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Ukraine

Skiljan, Amela (2023): Die militärischen Unterstützungsleistungen an die Ukraine im Lichte des Neutralitätsrechts,
vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 239/240 [61(3-4)], S. 57-68.

 

Abstract: Kurz nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine setzte in Deutschland (und in anderen westlichen Staaten) eine Diskussion um zivile wie militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine ein. Mittlerweile (Stand: 14. April 2023) hat die Bundesregierung Waffen und militärisches Material im Umfang von 4,2 Milliarden Euro an die Ukraine geliefert bzw. zugesagt. Dass diese Lieferungen aus Deutschland den Kriegsverlauf beeinflussen, steht außer Frage. Inwiefern Deutschland damit völkerrechtliche Regeln verletzt oder gar zur Konfliktpartei wird, ist jedoch umstritten. Der folgende Beitrag will bei der Klärung dieser Fragen helfen.

 

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Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,

dieser Krieg in Europa hätte verhindert werden können und hätte verhindert werden müssen!

Mit der fehlenden ernsthaften Bemühung, über die von Russland am 17. Dezember 2021 vorgelegten Vertragsentwürfe über Sicherheitsgarantien substanzielle Verhandlungen zu führen, haben Sie es gemeinsam mit den USA und den NATO-Partnern versäumt, einen wirksamen Versuch zu unternehmen, den Frieden für die Ukraine und für Europa zu bewahren.

Nun ist die „militärische Spezialoperation“ im Gang – welch ein zynischer Begriff für den von Russland entfesselten Angriffskrieg gegen die Ukraine - und ein Ende von Tod, Zerstörung und Flucht ist nicht abzusehen. Russland hat mit der großrussisch nationalistischen Haltung seines Präsidenten, wonach es sich bei der Ukraine nicht um einen souveränen Staat, sondern um „Kleinrussland“, mithin einen Teil Russlands handele, den Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder der Vereinten Nationen in Art. 2 Abs. 1 der Charta der Vereinten Nationen verletzt.

Der militärische Angriff auf die Ukraine stellt einen Verstoß gegen das absolute Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 der Charta der VN dar. Russland hat auch keine Beweise dafür vorzulegen, dass der Angriff zur Abwendung eines Völkermords der Ukraine an der russischen Minderheit in den ostukrainischen Verwaltungs-bezirken von Donezk und Lugansk gerechtfertigt ist.

Es spricht für sich, dass Russland am 07. März 2022 der mündlichen Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag ferngeblieben ist, wo die Gelegenheit bestanden hätte, hierzu vorzutragen. Der einstweiligen Anordnung, die der IGH am 16.03.2022 auf Antrag der Ukraine gegen Russland erlassen hat, wonach alle Kampfhandlungen sofort einzustellen sind, wird von Russland missachtet.

Der russische Präsident trägt für die Entfesselung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs ebenso die persönliche Verantwortung wie für die Vielzahl von unterschiedslosen Angriffen auf die Zivilbevölkerung durch den Beschuss von Wohngebieten, die Verletzungen des humanitären Völkerrechts darstellen. Hinzu kommt die Androhung der Anwendung von Atomwaffen durch den russischen Präsidenten und den Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrats, die nach dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 08.07.1996 gegen das Völkerrecht verstößt.

Sollte am Ende dieses Krieges im Rahmen einer Verhandlungslösung ein neutraler Status der Ukraine herauskommen, werden die Menschen in der Ukraine zu recht die Frage stellen, warum sie unbeschreibliches Leid und die Zerstörung ihrer Städte und ihrer Heimat ertragen mussten für ein Ergebnis, das man auch schon zuvor auf dem Verhandlungsweg hätte erzielen können, ohne bewaffneten Konflikt.

Warum sollte denn der Einwand, den die Bundesregierung gemeinsam mit der französischen Regierung im April 2008 auf der NATO-Ratstagung in Bukarest gegen den Beitritt der Ukraine erhoben hat, im Dezember 2021 nicht mehr zutreffend sein? Ein Verstoß gegen russische Sicherheitsinteressen hieß es damals, auf deren Berücksichtigung die NATO sich bei aller grundsätzlichen Anerkennung der souveränen Rechte jedes Staates, sich frei für ein Bündnissystem zu entscheiden, gegenüber Russland verpflichtet hatte. Hatte Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 18.12.2013 mit Blick auf den sich zuspitzenden Konflikt in der Ukraine nicht gesagt: „Wir müssen aus dem Entweder – Oder herauskommen“, wonach sich die Ukraine zwischen der Europäischen Union und Russland entscheiden müsse. „Hieran werden wir sicherlich weiter intensiv arbeiten.“ Warum haben Sie als Bundeskanzler diesen Faden nicht aufgenommen?
 
