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Syrien

12. März 2021 Courage Foundation/Berlin Group 21 bei telepolis

 

Erklärung zur Untersuchung eines angeblichen Giftgas-Einsatzes im syrischen Douma 2018 durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen

Wir möchten unsere tiefe Besorgnis über die anhaltende Kontroverse und die politischen Auswirkungen zum Ausdruck bringen, die es um die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) und ihre Untersuchung über den angeblichen Angriff mit chemischen Waffen in Douma, Syrien, am 7. April 2018 gibt.

Seit die OPCW ihren Abschlussbericht im März 2019 veröffentlicht hat, haben zahlreiche, beunruhigende Entwicklungen zu ernster und erheblicher Sorge hinsichtlich der Durchführung dieser Untersuchung geführt. Zu diesen Entwicklungen gehören Fälle, in denen Inspekteure der OPCW, die an der Untersuchung beteiligt waren, erhebliche verfahrensbezogene und wissenschaftliche Unregelmäßigkeiten, das Fehlen einer erheblichen Menge an beweiskräftigenden Dokumenten festgestellt und belastende Aussagen bei Sitzungen des UN-Sicherheitsrates gemacht haben.

Es ist nunmehr allgemein bekannt, dass einige hochrangige Inspekteure, die an der Untersuchung beteiligt waren, einer von ihnen in zentraler Position, die Art zurückweisen, in der die Untersuchung ihre Schlussfolgerungen begründete…....

weiter: https://www.heise.de/tp/features/Glaubwuerdigkeit-und-Integritaet-der-OPCW-wiederherstellen-5078562.html

 

(unter den 27 Unterzeichneten sind: J Bustani, N.Chomsky ,D.Ellsberg, R.Falk, U.Gottstein, E.Murray, G.Neuneck, Th.A. Postol, H.v.Sponeck)

 

Dazu: H. Neuber in telepolis vom 12.3.21:

 

https://www.heise.de/tp/features/Manipulation-von-Syrien-Bericht-Prominente-Kritik-an-OPCW-5078613.html?seite=all

AR 75/193 Die Menschenrechtssituation in der Arabischen Republik Syrien

 

 

Auszug (zu den Giftgaseinsätzen:)

 

Die Generalversammlung (....)

 

4. verurteilt mit Nachdruck jeden Einsatz chemischer Waffen wie Chlor, Sarin und Schwefellost durch die Konfliktparteien in der Arabischen Republik Syrien, betont, dass die Entwicklung, die Herstellung, der Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung, die Weitergabe oder der Einsatz chemischer Waffen, gleichviel wo, wann, durch wen und unter welchen Umständen, unannehmbar ist, eines der schwersten völkerrechtlichen Verbrechen darstellt und gegen das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen und die Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats verstößt, und bringt ihre feste Überzeugung zum Ausdruck, dass diejenigen, die für die Entwicklung, die Herstellung, den Erwerb, die Lagerung, die Zurückbehaltung, die Weitergabe oder den Einsatz chemischer Waffen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden müssen und sollen;

 

5. verurteilt außerdem mit Nachdruck den anhaltenden Einsatz chemischer Waffen in der Arabischen Republik Syrien, insbesondere

 

die drei Chemiewaffenangriffe am 24., 25. und 30. März 2017 in Latamina,

den Sarinangriff am 4. April 2017 in Chan Scheichun,

den Chlorangriff am 4. Februar 2018 in Sarakeb,

den Angriff am 7.April 2018 in Duma sowie

den Chlorangriff am 19. Mai 2019 auf die Provinz Latakia,

 

bei denen Dutzende Männer, Frauen und Kinder getötet und Hunderte mehr schwer verletzt wurden, erinnert an die Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrats, in der der Rat beschloss, dass die Arabische Republik Syrien chemische Waffen weder einsetzen, entwickeln, herstellen, auf andere Weise erwerben, lagern oder zurückbehalten noch unmittelbar oder mittelbar an andere Staaten oder nichtstaatliche Akteure weitergeben darf, verweist auf die einschlägigen Berichte des Untersuchungs-und Ermittlungsteams der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und des Gemeinsamen Untersuchungsmechanismus der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Vereinten Nationen und verlangt, dass das syrische Regime und ISIL (auch bekannt als Daesh) jeden weiteren Einsatz chemischer Waffen umgehend unterlassen;

 

