz, bei dem eine Vielzahl afghanischer Zivilpersonen getötet wurde, hat mit der Erhebung der Schadensersatzklage beim Landgericht Bonn am 2. Dezember 2011 begonnen. Nachdem der Generalbundesanwalt das Strafverfahren gegen Oberst i. G. Georg Klein aufgrund mangelnden Tötungsvorsatzes eingestellt hat, stützt sich die Zivilklage auf eine Amtshaftung infolge grober Fahrlässigkeit. Dem deutschen Kommandeur wird der Vorwurf gemacht, dass er die Warnungen der US-amerikanischen Kampfjetpiloten in den Wind geschlagen hat.

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