Wieso haben Sie darüber hinaus den Rat erfahrener deutscher Diplomaten, Militärs und Friedensforscher in den Wind geschlagen, die in ihrem Appell „Raus aus der Eskalationsspirale“ vom 05.12.2021 dazu aufgerufen haben, ein Moratorium für alle Truppenverlegungen, Aufrüstungsmaßnahmen und militärischen Manöver vorzuschlagen, um in einem Zeitraum von zwei Jahren gemeinsam mit Russland eine neue Sicherheitsarchitektur für Europa auszuhandeln? Das hätte bedeutet, Gorbatschows Vorschlag für ein gemeinsames Haus Europa und Putins Vorschlag für einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sicherheitsraum von Lissabon bis Wladiwostok beim Wort zu nehmen.

In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 25.09.2001 hatte er gesagt: „Niemand bezweifelt den großen Wert der Beziehungen Europas zu den Vereinigten Staaten. Aber ich bin der Meinung, dass Europa seinen Ruf als mächtiger und selbstständiger Mittelpunkt der Weltpolitik langfristig nur festigen wird, wenn es seine eigenen Möglichkeiten mit den russischen menschlichen, territorialen und Naturressourcen sowie mit den Wirtschafts-, Kultur- und Verteidigungspotenzialen Russlands vereinigen wird.“ Dafür war er mit stehenden Ovationen aller Fraktionen bedacht worden.

Was folgte, war weitere Politik des politischen und militärischen Containments Russlands durch die Osterweiterung der NATO, die Stationierung von Truppen an der russischen Grenze im Baltikum und den Bau von Raketenabschussrampen in Polen und Rumänien.

Neben dem Status der Ukraine hätte es in den von Russland vorgeschlagenen Verhandlungen auch um atomare Abrüstung gehen sollen. Vorgeschlagen war unter anderem, dass sowohl Russland als auch Amerika Kurz- und Mittelstreckenraketen in einer solchen Entfernung voneinander stationieren, dass sie von den Stationierungsorten aus den anderen nicht erreichen können.
In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass die Beendigung der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden zum Zweck der nuklearen Teilhabe von den vorangegangenen Bundesregierungen und zuletzt auch von Frau Bundesaußenministerin Baerbock von dem Ergebnis von Paketlösungen in atomaren Abrüstungsverhandlungen zwischen den USA und Russland abhängig gemacht wurde.

Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der NATO im Dezember nicht darauf gedrängt, in solche Abrüstungs-verhandlungen einzutreten? Dies versäumt zu haben, stellt einen Verstoß gegen Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags dar, wonach die Signatarstaaten dazu verpflichtet sind, mit dem ernsthaften Willen über Schritte zu einer vollständigen nuklearen Abrüstung zu verhandeln.
 
Stattdessen haben Sie sich dazu entschieden, im Rahmen Ihres 100 Milliarden Euro Aufrüstungsprogramms für die nukleare Teilhabe Deutschlands nun in den USA die modernsten verfügbaren atomaren Trägerwaffen, F 35 Tarnkappenbomber, zu kaufen.

Sie wissen sehr gut, dass sowohl die USA als auch Deutschland in dem Augenblick, in dem die Piloten des Jagdgeschwaders 33 in Büchel die dort stationierten US-amerikanischen Atomwaffen übernehmen, den Nichtverbreitungsvertrag verletzen würden. Denn den USA ist es nach dem Nichtverbreitungsvertrag verboten, Atomwaffen an einen Nichtatomwaffenstaat zu übergeben. Ebenso ist es Deutschland als Nichtatomwaffenstaat verboten, Atomwaffen von einem Atomwaffenstaat anzunehmen.

