Als internationale Juristen-Initiative gegen Atomwaffen wurde IALANA im April 1988 in Stockholm gegründet. Im Juni 1989 folgte in Bonn die Gründung der deutschen Sektion, eines gemeinnützigen Vereins. Der Aufgabenbereich wurde später erweitert auf biologische und chemische Waffen und um die gewaltfreie Friedensgestaltung. 2016 wurde der Name aktualisiert. Heute heißt die Vereinigung „IALANA Deutschland e.V. - Vereinigung für Friedensrecht - Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)“.

Vorsitzender war bis 2010 RA. Dr. Peter Becker, seither nimmt die Funktion RA.Otto Jäckel wahr. IALANA Deutschland führt  derzeit auch die Geschäfte der Internationalen IALANA von der Berliner Geschäftsstelle aus.

In Deutschland startete IALANA 1990 mit einem internationalen Kolloquium und kritischen Beiträgen zu der Atomwaffenstrategie der NATO.

Auf dem Kolloquium in Berlin diskutierten Teilnehmer aus 13 Nationen, darunter hochrangige Militärs, Rechts- und Friedenswissenschaftler die juristischen und politischen Aspekte der Abschreckungsdoktrin. Unterstützt wurden von uns die internationalen Bemühungen um die nukleare Abrüstung, insbesondere das World-Court-Projekt (s.u.), die Folgekonferenzen zum Atomwaffensperrvertrag und in jüngster Zeit der Atomwaffenverbotsvertrag von 2017.

Weiter untersuchte IALANA militärische Aktivitäten Deutschlands vor allem die Out-of-area-Einsätze und die von den USA und ihren Verbündeten sowie von der NATO geführten Kriege (Golf-Krieg 1991, Jugoslawien-Krieg 1999, Afghanistan-Krieg 2001, Irak-Krieg 2003, Libyen-Krieg 2011 und Syrienkrieg seit 2015) auf ihre Vereinbarkeit mit dem deutschen und dem internationalen Recht und veröffentlichte dazu Stellungnahmen und Memoranden.  Eine Schriftenreihe und zahlreiche Veröffentlichungen vertiefen die aufgegriffenen Themen. Wiederholt versuchte IALANA durch Schreiben an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und an Mitglieder der Bundesregierung Einfluss auf die Sicherheits- und Friedenspolitik zu nehmen. Dabei wurde insbesondere die striktere Beachtung des Grundgesetzes und des Völkerrechts angemahnt. Im letzten Jahrzehnt veranstaltete IALANA mehrere vielbeachtete Kongresse; dazu näher unten.
Als besonders erfolgreich können folgende IALANA-Projekte angesehen werden:

„Stoppt die französischen Nuklearwaffentests“

Der französische Staatspräsident Jacques Chirac hatte 1995 die Wiederaufnahme von Atomwaffenversuchen auf dem Muruoa-Atoll angeordnet und damit begonnen, ohne die nach dem Euratom-Vertrag notwendige Zustimmung der Europäischen Kommission einzuholen. IALANA erstellte dazu ein völkerrechtliches Gutachten und  sandte dieses im August1995 mit der Aufforderung an den EU-Kommissions-Präsidenten Santos, gegen den Euratom-Mitgliedstaat Frankreich ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 141 EAGV einzuleiten, nach fruchtlosen Ablauf der Dreimonatsfrist gegen Frankreich den Europäischen Gerichtshof (EUGH) anzurufen und beim EUGH gegen Frankreich eine einstweilige Anordnung zu beantragen, um die Atomwaffenversuche zu stoppen.

IALANA hatte herausgefunden, dass die Nuklearexplosionen auf dem französischen Staatsgebiets des Muruoa-Atoll gefährliche Auswirkungen auf die etwa 800-1000 km entfernten Pitcairn-Inseln haben konnten, die zu Großbritannien gehören, und somit EU-Recht anzuwenden ist.

Das EU-Parlament fasste aufgrund des weitergeleiteten IALANA-Schreibens und mit der in ihm enthaltenen rechtlichen Argumentation eine Entschließung, mit der EU-Kommissions-Präsident aufgefordert wurde, eine Stellungnahme zu der Nichteinhaltung des EAG-Vertrages durch die französische Regierung abzugeben und gegen diese den EUGH anzurufen, falls sich die französische Regierung nicht an die Stellungnahme des EU-Parlaments halten sollte. Die französische Regierung brach daraufhin die Atomwaffentest ab.