6 . bekundet ihre ernste Besorgnis über den Chemiewaffenangriff am 7. April 2018 in Duma und nimmt Kenntnis von dem Bericht der Unabhängigen internationalen Untersuchungskommission für die Arabische Republik Syrien, dem zufolge zahlreiche Beweise darauf schließen lassen, dass von einem Hubschrauber aus Chlor über einem Wohngebäude freigesetzt wurde, sowie von dem Bericht der Ermittlungsmission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zu diesem Angriff, in dem es hieß, dass die Bewertung und Analyse aller von der Mission gesammelten Informationen hinreichende Gründe für die Annahme lieferten, dass eine toxische Chemikalie als Waffe zum Einsatz gekommen war;

……………….

weiter: https://www.un.org/depts/german/gv-75/band1/ar75193.pdf

24. März 2021 in NDS – Interview K.Leukefeld mit Hans von Sponeck

Der OVCW-Bericht zum angeblichen Giftgasangriff in Duma steht unter scharfer Kritik. Jüngst haben sich 27 ehemalige Diplomaten, hochrangige Militärs, Schriftsteller und Journalisten mit einer „Erklärung der Besorgnis“ an die Öffentlichkeit gewandt. Ihre Sorge: Die OVCW hat sich offenbar einspannen lassen, um die militärischen Interessen des Westens in Syrien durchzudrücken. Karin Leukefeld sprach für die NachDenkSeiten mit dem ehemaligen hochrangigen UN-Diplomaten Hans von Sponeck, der zu den Unterzeichnern dieser Erklärung gehört.

weiter: https://www.nachdenkseiten.de/?p=70996

Das Ausmaß, in dem der Douma-Bericht der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen, OVCW, verfälscht wurde, ist ein Skandal

von Karin Leukefeld in rubikon vom 8.2.20

Offenbar war die Wahrheit uninteressant, lieber hielt man an einer Lüge fest, die im Informationskrieg gegen Russland und die Assad-Regierung nützlich schien. Wie hier manipuliert wurde, wird der Öffentlichkeit jedoch verschwiegen. Statt den öffentlichen Fragen und Zweifeln nachzugehen, greift die OVCW jetzt diejenigen an, die für Aufklärung sorgen.

weiterlesen: https://www.rubikon.news/artikel/die-kriegsluge

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eine Analyse zur nicht vorhandenen völkerrechtlichen Grundlage des türkischen Krieges in Nordsyrien angefertigt.

„In der förmlichen Erklärung der Türkei vom 9. Oktober 2019 an den VN-Sicherheitsrat beruft sich die Türkei auf das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 VN-Charta […]. Im Ergebnis lässt sich selbst bei großzügiger Auslegung des Selbstverteidigungsrechts eine akute Selbstverteidigungslage im Sinne des Art. 51 VN-Charta zugunsten der Türkei nicht erkennen. […] Mangels erkennbarer Rechtfertigung stellt die türkische Offensive im Ergebnis offensichtlich  einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta dar.“  

weiterlesen: https://www.bundestag.de/resource/blob/663322/fd65511209aad5c6a6eae95eb779fcba/WD-2-116-19-pdf-data.pdf

 

Erklärung des Präsidenten des SR zum Friedensprozess in Syrien  vom 8.10.2019

 

https://undocs.org/S/PRST/2019/12

Top Officials Call for Immediate Action to Ensure Ceasefire in North-Western Syria, as Security Council Hears Briefings on Humanitarian Situation

Government Exercising Sovereign Right to Combat Thousands of Foreign Terrorist Fighters, Permanent Representative Reiterates

With the delicate political process intended to resolve the crisis in Syria entering a critical phase, senior United Nations officials called today for immediate Security Council action to ensure a ceasefire is in place in that country’s north-western Idlib Governorate amid a surge in civilian casualties and ongoing attacks on key infrastructure.