Die von Ihnen geplante Anschaffung der F 35 Tarnkappenbomber für den Einsatz von Atomwaffen dient somit nicht einer regelbasierten Außen- und Sicherheitspolitik. Vielmehr wird damit ein Bruch des Völkerrechts vorbereitet.
 
Schließlich sind die von Ihnen veranlassten Lieferungen von Waffen an die Ukraine und die Finanzierung ukrainischer Waffenkäufe mit dem akuten Risiko einer Ausweitung des Krieges verbunden. Sie bringen unser Land damit in Gefahr, in den Krieg verwickelt zu werden.
 
Zwar ist es gemäß Artikel 51 der UN-Charta völkerrechtlich zulässig, einem angegriffenen Land im Rahmen kollektiver Verteidigung zu Hilfe zu kommen. Hierzu bedarf es keiner speziellen Bündnisverpflichtung wie etwa durch den NATO-Vertrag. Man muss sich aber entscheiden, ob man im Rahmen einer solchen kollektiven Verteidigung den angegriffenen Staat mit Waffen beliefern und damit selbst zur Kriegspartei werden will  oder ob man neutral bleiben möchte. Mit dem Status eines neutralen an einem bewaffneten Konflikt unbeteiligten Staat ist aber die Lieferung von Waffen wie die von Deutschland an die Ukraine übergebenen  1.000 Panzerabwehrwaffen, die 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ sowie 2.700 Flugabwehrraketen vom Typ „Strela“ und die Finanzierung von Waffenkäufen in Milliardenhöhe unvereinbar. Trotz aller Bekenntnisse dazu, dass die NATO keine Kriegspartei werden will, kommt es darauf an, ob Russland ein Land in völkerrechtlich vertretbarer Weise als am Krieg beteiligt einstuft. Dies kann spä-testens dann virulent werden, wenn die Gasimporte aus Russland eingestellt werden sollten.

Herr Bundeskanzler Scholz, wir appellieren an Sie:

 

  1. Stoppen Sie die Waffenlieferungen an die Ukraine! Verhindern Sie, dass aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ein unkontrollierbarer Flächenbrand und am Ende ein III. Weltkrieg wird! Unsere ganze Unterstützung der Ukraine muss der humanitären Hilfe für die vom Krieg betroffenen Menschen und den diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Krieges gehören!
  2. Setzen Sie sich gegenüber der Regierung der Ukraine dafür ein, dass die ukrainischen Städte zu „offenen Städten“ im Sinne des Art. 59 Abs. 1  des 1. Zusatzprotokolls zu den Rotkreuzabkommen erklärt werden, die vom Krieg zu verschonen sind. Es muss verhindert werden, dass die Kampfhandlungen in die Städte getragen und die zivile Bevölkerung noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Nur so kann eine noch schlimmere humanitäre Katastrophe und eine weitere Massenflucht vermieden werden!
  3. Setzen Sie sich bei beiden Kriegsparteien ein für einen Waffenstillstand ohne Vorbedingungen. Einen militärischen Sieg kann es für keine der beiden Seiten geben. Eine Lösung des Konflikts und einen Interessenausgleich gibt es nur am Verhandlungstisch. Deutschland kann zu einer Verhandlungslösung einen wichtigen Beitrag leisten - allerdings nur als ehrlicher Makler bei Wahrung militärischer Neutralität.
  4. Treten Sie einer um sich greifenden Russenfeindlichkeit entgegen! Die Menschen in Russland können ebenso wenig etwas für die Entscheidung des russischen Präsidenten wie die russischen Familien, die als nationale Minderheit in der Ukraine leben. Dies gilt auch für alle Sanktionsmaßnahmen. Ebenso wie vom Krieg sind auch von Sanktionen überwiegend diejenigen betroffen, die nichts mit den getroffenen Entscheidungen zu tun haben! Erst Recht gilt dies für Künstler, Wissenschaftler und Sportler und den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften, der Kultur und des Sports. Dies muss bei jeder Sanktionsentscheidung bedacht werden. Ein totaler Sanktions- und Wirtschaftskrieg schadet den Energieinteressen Deutschlands und den auf russische Getreidelieferungen angewiesenen Menschen in aller Welt. Er erschwert den friedlichen Neuanfang der Beziehungen, der am Ende jedes Krieges stehen muss.
  5. Kehren Sie um von Ihrem Weg der Aufrüstung und der Anschaffung von F 35 Atombombern. Die von Ihnen gewählte Politik des militärischen Containment, des Wirtschaftskriegs und der Isolierung Russlands wird die Konfrontation in gefährlicher Weise weiter eskalieren. Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der Charta der Vereinten Nationen fordert friedliche Streitbeilegung!