„World-Court-Project 1993-1996 : Atomwaffen vor den Internationalen Gerichtshof“ und Klagen der Marshall-Inseln gegen die Atommächte in 2014

Gemeinsam mit der Ärzte-Initiative IPPNW und dem angesehenen Internationalen Friedensbüro in Genf (IPB) begann IALANA 1992 eine Kampagne mit dem Ziel, möglichst viele Staaten zu überzeugen, die Frage dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) vorzulegen, ob der Einsatz von Atomwaffen und die Drohung damit mit dem geltenden Völkerrecht in Einklang stehen. Gegen den heftigen Widerstand der Atomwaffen-Staaten und ihrer Verbündeten gelang es der Kampagne durch intensive Lobby-Arbeit bei den Vereinten Nationen in New York, im Mai 1993 zunächst in der World Health Assembly, dem Hauptorgan der Weltgesundheitsorganisation (WHO), und im Herbst 1994 in der UN-Generalversammlung eine Mehrheit von Staaten dazu zu bringen, den IGH um ein Rechtsgutachten zu der Frage der Völkerrechtswidrigkeit des Atomwaffen-Einsatzes und der Androhung des Einsatzes zu ersuchen.

Am 8. Juli 1996 erging der mit Spannung erwartete Richterspruch dahingehend,  dass die Androhung und der Gebrauch von Atomwaffen generell gegen die Regeln des für bewaffnete Konflikte geltenden Völkerrechts verstoßen. Außerdem stellten die Richter fest, dass eine verbindliche Rechtspflicht der Atomwaffen-Staaten besteht, Verhandlungen zur vollständigen atomaren Abrüstung („auf Null“) zu beginnen und erfolgreich abzuschließen.

Nachdem in den folgenden Jahrzehnten zwar Vereinbarungen zwischen den USA und Russland zur Reduzierung der jeweiligen Atomwaffenarsenale getroffen und umgesetzt wurden, darüber hinaus aber keine ernsthaften Schritte seitens der Atommächte zur Abschaffung aller Atomwaffen erfolgten, im Gegenteil sogar Modernisierungen des vorhandenen Arsenals begonnen wurden, rief die Regierung der Republik der Marshallinseln im April 2014 erneut den IGH an mit dem Ziel, die nach dem NPT-Vertrag bzw dem Völkergewohnheitsrecht bestehende und schon 1996 vom IGH festgestellte Verpflichtung zu ernsthaften Abrüstungsverhandlungen durchzusetzen. Die Klagen gegen die 9 Atomstaaten wurden von Juristen der internationalen IALANA als Mitglieder des Legal Teams maßgeblich mit gestaltet. Wir unterstützten diese wichtige neue juristische Initiative mit Anträgen an die deutsche Regierung, sich den Klagen anzuschließen; weiter durch Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, verbunden mit der Forderung nach Beendigung der völkerrechtswidrigen „nuklearen Teilhabe“ der Bundesrepublik. Leider wies der IGH die Klagen 2016 aus formellen Gründen ab, ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen.

Delegitimierung des Jugoslawien-Krieges

Am 24. März 1999 griff die NATO in die gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Serben und Kosovo-Albanern in Jugoslawien militärisch ein, ohne vom UN-Sicherheitsrat dazu ermächtigt worden zu sein. Soldaten der Bundeswehr beteiligten sich daran, indem sie mit Bundeswehr-Flugzeugen Raketen auf Ziele in Jugoslawien abschossen. Dabei wurden zunächst nur militärische, später aber auch gezielt zivile Ziele angegriffen, wodurch es auch zahlreiche zivile Opfer und Schäden an zivilen Einrichtungen gab.

In Deutschland begründeten Außenminister Joschka Fischer und Verteidigungsminister Rudolf Scharping den Militäreinsatz mit der systematischen Vertreibung der Kosovo-Albaner aus dem Kosovo durch die Regierung Jugoslawiens. Das Auswärtige Amt sprach sogar von Völkermord, Deportationen und ethnischen Säuberungen, die das Milosevic-Regime nicht erst seit Kriegsbeginn, sondern schon seit langem gegen Kosovo-Albaner verübt habe.

Dazu veröffentlichte IALANA am 22. und ergänzend am 29. April 1999 Presse-Erklärungen, in denen durch Zitate aus Auskünften des Auswärtigen Amtes und aus Urteilen mehrerer Oberverwaltungsgerichte nachgewiesen wurde, dass es vor Beginn der NATO-Luftangriffe keine Verfolgung albanischer Volkszugehöriger durch die jugoslawische Staatsmacht gab. Das Auswärtige Amt hatte noch im Januar und März 1999 in Auskünften an deutsche Verwaltungsgerichte darauf hingewiesen, dass eine Verfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo nicht festzustellen sei. Mehrere Oberverwaltungsgerichte hatten dementsprechend in Urteilen (zuletzt OVG Münster am 11.3.1999) festgestellt, dass eine systematische Verfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo nicht vorliege. Ebenso der damals für die OSZE tätige Militärbeobachter Heinz Loquai.

