
produziert im Auftrag von zdf-info anläßlich der Verleihung des Whistleblowerpreises 2011, gesendet am 05.09.2012 auf Phönix
Aus Anlass der Expertenanhörung für ein Whistleblowerschutzgesetz.
Der SPD-Entwurf ist gegenwärtig (März 2012) noch im Stadium der Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Bundestags.
http://www.commarts.uws.edu.au/gmjau/v5_2011_1/pdf/dreyfus_truth_Essay.pdf
Die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA, die zusammen mit der u.a. von Prof. Otto Hahn und Prof. Carl Friedrich von Weizsäcker 1959 gegründeten „Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW)“ vor kurzem zum siebten Mal den „Whistleblower-Preis“ verliehen hat (vgl. dazu: www.ialana.de; www.vdw-ev.de), erklärt zu dem Whistleblower-Urteil des EGMR vom 21. Juli 2011:
Kommentar von Heribert Prantl aus der Süddeutschen Zeitung vom 21.07.2011 zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg:
"Das Schlechteste an einem Whistleblower ist sein Name. Die Leute, die man neuerdings auch in Deutschland so englisch bezeichnet, sind keine Pfeifen, sondern verantwortungsbewußte Leute. ...
Es besteht eine große Kluft zwischen der Interpretation der Grundrechte durch die deutschen Fachgerichte bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Grundrechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg" kommentiert Otto Jäckel, Vorsitzender der deutschen IALANA das Heinisch-Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vom 21.07.2011.
Die Deutsche Sektion der internationalen Juristenvereinigung IALANA und die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW), die u.a. von Prof. Otto Hahn und Prof. Carl Friedrich von Weizsäcker 1959 gegründet wurde, haben zusammen am vergangenen Wochenende in Berlin zum 7. Mal den „Whistleblower-Preis“ verliehen (vgl. dazu: www.ialana.de, www.vdw-ev.de) und erklären:
In Deutschland sind Whistleblower bisher schlechter geschützt als in den USA, in Großbritannien und anderen Staaten. Das muss sich dringend ändern. Selbst derG20-Gipfel in Seoul hat mit Zustimmung von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 11./12.11.2010 u.a. Deutschland aufgefordert, „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz zu erlassen und umzusetzen, …um Hinweisgeber, die gutgläubig einen Verdacht auf Korruption melden, vor Diskriminierung und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen“.
Es ist sehr zu begrüßen, dass mehrere Fraktionen des Deutschen Bundestages in dieser Woche entsprechende Gesetzesinitiativen für überfällige Fortschritte beim Whistleblowerschutz angekündigt haben. Ein verbesserter Whistleblower-Schutz darf sich jedoch nicht auf den Bereich der Korruption beschränken.
Die deutsche IALANA hat zusammen mit der Vereinigung deutscher Wissenschaftler (VDW) den Whistleblower-Preis gestiftet. Er wird vergeben an Persönlichkeiten, die – häufig unter Inkaufnahme beträchtlicher Risiken für Arbeitsplatz und Karriere – Missstände aufdecken und nach außen bekannt machen, die ihnen in ihrer dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind.
In einem Beitrag von September 2011 stellt Bernd Hahnfeld zusammenfassend die umstrittenen Fragen des Whistleblowing in der BRD dar und würdigt die bisherigen Preisträger aus den Jahren 1999 - 2011.
1999 erhielt der ehemalige Kapitän der sowjetischen Marine Alexander Nikitin den Preis für seine Veröffentlichungen, in denen er unter anderem auf verwahrloste Atommüll-Plätze und den desolaten Zustand der russischen Nordmeerflotte aufmerksam machte.
Er wurde verhaftet, mit Prozessen überzogen und erst endgültig freigesprochen, nachdem der Untergang der Kursk seine Warnungen auf grausame Art bestätigt hatte.