 

Mit freundlichen Grüßen
Otto Jäckel
Im Namen des Vorstands von IALANA Deutschland e.V.

 

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Ukraine-Appell von IPPNW und IALANA mit prominenten Unterstützer*innen
Diplomatie statt Kriegsvorbereitung

11. Februar 2022Die Friedensorganisationen IPPNW und IALANA haben heute gemeinsam mit über 50 prominenten Erstunterzeichner*innen den Appell „Diplomatie statt Kriegsvorbereitung“ veröffentlicht. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, in dem gefährlichen Konflikt zwischen der NATO und Russland aktiv dazu beizutragen, die Eskalation zu stoppen und eine friedliche Lösung zu suchen. Alle bestehenden wechselseitigen völkerrechtlichen Verpflichtungen sollten genutzt werden, um gegenseitige Sicherheit zu erreichen. Sie könne nicht gegeneinander, sondern nur miteinander erreicht werden. Zu den Unterzeichner*innen zählen u.a. Peter Brandt, Historiker und Publizist, die Schriftsteller*innen Daniela Dahn und Johano Strasser, Matthias Platzeck, Vorsitzender des Deutsch-Russischen Forums sowie die Bundestagsvizepräsidentin a.D. Antje Vollmer.

„Wir begrüßen die diplomatischen Initiativen der Bundesregierung und unterstützen sie bei ihrem 'Nein' zu Waffenexporten in die Konfliktregion Ukraine. Jetzt müssen verstärkte Bemühungen unternommen werden, um das Waffenstillstandsabkommen Minsk II durchzusetzen. Notwendig sind Dialog, Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, Rüstungskontrolle und letztlich Abrüstung auf beiden Seiten. Die Entsendung von Soldaten und Waffen an die Grenzen auf beiden Seiten dagegen erhöht die Kriegsgefahr“, erklären die IPPNW-Vorsitzenden Dr. Angelika Claußen und Dr. Lars Pohlmeier.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, die anstehenden Verhandlungen mit Respekt und unter Anerkennung der gegenseitigen Sicherheitsinteressen und unter Beachtung der bestehenden Sicherheitssysteme zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Russland seit 1990 zunehmend seine Sicherheit an der Westgrenze durch die NATO bedroht sieht“, so Gerhard Baisch, Vorstandsmitglied der IALANA. Der Verzicht auf die Osterweiterung der NATO sei zwar nicht völkerrechtlich bindend vereinbart worden, aber wiederholt Gegenstand von Gesprächen und Verhandlungen mit Vertretern der russischen Regierung gewesen.

„Obwohl die Truppenkonzentration bedrohlich wirkt, will Russland erklärtermaßen keinen Krieg, sondern einen Vertrag, der seine Sicherheit gewährleistet und hat dazu zwei detaillierte Entwürfe vorgelegt. Einige der Vorschläge enthalten weitgehende Maximalforderungen und Verhandlungsmasse für ein neues europäisches Sicherheitskonzept. Andere Vorschläge in den Vertragsentwürfen für gegenseitige Sicherheitsgarantien zwischen Russland und der NATO sowie zwischen Russland und den USA  sind einigungsfähig“, heißt es in dem Appell.

Die Unterzeichner*innen fordern die Bundesregierung auf, bei den laufenden Verhandlungen, alle noch bestehenden Gesprächskanäle zwischen Russland und NATO zu nutzen, um eine friedliche Lösung zu finden, die sowohl westliche als auch russische Sicherheitsbedenken anerkennt. Alle Maßnahmen, die gegenwärtig eine militärische Auseinandersetzung befördern wie Waffenlieferungen an die Ukraine, Truppenkonzentrationen beidseits der ukrainischen Ostgrenze oder Manöver müssten gestoppt werden.