“We cannot turn back the clock on what has happened, but this Council and its members can take meaningful action now to protect civilians and ensure full respect for international humanitarian law, the Under-Secretary-General for Humanitarian Affairs and United Nations Emergency Relief Coordinator, said.  “It is within your power to do that.”

more: https://www.un.org/press/en/2019/sc13935.doc.htm

(27. Mai 2019)    IMI-Aktuell 2019/306
Der angesehene Reporter Robert Fisk berichtet im Independent (via Bpb-Newsletter) über einen 15seitigen Geheimbericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) über die Giftgasangriffe in Duma im April 2018, für die die syrische Regierung verantwortlich gemacht wird, der Informationen enthält, die die These einer Inszenierung seitens der Aufständischen stützen: „For in the last few days, there has emerged disturbing evidence that in its final report on the alleged use of chemical weapons by the Syrian regime in the city of Douma last year, the OPCW deliberately concealed from both the public and the press the existence of a dissenting 15-page assessment of two cylinders which had supposedly contained molecular chlorine – perhaps the most damning evidence against the Assad regime in the entire report. (…) the dissenting assessment, which the OPCW made no reference to in its published conclusions, finds there is a ‚higher probability that both cylinders were manually placed at those two locations rather than being delivered from aircraft‘. (…) as for the gullible, viewing, reading public – us – this outrageous deceit by this supposedly authoritative body of international scientists can lead to only one conclusion: that we must resort once more to the Assanges and the Chelsea Mannings – ‚traitors‘ who harm western security in the in the eyes of their enemies – and the revelations of groups like Wikileaks, if we want to know the truth of what happens in our world and the real story behind the official reports.“ (jw)

http://www.imi-online.de/2019/05/27/giftgas-geheimer-opcw-bericht/

Überblick über die Behandlung im Sicherheitsrat seit 2011

Trotz der bürgerkriegsähnlichen Situation in Syrien im Herbst 2011 kam im Sicherheitsrat keine Resolution zum Eingreifen zustande. Russland und China verweigerten sich Maßnahmen nach cap.VII der Charta aus Sorge, es könne zu einer Entwicklung ähnlich wie 2011 beim UN-Einsatz in Libyen kommen (die humanitäre Intervention entwickelte sich zum Krieg mit dem Ziel des regime change).

Interviewerin: Karin Leukefeld

Quelle: www.tlaxcala-int.org vom 12.6.2019

Am 1. Juni hat der Rat der Europäischen Union einstimmig die einseitigen Strafmaßnahmen gegen Syrien um ein Jahr verlängert. Die Sanktionen sind seit dem Jahr 2011 in Kraft und wurden bislang 52 Mal ausgeweitet und verschärft.

Botschafter Idriss Jazairy, aus Algerien, seit 2015 der UN-Sonderberichterstatter für die negativen Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen, sprach darüber am 30. Mai 2019 in Berlin mit der Nahost-Korrespondentin Karin Leukefeld. Zur Lage in Syrien legte Jazairy eine vernichtende Bilanz vor

Herr Jazairy, Sie sind der UN-Sonderberichterstatter zu den Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen auf die Menschenrechte der Bevölkerung des betroffenen Landes. Das ist ein sehr komplizierter Titel. Wer hat Sie ernannt und was ist Ihre Aufgabe?

Ich wurde vom UN-Menschenrechtsrat gewählt.[1] Meine Aufgabe ist es, die Folgen von einseitigen Sanktionen auf die schwächsten Personen in den Entwicklungsländern zu untersuchen, die von einseitig verhängten Sanktionen betroffen sind. Solche Sanktionen werden meist von Industriestaaten gegen ausgewählte Staaten verhängt, die von den sanktionsverhängenden Staaten, den Quellenländern (der Sanktionen), beschuldigt werden, die Menschenrechte nicht vollständig zu erfüllen. Zwischen den Quellenländer und den Zielstaaten von Sanktionen gibt es Differenzen darüber, mit welcher Politik die Entwicklung von Menschenrechten verfolgt werden soll. Das hat zur Folge, dass unbeteiligte Personen in den Zielstaaten den negativen Folgen solcher Sanktionen ausgesetzt sind. Ich versuche, mich für diese Menschen einzusetzen und denjenigen eine Stimme zu geben, die nicht gehört werden.

Es gibt einseitige Zwangsmaßnahmen, Sanktionen, Embargos, Blockaden – worin unterscheiden sie sich?

Der Hauptunterschied ist folgender: Es gibt Sanktionen, die vom UN-Sicherheitsrat verhängt werden und die von allen Staaten grundsätzlich als legitim eingestuft werden. Und es gibt Sanktionen, die von Quellenländern jenseits einer UN-Sicherheitsratsentscheidung verhängt werden, diese nennt man „einseitig“……..

weiterlesen: www.tlaxcala-int.org/article.asp?reference=26270

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