Die Resolution der USA scheiterte am Veto Russlands und Chinas, der Entwurf Russlands erhielt nicht die notwendige Mehrheit der 15 Stimmen im Sicherheitsrat.
Hier das 11-seitige Gutachten als pdf
Das Gutachten stellt sich der Frage, ob die ausgedehnten Sanktionen des Westens, insbesondere die Sperrung von Guthaben und Sacheinlagen Venezuelas, zu Recht erfolgt ist, oder es sich dabei um eine völkerrechtswidrige Intervention handelt (so Ambos und Vedder in SZ vom 8.2.19). Dabei wird darauf hingewiesen, das die OAS-Charta, die für die Staaten Südamerikas unmittelbar gilt, in Art. 19 f. ein ausdrückliches Interventionsverbot statuiert: "No State may use or encourage the use of coercive measures of an economic or political charcter in order to force the sovereign will of another State and obtain from it advantages of any kind".
Zu der Problematik, ob der oppositionsnahe Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 29.10.2018 Maduro als Präsident rechtswirksam für abgesetzt erklärt hat, merkt das Gutachten Bedenken an: der Gerichtshof waltet nur im Exil. Die Regierung Maduro anerkennt seine Entscheidungen nicht und setzt sie auch nicht durch.
Der russische Botschafter führte dazu aus:
VASSILY NEBENZIA (Russian Federation), said his delegation cannot support attempts by the United States to introduce an agenda item on the situation in Venezuela, which constitutes a gross abuse of the prerogatives of the Council’s permanent members. The internal situation in that country is not on the agenda, he stressed, adding: “We do not see any external threats in the situation of Venezuela.” If anything, it is the shameless action of the United States and its allies — aimed at ousting a legitimate Government in breach of international law and attempting to engineer a coup d’état in Venezuela — which are a threat. He requested the Council to place the proposal to consider the situation in Venezuela to a vote.
Mit 9 (darunter Deutschland) zu 4 bei 2 Enthaltungen wurde aber entschieden, das Thema zu behandeln.
In der 4-stündigen Debatte äußerte der deutsche Botschafter u.a.:
Die Bundesregierung hat den Parlamentspräsidenten Guaidó als sogenannten „Übergangspräsidenten“ anerkannt, nachdem dieser sich selbst dazu ausgerufen hatte. Sie beruft sich wie auch die venezolanische Opposition auf Artikel 233 der venezolanischen Verfassung. Danach übernimmt der Parlamentspräsident die Amtsgeschäfte, wenn der gewählte Präsident noch vor Amtsantritt ausfällt. Als solche Ausfälle bezeichnet die Verfassung den Tod, den Rücktritt, die Abberufung durch den Obersten Gerichtshof, die medizinisch bescheinigte und von Oberstem Gerichtshof und Parlament bestätigte Amtsunfähigkeit, die Amtsaufgabe, sowie die Abwahl durch Abwahlreferendum.
Liegt auch nur einer dieser Gründe vor? Nein!
Aber wie steht es um die Präsidentschaftswahlen 2018? Führen diese wegen Illegalität zum Ausfall des Präsidenten, weil seine Amtszeit abgelaufen ist?
Die Bundesregierung und US-Präsident Trump halten die Wahlen 2018 für illegitim. Sie sagen, die Wahlen hatten keinerlei demokratischen Grundsätzen genügt. Aber stimmt das auch? Oder wie kommen sie darauf?
Zuständig für die Beurteilung dieser Fragen ist eigentlich der Oberste Gerichtshof Venezuelas. Seine Meinung spielt in den Medien allerdings keine Rolle. Denn dort wurden die Wahlen von der Oppositionsmehrheit gar nicht angegriffen.
Dafür fehlten die tatsächlichen Voraussetzungen. Hier das 10-seitige Gutachten als pdf
Dazu als Kommentar ein Auszug aus amerika21 vom 10.2.2019:
…..Tatsächlich hat Guaidó als bisheriger Vorsitzende der oppositionell dominierten Nationalversammlung keine über das Parlament hinausgehende Rückendendeckung. Die Armee, die Justiz, die Wahlbehörde und weitere zentrale Institutionen des Staates stehen weiterhin an der Seite von Präsident Nicolás Maduro. In dieser Situation nutzt Guaidó zurzeit die Anerkennung ausländischer Regierungen, um seine innenpolitische Position zu stärken. So traf er diese Woche mit europäischen Diplomaten zusammen, darunter mit dem deutschen Botschafter Daniel Kriener. Die Bundesregierung hatte Guaidó unlängst nach einem achttägigen Ultimatum anerkannt. Auch bei dieser Fristsetzung gelten "letztlich die gleichen Leitvorstellungen wie für die Anerkennung selbst", heißt es im Bundestagsgutachten.
Im eskalierenden Machtkampf in Venezuela hatte sich Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) früh auf die Seite des selbsternannten Gegenpräsidenten Guaidó gestellt. "Wir sind nicht neutral in dieser Frage, sondern wir unterstützen das, was Guaidó dort tut", sagte Maas einen Tag nach der Selbsternennung des Oppositionellen…….
https://amerika21.de/2019/02/221974/venezuela-bundestag-gutachten-voelkerrech