Sie finden den Appell von IPPNW und IALANA unter https://www.ippnw.de/index.php?id=1108

Kontakt:
Lara Krausse, Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in soziale Verantwortung (IPPNW) 030 698074-15
Lucas Wirl, Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) (0) 176 64103500

Ein Appell von IPPNW und IALANA

Diplomatie statt Kriegsvorbereitung

Den aufgeheizten Konflikt um die Ukraine friedlich lösen!


In dem aktuell gefährlichen Konflikt zwischen der NATO und Russland fordern wir die Bundesregierung auf, aktiv dazu beizutragen, die Eskalation zu stoppen und eine friedliche Lösung zu suchen. Dabei sollen alle bestehenden wechselseitigen völkerrechtlichen Verpflichtungen genutzt werden, um gegenseitige Sicherheit zu erreichen. Dauerhafte Sicherheit kann nicht gegeneinander, sondern nur miteinander erreicht werden.

Obwohl die Truppenkonzentration bedrohlich wirkt, will Russland erklärtermaßen keinen Krieg, sondern einen Vertrag, der seine Sicherheit gewährleistet und hat dazu zwei detaillierte Entwürfe vorgelegt, die in der Öffentlichkeit allerdings weitgehend unbekannt sind. Einige der Vorschläge enthalten weitgehende Maximalforderungen und Verhandlungsmasse für ein neues europäisches Sicherheitskonzept. Andere Vorschläge in den Vertragsentwürfen für gegenseitige Sicherheitsgarantien zwischen Russland und der NATO sowie zwischen Russland und den USA  sind einigungsfähig, z.B. zur Einrichtung von Telefon-Hotlines, für eine wechselseitige Unterrichtung über militärische Übungen und Manöver und die jeweiligen Militärdoktrinen (Art. 2, Vertragsentwurf NATO-Russland) oder der Vorschlag eines Verbotes einer Stationierung von landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Gebieten, die es ermöglichen, das Gebiet der anderen Vertragsparteien zu erreichen (Art. 5).  Weitere zielen auf die Beendigung der nuklearen Teilhabe und den Abzug der US-Atomwaffen aus Europa (Art. 7 des Vertrags mit den USA). Im Artikel 1 heißt es: „Die Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen von den Grundsätzen der Zusammenarbeit, der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten. Sie werden ihre Sicherheit (….) nicht auf Kosten der Sicherheit der anderen Vertragsparteien stärken.“

Die Bundesregierung hat eine besondere rechtliche Verpflichtung gegenüber Russland: Am 9. November 1990 haben Kohl und Gorbatschow einen „Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit“ geschlossen, der unverändert noch gilt. Art. 7 lautet: „Falls eine Situation entsteht, die nach Meinung einer Seite eine Bedrohung für den Frieden oder eine Verletzung des Friedens darstellt oder gefährliche internationale Verwicklungen hervorrufen kann, so werden beide Seiten unverzüglich miteinander Verbindung aufnehmen und bemüht sein, ihre Positionen abzustimmen und Einverständnis über Maßnahmen zu erzielen, die geeignet sind, die Lage zu verbessern oder zu bewältigen.“ Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Gespräche im Sinne dieser Verpflichtungen zu intensivieren.

Wichtige einzuhaltende völkerrechtliche Verpflichtungen für die Lösung des aktuellen Konflikts ergeben sich insbesondere aus den Grundsätzen der UN-Charta zur friedlichen Streitbeilegung (Art. 2 Ziff. 3) und zum Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4). Sie folgen auch aus der NATO-Russland-Grundakte vom 27. Mai 1997. Demnach unterliegt die dauerhafte Stationierung von substanziellen Kampftruppen in den neuen Nato-Ländern in der Mitte und im Osten Europas völkervertraglichen Beschränkungen. Die jetzt praktizierte lückenlose Rotation von NATO-Truppen an der NATO-Ostgrenze unterläuft Verpflichtungen des Abkommens. Forderungen der neuen NATO-Länder, die NATO solle sich darüber hinwegsetzen, muss widersprochen werden. Zu Recht erinnert Russland an die Formulierung im Schlussbericht des OSZE-Gipfels von 1999 in Istanbul, wonach jeder Teilnehmerstaat bei Änderungen seiner Sicherheitsstrukturen die Rechte aller anderen Staaten achten und seine Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen wird. Diese Zusage haben die NATO-Staaten beim OSZE-Gipfel im Dezember 2010 in Astana bekräftigt.

