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Einsatz im Irak gegen IS

Am 21./22.11 2017 diskutierte der neue Bundestag die Verlängerung der laufenden Mandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr vorläufig für weitere drei Monate.

Hier zur Debatte (Auszug aus Bundestagsprotokoll - pdf)

Ottfried Nassauer fasst in "Streitkräfte und Strategien"  vom 8./9.2.2015 die staats- und völkerrechtlichen Bedenken zusammen:

Die Abgeordneten des Bundestages haben in der vergangenen Woche das Mandat für einen neuen Auslandseinsatz der Bundeswehr beschlossen. Bis zu einhundert Soldaten werden in den Nordirak geschickt, um dort die Streitkräfte der kurdischen Regionalregierung auszubilden. Dadurch sollen die Kurden in die Lage versetzt werden, die Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat zu-rückzudrängen. Der Bundestag stimmte zwar mit großer Mehrheit für das Mandat, rechtlich umstritten ist es trotzdem.

In einer Kleinen Anfrage der BT-Fraktion DIE LINKE vom 26.01.2015  werden die Probleme der ersten Waffenlieferungen  an die Pesmergas im Nordirak deutlich benannt

Die Abgeordneten berufen sich darin auf Berichte von Presse und Nichtregierungsorganisationen, die auf Menschenrechtsverletzungen durch Funktionsträger der kurdischen Autonomieregion
hinweisen.

bt-drs 18-3828

In der Mißachtung von Völkerrecht und Grundgesetz (vergleichbar dem Kosovo-Beschluss) diskutierte der Bundestag am 29.Januar 2015 die Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses zum Antrag der Bundesregierung, die Koalition der Willigen gegen IS mit Bundeswehrsoldaten zu unterstützen.

Von den anwesenden 590 Abgeordneten stimmten in namentlicher Abstimmung 457 mit ja, 79 mit Nein und 54 enthielten sich. Die Nein-Stimmen kamen von Gauweiler-CSU, 12 Abgeordneten der SPD, 8 Abgeordneten von B90/GRÜNE und der gesamten Fraktion DIE LINKE.

Hier die BT-Drs. 18/3957 und ein Protokollauszug mit der Debatte im Bundestag

Aus Anlass der heute in München beginnenden "Sicherheitskonferenz" erklärt die IALANA:  

"Bundeswehreinsatz im Nordirak: Jenseits des Grundgesetzes"

In der Erklärung heißt es u.a.:
[…] Der jetzt von der Mehrheit des Bundestages gebilligte Einsatz der Bundeswehr
ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. […][…] Ein Mandat zum Einsatz von Streitkräften im Nordirak hat der UN-Sicherheitsrat weder Deutschland noch anderen Staaten erteilt. Kurzerhand

Warum der Irak-Einsatz der Bundeswehr gegen den "Islamischen Staat" verfassungswidrig ist

Prof. Stefan Talmon - Völkerrechtler an Uni Bonn-  in faznet vom 8.1.15

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/irak-einsatz-der-bundeswehr-eine-koalition-der-willigen-reicht-nicht-13358110.html

Ähnlich Prof. August Pradetto - vormals Völkerrechtler an der BW-Hochschule in Hamburg  - in zeit-online am 30.1.2015

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-01/bundeswehr-irak-bundestag-mandat-voelkerrecht-kommentar

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 24.12.2014 bezweifelt Kujat, dass die Mission einen völkerrechtlich korrekten Rahmen hat. Über ein Mandat des Bundestages hinaus sei der Rahmen eines Nato-Einsatzes oder ein Mandat des Sicherheitsrats erforderlich.

http://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/533081/militarstratege-kujat-deutschland-muss-mehr-verantwortung-ubernehmen

Während der Krieg gegen den IS auf dem Boden des Irak durch das ausdrückliche Einverständnis der irakischen Regierung völkerrechtlich gerechtfertigt werden kann: gilt das auch für die Angriffe in Syrien? Und ist der Einsatz vereinbar mit dem Grundgesetz der BRD?

Hier einige kritische Stimmen:

Alexander Neu (Fraktion DIE LINKE) in einer Presseerklärung der Fraktion vom 12.12.2014:

a.neu -pe linke vom 12.12.14 zu irak-einsatz

Prof. Martin Kutscha in einer Presseerklärung der Humanistischen Union vom 17.12.14

kutscha zu krieg gegen is

PM des Bundesausschusses Friedensratschlag  vom 23.09.2014: "flagranter Bruch des Völkerrechts" 

friedensratschlag zu syrien-krieg v. 23.9.14

Norman Paech in ND vom 01.10.2014: ..."weitere Variante im Kampf gegen den internationalen Terror, die sich vollständig von der UN-Charta und dem Völkerrecht verabschiedet hat"

http://www.neues-deutschland.de/artikel/947684.gilt-voelkerrecht-an-kurdistans-fronten.html

German-Foreign-Policy vom 16.12.2014: http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59020

Roland Etzel in ND vom 25.09.2014: Wahington reklamiert Selbstverteidigung und sieht keine Notwendigkeit für ein UN-Mandat

http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Syrien1/tuerkei2.html

Der Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung  wurde am 17.12.2014 vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen und soll Anfang 2015 beschlossen werden.

b-reg zu irak-is-einsatz- BT-Drs. 18/3561

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