Dieser durch IALANA offenbarte Widerspruch regierungsamtlicher Erklärungen war tagelang ein Hauptthema in den Medien und erschütterte die Glaubwürdigkeit der von der Bundesregierung behaupteten humanitären Kriegsbegründung. Später räumten Gerhard Schröder und Joschka Fischer ein, dass sie sehr wohl wussten, dass sie mit der Beteiligung der Bundeswehr die UN-Charta brachen.

Erarbeitung und Vorlage einer Nuklearwaffen-Konvention

1995 setzten sich Vertreter von IALANA, IPPNW und der Naturwissenschaftler-Initiative INESAP das Ziel, den Text einer Nuklearwaffen-Konvention zu erarbeiten, die Maßnahmen zur Nichtverbreitung und zur vollständigen Abrüstung von Atomwaffen unter strenger internationaler Kontrolle erfassen sollte. Geschaffen werden sollte ein rechtlicher Rahmen für das Verbot und die Abschaffung aller Atomwaffen, die Kontrolle des Nuklear-Komplexes und spaltbarer Materialien und Verifikationsmaßnahmen sowie Rechte und Pflichten von Staaten und Individuen. Das „Lawyers Committee on Nuclear Policy“ etablierte eine Kommission, die bei Treffen in New York und Darmstatt einen Modell-Entwurf erarbeitete. Dieser wurde bei der NPT-Konferenz im Mai 1997 der Öffentlichkeit vorgestellt und noch im selben Jahr von Costa Rica den Vereinten Nationen als offizielles Dokument vorgelegt (UNDocument A/L.1/52/7). Bei der NPT-Konferenz in Wien im Mai 2007 legten IALANA, IPPNW und INESAP eine erweiterte aktuelle Fassung der Nuklearwaffen-Konvention vor. Costa Rica und Malaysia reichten dieses Dokument bei der UN ein. Die offizielle Abschluss-Erklärung der NPT-Konferenz verweist ausdrücklich auf die Nuklearwaffenkonvention.

Der Modell-Entwurf ist von vielen Regierungen positiv aufgenommen worden. So forderten im Dezember 2006 in der UN-Generalversammlung 125 Staaten dazu auf, unverzüglich Verhandlungen über den Abschluss einer Nuklear-Konvention zu beginnen und abzuschließen.

Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs durch Deutschland

„Der Bund wird Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.“ Dieser Verpflichtung nach Art. 24 Abs.3 Grundgesetz hat sich Deutschland jahrzehntelang entzogen.

2006 forderte IALANA in einem Memorandum die Bundesregierung auf, die Zustimmungserklärung nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut abzugeben und damit die Zuständigkeit des IGH für Völkerrechtsstreitigkeiten als obligatorisch anzuerkennen. Dieser Vorschlag wurde unterstützt von namhaften Völkerrechtswissenschaftlern aus dem Beirat der IALANA. Das Memorandum wurde an die Bundesminister des Auswärtigen und der Justiz, an die Bundestagsfraktionen und den Auswärtigen Ausschuss, an Völkerrechtler, NGOs und an die Presse geschickt.

Nach der Zustimmungserklärung des Bundeskabinetts hat das Auswärtige Amt als 66. Staat am 1. Mai 2008 gegenüber dem Generalsekretär der UN die Zustimmungserklärung zur Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des IGH abgegeben. Trotz intensiver Bemühungen auch der IALANA ist es leider nicht gelungen, den so genannten „Streitkräfte-Vorbehalt“ zu verhindern, ausweislich dessen Militäreinsätze im Ausland und die Nutzung des deutschen Hoheitsgebiets für militärische Zwecke von der Zuständigkeit ausgenommen worden sind. Dennoch ist die Unterwerfung Deutschlands unter die IGH-Gerichtsbarkeit ein wichtiger politischer und völkerrechtlicher Beitrag zur Zurückdrängung des „Rechts des Stärkeren“ und des „Faustrechts“ in den internationalen Beziehungen. Mit dem IGH als Hauptrechtsprechungsorgan der UN wurden auch die Vereinten Nationen und das Völkerrecht gestärkt. Die rechtsförmige Lösung der zentralen internationalen Fragen ist ein wichtiger Schritt zur globalen Friedenssicherung.

