Die Abgeordneten des Bundestages haben in der vergangenen Woche das Mandat für einen neuen Auslandseinsatz der Bundeswehr beschlossen. Bis zu einhundert Soldaten werden in den Nordirak geschickt, um dort die Streitkräfte der kurdischen Regionalregierung auszubilden. Dadurch sollen die Kurden in die Lage versetzt werden, die Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat zu-rückzudrängen. Der Bundestag stimmte zwar mit großer Mehrheit für das Mandat, rechtlich umstritten ist es trotzdem.
Die Abgeordneten berufen sich darin auf Berichte von Presse und Nichtregierungsorganisationen, die auf Menschenrechtsverletzungen durch Funktionsträger der kurdischen Autonomieregion
hinweisen.
Von den anwesenden 590 Abgeordneten stimmten in namentlicher Abstimmung 457 mit ja, 79 mit Nein und 54 enthielten sich. Die Nein-Stimmen kamen von Gauweiler-CSU, 12 Abgeordneten der SPD, 8 Abgeordneten von B90/GRÜNE und der gesamten Fraktion DIE LINKE.
Hier die BT-Drs. 18/3957 und ein Protokollauszug mit der Debatte im Bundestag
In der Erklärung heißt es u.a.:
[…] Der jetzt von der Mehrheit des Bundestages gebilligte Einsatz der Bundeswehr
ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. […][…] Ein Mandat zum Einsatz von Streitkräften im Nordirak hat der UN-Sicherheitsrat weder Deutschland noch anderen Staaten erteilt. Kurzerhand
Prof. Stefan Talmon - Völkerrechtler an Uni Bonn- in faznet vom 8.1.15
Ähnlich Prof. August Pradetto - vormals Völkerrechtler an der BW-Hochschule in Hamburg - in zeit-online am 30.1.2015
Alexander Neu (Fraktion DIE LINKE) in einer Presseerklärung der Fraktion vom 12.12.2014:
Prof. Martin Kutscha in einer Presseerklärung der Humanistischen Union vom 17.12.14
PM des Bundesausschusses Friedensratschlag vom 23.09.2014: "flagranter Bruch des Völkerrechts"
Norman Paech in ND vom 01.10.2014: ..."weitere Variante im Kampf gegen den internationalen Terror, die sich vollständig von der UN-Charta und dem Völkerrecht verabschiedet hat"
Roland Etzel in ND vom 25.09.2014: Wahington reklamiert Selbstverteidigung und sieht keine Notwendigkeit für ein UN-Mandat
Der Antrag der Bundesregierung auf Zustimmung wurde am 17.12.2014 vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen und soll Anfang 2015 beschlossen werden.