Selbst eine strafrechtliche Haftung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges müsse in Betracht gezogen werden. So scharf und eindeutig verurteilte der Wissenschaftliche Dienst die Überlegungen im deutschen Verteidigungsministerium, sich bei einem Giftgaseinsatz in Idlib angekündigten Vergeltungsmaßnahmen der USA und einiger NATO-Verbündetern anzuschließen.
Diese Position hat die IALANA schon bei dem früheren Angriff der USA auf Syrien im Jahr 2017 eingenommen.
Hier das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste (als pdf)
Umfrage: Deutliche Mehrheit der Deutschen lehnt Militärschlag gegen Syrien ab
11. September 2018 Florian Rötzer bei telepolis
Unionspolitiker und Liberale würden aber gerne dabei sein, FDP-Sympathisanten sind auch mehrheitlich dafür, bei den CDU/CSU-Sympathisanten ist man aber auch dagegen
Das deutsche Verteidigungsministerium denkt nach einem Bericht der Bild-Zeitung darüber nach, sich an einem militärischen Schlag gegen syrische Ziele zu beteiligen, wenn es dort wieder zu einem Einsatz von chemischen Waffen kommen sollte. Die Regierungen der USA und Frankreichs haben diese bereits angekündigt.
Hier der Antrag der Bundesregierung - BT-Drs. 19/1093 (pdf) - verunklarend vermischt mit der Fortsetzung des Einsatzes im Irak (dort mit Zustimmung der Regierung) . In der Debatte am 22.3.2018 zeigten sich im Bundestag erhebliche Zweifel an beiden Mandaten - hier Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 22.3.18 als pdf. Das schlug sich in der Abstimmung nieder: 359 Ja / 218 Nein/ 79 Enthaltungen. Zwar gab es nur 9 Nein-Stimmen aus der SPD. Aber die FDP-Fraktion enthielt sich fast geschlossen.
„Da die Terrormiliz Islamischer Staat in den beiden Ländern 95 Prozent ihres Einflussgebiets verloren habe, werde es bei den Einsätzen der internationalen Anti-IS-Koalition künftig mehr um Stabilisierung als um Kampfeinsätze gehen, sagte Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg zum Auftakt eines zweitägigen Außenministertreffen in Brüssel.“
Die Rolle der NATO in der Region beschränkt sich soweit bekannt weitgehend auf den AWACS-Einsatz. Was jedoch fliegende Kommandozentren zur Luftraumkoordinierung für einen Beitrag zur „Stabilisierung“ leisten könnten, bleibt unklar. Falls die Bekämpfung des IS nicht mehr primäre Aufgabe des Einsatzes sein sollte, wäre auch das e)ntsprechende Mandat des Bundestagshinfällig.
IMI-Aktuell 2017/723 : NATO in Nahost (6. Dezember 2017
hier der Antrag BT-Drs. 19/23 als pdf
Hier zur Debatte (Auszug aus Bundestagsprotokoll - pdf)
Mit den Stimmen der Regierungskoalition billigte der Bundestag in namentlicher Abstimmung den Vorschlag der Regierung aus BT-Drs. 18/9960. B 90/GRÜNE und LINKE stimmten geschlossen dagegen - jeweils 8 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil. In der SPD-Fraktion gab es 27 Nein-Stimmen.
Hier das Protokoll zu der 40-minütigen Debatte: BT-Prot vom 10.11.16 , S. 94-110
Am 10.November 2016 soll über den Antrag entschieden werden.
Hier der Antrag der Bundesregierung - BT-Drs. 18-9960 - und ein Auszug aus dem BT-Protokoll vom 20.10.16 (jeweils pdf)
Dies hat das Bundeskabinett am gestrigen Mittwoch beschlossen. Demnach sollen deutsche Militärs den Luftraum im nahöstlichen Kriegsgebiet überwachen und zur Verbesserung des Lagebildes der NATO sowie der Kriegskoalition beitragen. Mit dem Einsatz tritt nach seinen Mitgliedstaaten jetzt auch das westliche Kriegsbündnis selbst in den Krieg gegen Daesh ein.
german foreign policy vom 13.10.2016
Die Bundeswehr unterstützt Angriffe auf den IS/Daesh nicht nur mit Luftbetankungen - bisher schon mehr als 1.100 mal -, sondern vor allem auch mit der Lieferung von Aufklärungsdaten. Diese werden mit Hilfe eines "Informationsraums" im taktischen Luftwaffenhauptquartier der Anti-IS-Koalition auf der Air Base Al Udeid (Qatar), in dem mehrere Bundeswehroffiziere stationiert sind, allen Mitgliedstaaten der Koalition zur Verfügung gestellt.
german foreign policy | 19.09.2016
Florian Rötzer | 11.07.2016 in telepolis |
Auf dem Nato-Gipfel in Warschau wurde der Einsatz von AWACS-Überwachungsflugzeugen zur Unterstützung der von den USA geführten Koalition gegen den IS in Syrien und im Irak beschlossen. Damit beteiligt sich nicht nur jetzt die Nato als Verband an dem Militäreinsatz in Syrien und im Irak, sondern auch die Bundeswehr.
Der Einsatz findet weder im Rahmen der UNO noch der NATO statt und das Selbstverteidigungsrecht, das der Regierung einen Militäreinsatz grundgesetzlich ermöglichte, sähe eine Verteidigung gegen Staaten vor, nicht gegen eine Terrorgruppe wie den IS.
http://www.imi-online.de/2016/06/22/klage-gegen-syrien-einsatz/