Wir appellieren an die Bundesregierung, die anstehenden Verhandlungen mit Respekt und unter Anerkennung der gegenseitigen Sicherheitsinteressen und unter Beachtung der bestehenden Sicherheitssysteme zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Russland seit 1990 zunehmend seine Sicherheit an der Westgrenze durch die NATO bedroht sieht. Der Verzicht auf die Osterweiterung der NATO ist zwar nicht völkerrechtlich bindend vereinbart worden, war aber wiederholt Gegenstand von Gesprächen und Verhandlungen mit Vertretern der russischen Regierung.

Wir fordern die Bundesregierung auf, im folgenden Rahmen zu verhandeln:

  • verschärfte Bemühungen, das Waffenstillstandsabkommen Minsk II durchzusetzen und die Parteien davon abzuhalten, die territorialen Streitigkeiten hinsichtlich der Krim und des Donbass militärisch zu beenden.
  • Aktivierung aller noch bestehenden Gesprächskanäle zwischen Russland und NATO, um eine friedliche Lösung zu finden, die sowohl westliche als auch russische Sicherheitsbedenken anerkennt.
  • Stopp aller Maßnahmen, die gegenwärtig eine militärische Auseinandersetzung befördern. Dazu gehören der Stopp von Waffenlieferungen an die Ukraine, die Beendigung aller Truppenkonzentrationen beidseits der ukrainischen Ostgrenze, die Einrichtung eines Sicherheitsbereichs beiderseits der ukrainischen Ostgrenze, in dem alle Truppenbewegungen ab Divisionsstärke (= 5.000) der Gegenseite vorab gemeldet werden sowie die Unterlassung von Manövern in diesem Sicherheitsbereich.
  • rote Telefone insbesondere im Atomwaffenbereich; keine Stationierung von Kurz- und Mittelstreckenraketen in Europa sowie ein beidseitiger Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen.
  • Verhandlungen im Rahmen der OSZE über den russischen Vertragsentwurf mit dem Ziel einer europäischen Sicherheitsstruktur und einer Neubestimmung des Verhältnisses Russland-NATO im Geist der früheren Abkommen über gegenseitige Sicherheit.
  • Förderung aller Formen des kulturellen Austauschs und persönlicher Kontakte zwischen den Völkern von Russland und Deutschland, die in ihrer großen Mehrheit jeden Krieg in Europa ablehnen, sondern friedlich miteinander leben wollen.

Herausgeber:
Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in soziale Verantwortung (IPPNW)
Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)

 

Unterzeichnen Sie den Appell hier:

https://www.ippnw.de/aktiv-werden/kampagnen/appell-diplomatie-statt-krieg/ukraine-appell-online-unterzeichnen.html

 

