nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Antrag zur Fortsetzung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen) sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4.Dezember 2012 (Drucksachen 18/262, 18/347)
" Ich stimme gegen den Antrag der Bundesregierung deutsche Truppen an die türkisch-syrische Grenze zu entsenden, vor allem auch weil die Begründung für den Einsatz auf einer Lüge und einer massiven Täuschung von Öffentlichkeit und Parlament durch die Bundesregierung beruht.