Konferenzen Frieden durch Recht 2009 und „Quo vadis NATO ?- Herausforderungen für Demokratie und Recht“ 2013

IALANA hat Konferenzen und Foren zu aktuellen Friedensfragen veranstaltet, zunächst im Juni 2009 in Berlin unter Beteiligung anderer Organisationen zum Thema „Frieden durch Recht“. Ziel war es unter anderem, die friedenschaffende Kraft des Völkerrechts heraus zu stellen, die das Verhalten der Staaten untereinander berechenbarer macht und institutionelle Rahmenbedingungen für den Verzicht auf Gewalt oder deren Begrenzung zur Verfügung stellt. Die Beiträge der gut besuchten Veranstaltung sind in einer Dokumentation veröffentlicht worden (ISBN 978-3-8305-1721-4).

Im April 2013 folgte der viel beachtete 3-tägige Bremer NATO-Kongress, den die IALANA wiederum in Zusammenarbeit mit zahlreichen Juristenorganisationen und dem Zentrum für Europäische Rechtspolitik (ZERP) an der Bremer Universität veranstaltete. Mit 270 Teilnehmern und hoch qualifizierten Referentinnen und Referenten wurde zu folgenden Schwerpunkten gearbeitet: Militärische Interventionen zum Schutz von Menschenrechten; Terrorismus und Anti-Terrorismus; Neue geostrategische Konzepte der USA und der NATO; dazu in 8 Arbeitsgruppen zur juristischen Bewertung von aktuellen Entwicklungen wie Drohnen, Cyberwar, Targeted Killing; Medien als Kriegspartei u.a.. Im Nachgang zur Konferenz erschien 2014 ein frei verfügbares Internetbuch mit den wichtigsten Konferenzbeiträgen ( abrufbar unter: www.frieden-durch-recht.eu).

Weitere Kongresse waren: 2015 „Entschädigungsforderungen Griechenlands“ , 2015 „Parlamentarisches Auskunftsrecht und Rüstungsexport“, 2015 „NSA-Aktivitäten in Deutschland und 2018 „Krieg und Frieden in den Medien“.

Mitarbeit in der internationalen Friedensbewegung

IALANA -Deutschland ist vielfältig eingebunden in nationale und internationale Friedensaktivitäten. Herauszuheben ist die Mitorganisation des internationalen Höhepunktes der Friedensaktivitäten des Peace Events Sarajevo 2014, des Kongresses in Sarajevo und des „Friedenswinters“ 2014/2015. IALANA Deutschland unterstützt die jährlichen Aktionen gegen die US-Airbase Ramstein als Zentrum der Kriegsführung der USA im vorderen und mittleren Osten sowie in Afrika, den Widerstand gegen völkerrechtwidrige Drohnenangriffe und die nukleare Teilhabe Deutschlands und die Atomwaffen in Büchel. IALANA bekämpft die wachsende Militarisierung der Gesellschaft durch Werbung der Bundeswehr in Schulen und Universitäten.

Auslobung des Whistleblower-Preises

Gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und bis 2006 auch der Ethikschutz-Initiative vergab IALANA seit 1999 alle zwei Jahre den Whistleblower-Preis an Menschen, die schwerwiegende natur-, menschen- und friedensgefährdende Missstände enthüllen, diese (nach erfolglosen internen Alarmschlagen) an die Öffentlichkeit bringen, dies vor allem uneigennützig tun und dafür große persönliche Nachteile in Kauf nehmen. Preisträger waren 1999 der ehemalige Kapitän der russischen roten Flotte Alexander Nikitin, 2001 die Tierärztin Dr. Margrit Herbst, 2003 der Journalist Daniel Ellsberg, 2005 die Wissenschaftler und Professoren Dr. Ted Postol und Dr. Arpad Pusztai, 2007 die Biologin Dr. Liv Bode,  2009 die Steuerfahnder Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim , 2011 Bradley (später: Chelsea) Manning und der Atomphysiker  Dr. Rainer Moormann,  2013 Edward Snowden , t 2015 der Drohnenpilot Brandon Bryant, der Molekularbiologe Gilles-Eric Séralini und (posthum) den Atomphysiker und Historiker Dr. Léon Gruenbaum. und zuletzt 2017 Martin Porwohl und Maria-Elisabeth Klein (Mitarbeiter der Alten Apotheke in Bottrop) sowie der ehemalige Chefredakteur von Cumhuriyet Can Dündar. Nach dem frühen Tod von Dr.Dieter Deiseroth, langjährig Vorsitzender der Jury für die Vergabe des Preises, Verfasser der meisten wissenschaftlichen Beiträge zum Thema und unermüdlicher Streiter für ein deutsches Gesetz zum Schutz der Whistleblower, wurde die weitere Preisvergabe durch IALANA und VDW beendet. Voraussichtlich 2022 wird noch ein Buch erscheinen, das alle Preisträger und ihre Nachwirkung würdigt.