Erstunterzeichner*innen:
Franz Alt, Journalist, Dr. Bernd Asbrock, Richter i.R.; Dr. Till Bastian, Publizist; Prof. Dr. Helga Baumgarten, Politikwissenschaftlerin; Ralf Becker, Koordinator Initiative "Sicherheit neu denken";  Peter Brandt, Historiker und Publizist; Reiner Braun, International Peace Bureau; Dr. med. Angelika Claußen, IPPNW-Vorsitzende; Daniela Dahn, Schrifststellerin, Prof. Dr. Wolfgang Däubler; Ina Darmstädter, Vorstand Friedensfestival Berlin e.V.; Prof. Dr. Jost Eschenburg, pax christi, Bistum Augsburg; Annegret Falter, IALANA Beiratsmitglied; Ulrich Frey, Mitglied im Vorstand der Martin-Niemöller-Stiftung e.V.; Dr. Heiner Fechner, Vorstände der IALANA, VDJ und EJDM; Prof. Dr. i. R. Albert Fuchs, Dr. Rolf Gössner, Jurist und Publizist; Dr. Peter Gerlinghof, Initiative Erinnern und Gedenken Sangerhausen; Prof. Dr. Ulrich Gottstein, IPPNW-Ehrenvorstandsmitglied; Ulrike Guérot, Prof. Europapolitik; Bernd Hahnfeld, IALANA, Gert Heidenreich, Schriftsteller und ehem. PEN-Vorsitzender West, Gisela Heidenreich, Buchautorin, Prof. Dr. i.R. Helwart Hierdeis, Erziehungswissenschaftler; Uwe-Karsten Heye, Journalist, Diplomat und Autor, Otto Jäckel, Rechtsanwalt, Vorsitzender der IALANA e.V.; Michael Karg, Propst i.R., Vorsitzender der Martin-Niemöller-Stiftung e.V., Joachim Kerth-Zelter, Rechtsanwalt, Bundesvorsitzender der  Vereinigung Demokratischer Jurristinnen und Juristen; Gerold König,
Pax christi Bundesvorsitzender; Karl-Wilhelm Lange, Regierungspräsident i.R.; Prof. Mohssen Massarrat, wiss. Beirat der IPPNW; Michael Müller, Bundesvorsitzender der Naturfreunde Deutschlands und Parl. Staatssekretär a.D.; Prof. Dr. Götz Neuneck, deutscher Pugwash Beauftragter der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler; Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler; Florian D. Pfaff, Major a.D., Sprecher des Arbeitskreises "Darmstädter Signal"; Matthias Platzeck, Vorsitzender des Deutsch-Russischen Forums; Dr. med. Lars Pohlmeier, IPPNW-Vorsitzender, Rüdiger Postier, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.; Konrad Raiser, Theologe, ehem. Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen; Rainer Rehak, stellv. Vorsitzender der Informatiker*innen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FifF), Clemens Ronnefeldt, Referent für Friedensfragen beim deutschen Zweig des internationalen Versöhnungsbundes; Pamela Rosenberg, ehem. Intendantin der Berliner Philharmoniker, Prof. Dr. Jürgen Scheffran, Physiker und Geograph; Thomas Schmidt, Co-Generalsekretär EJDM Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.; Prof. em. Dr. Dr.h.c. Dieter Senghaas, Friedens-, Konflikt- und Entwicklungsforscher; Amela Skiljan, stellvertretende Vorsitzende IALANA, Prof. Dr. i.R. Gert Sommer, Prof. für Klinische Psychologie und Konfliktforschung, Dr.h.c. Graf Sponeck, Beigeordneter UNO Generalsekretär a.D.; Prof. Johano Strasser, Politologe und Schriftsteller, ehem. Präsident des PEN-Zentrums Deutschland; Antje Vollmer, Bundestagsvizepräsidentin a.D., Peter Vonnahme, Richter am Bayer. Verwaltungsgerichtshof i.R., Mitglied von IALANA; Prof. Dr. Herbert Wulf, Burkhard Zimmermann „Initiative Neue Entspannungspolitik jetzt!", Andreas Zumach, Journalist

Machtkampf im Asowschen Meer

27.11.2018   german foreign policy  

BERLIN/KIEW/MOSKAU (Eigener Bericht) - Die Bundesregierung soll Kriegsschiffe ins Schwarze Meer entsenden, "neue, viel schärfere Sanktionen" gegen Russland verhängen und das Land "als Pariastaat" behandeln. Dies fordert der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Andrij Melnyk, in Reaktion auf die Eskalation der russisch-ukrainischen Auseinandersetzungen in der Einfahrt zum Asowschen Meer.....  

weiterlesen:  https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7796/


Die Ukraine unter Kriegsrecht

Marcel Röthig in Kiew über die aktuelle militärische Eskalation im Schwarzen Meer | 26.11.2018 |IPG-Journal

Am Wochenende kam es im Schwarzen Meer zu einer Konfrontation zwischen der Ukraine und Russland: Was ist genau passiert? Die Spannungen um die Straße von Kertsch haben seit dem Sommer erheblich zugenommen. Die Fertigstellung einer Landbrücke vom russischen Festland auf die annektierte Halbinsel Krim ermöglicht es Russland, die Einfahrt von Schiffen durch die Meerenge zu behindern. Sie ist für die am Asowschen Meer gelegenen ukrainischen Städte wirtschaftlich lebenswichtig.

weiterlesen:  https://www.ipg-journal.de/interviews/artikel/die-ukraine-unter-kriegsrecht-3107/

weitere Stimmen: 

Top Political Official Urges Restraint from Ukraine, Russian Federation in Emergency Security Council Meeting on Seized Ukrainian Vessels

In an emergency Security Council meeting today requested by Ukraine following the seizure of three its naval vessels by Russian Federation warships in a waterway near Crimea, the United Nations top political official urged restraint from both sides to prevent dangerous escalation.

“The United Nations is deeply concerned about this escalation of tensions, which is taking place in the broader context of the conflict in eastern Ukraine and the annexation of Crimea,” Rosemary DiCarlo, Under-Secretary-General for Political Affairs, said in a briefing that followed the first meeting on the issue which had been called by the Russian Federation under the provisional agenda item titled “Violation of the borders of the Russian Federation”.

That first agenda item was rejected by a procedural vote of 7 against (France, Kuwait, Netherlands, Poland, Sweden, United Kingdom, United States) to 4 in favour (Bolivia, China, Kazakhstan, Russian Federation), with 4 abstentions (Côte d’Ivoire, Equatorial Guinea, Ethiopia, Peru).

Meetings Coverage - SC/13601- 26 November 2018 - Security Council - 8409th & 8410th Meetings (AM)

read more (alle Beiträge der Mitglieder des Sicherheitsrates in der Sitzung! ):   https://www.un.org/press/en/2018/sc13601.doc.htm

Antwort der Bundesregierung vom 15.5.2018 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE -   BT-Drs. 19/2134:

"Der bewaffnete Konlikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE im Jahr 2017"

Hier als pdf

Angebliche „Annexion“ der Krim als Kampfbegriff - War der Anschluss der Krim an Russland völkerrechtswidrig?

Von Wolfgang Bittner  |  aus Nachdenkseiten vom 20.06.2018

Die im März 2014 erfolgte Abspaltung der Krim von der Kiewer Ukraine ist der vorgeschobene Anlass für die Aggressions- und Sanktionspolitik der westlichen Allianz unter Führung der USA mit ihrer NATO gegen die Russische Föderation. „Annexion“, wie diese gewaltlose Separation von Politikern und Medien genannt wird, ist zu einem Kampfbegriff geworden, der gebetsmühlenartig wiederholt wird, obwohl das falsch ist und auch durch die permanente Wiederholung nicht richtig wird. Er dient zur Propaganda gegen Russland, zur Agitation gegen dessen Präsidenten Wladimir Putin sowie zur Rechtfertigung der mit ungeheurem Aufwand betriebenen Aufrüstung und Stationierung von Streitkräften an den russischen Grenzen, insbesondere in Polen und in den baltischen Staaten.[1]

https://www.nachdenkseiten.de/?p=44539

 

Anlässlich des vierten Jahrestages des Beitritts der Krim zur Russischen Föderation thematisieren Medien und Politik erneut die vermeintliche russische Annexion

von Alexander Neu in rubikon vom 19.3.2018

https://www.rubikon.news/artikel/die-krim-und-das-volkerrecht-2f695333-65a0-419e-a3d0-f1769e52da38

Moskau macht Kiew verantwortlich, eröffnet aber angesichts zunehmender Kämpfe ein Vakuum, das die Ukraine oder die Separatisten zur Eskalation ausnutzen könnten

19. Dezember 2017 Florian Rötzer in telepolis

weiter lesen: https://www.heise.de/tp/features/Russland-zieht-ploetzlich-alle-Beobachter-des-Gemeinsamen-Zentrums-der-OSZE-aus-der-Ukraine-ab-3921429.html

Interview mit dem Rechtsphilosophen Professor Reinhard Merkel über die sogenannte Annexion der Krim. Von Ulrich Heyden in rubikon vom 13.12.2017

„Ich war nach meiner Wahrnehmung in den für salonfähig gehaltenen Medien hier der einzige, der gesagt, lasst mal die Kirche im Dorf mit der Krim. Eine Annexion war das nicht.

In welcher Hinsicht das völkerrechtswidrig war, lässt sich genau angeben. Aber verglichen mit einer manifesten Gewaltanwendung etwa der USA im Irak 2003, die völkerrechtswidrig war, ist das mit der Krim eine federleichte Bagatelle. Und hier hat man sich aufgeregt, so als ob die Russen mit dem dritten Weltkrieg spielen......

https://www.rubikon.news/artikel/die-krim-und-das-volkerrecht

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