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von Bernd Hahnfeld, IALANA

7. Juni 2023
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Die Existenz von Atomwaffen lässt sich ebenso wie chemische und bakteriologische Waffen völkerrechtlich nicht rechtfertigen. Diese Waffen erfüllen keinen anderen Zweck als unvorstellbare Zerstörung herbeizuführen oder anzudrohen. Zivilen Nutzen haben sie nicht.

Ihre Entwicklung, Produktion oder Stationierung werden von den Staaten geheim gehalten.

EINREICHUNG AN DIE ALLGEMEINE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG DES MENSCHENRECHTSRATS DER VEREINTEN NATIONEN
44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023

Eingereicht 5  April 2023 von:

 

IALANA Deutschland - Vereinigung für Friedensrecht, Deutsche Sektion der "International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)" (IALANA Deutschland)

und

Lawyers Committee on Nuclear Policy (LCNP)

Pressemitteilung vom 29.03.2023

In seiner Ankündigung einer künftigen gemeinsamen Nutzung russischer Atomwaffen mit Weißrussland hat der russische Präsident Vladimir Putin versucht, politische Kritik und juristische Bedenken seitens anderer Staaten im Voraus abzuwehren. Er behauptete, dass eine solche gemeinsame Nutzung möglich sei, "ohne in irgendeiner Weise unsere Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag zu verletzen“. Diese Erklärung ist jedoch ein untauglicher Versuch, die in mehrfacher Hinsicht bestehenden völkerrechtlichen Schranken beiseite zu schieben.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen („Atomwaffensperrvertrag“) verpflichtet die atomwaffenbesitzenden Vertragsstaaten, "Kernwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben“. Ferner verpflichtet er die Kernwaffenstaaten, keinen Nichtkernwaffenstaat zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen […] zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen“. Der Vertrag erlegt den Nichtkernwaffenstaaten die entsprechende Verpflichtung auf, nicht der Empfänger einer solchen Weitergabe oder Unterstützung zu sein.

Beitrag von Bernd Hahnfeld - Vorstandsmitglied IALANA Deutschland e.V.- vom 23.11.2021

 

Summary:

 

Entsprechend einer jahrzehntelangen Tradition hält Deutschland weiterhin Trägersysteme für die im Land stationierten US-amerikanischen Atombomben bereit. Im Einsatzfall werden die Atombomben mittels Tornado-Jagdbomber von Bundeswehrsoldaten transportiert und abgeworfen. Diese nukleare Teilhabe ist ein Teil des strategischen Konzeptes der NATO, das ohne Rechtsgrundlage von den Mitgliedsländern abgesprochen worden ist. Der Einsatz der Atombomben und seine Androhung sind durch das humanitäre Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben verboten. Zudem verstößt der Einsatz gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT), der dem Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland jede Mitverfügung über Atomwaffen verbietet. Durch die Entwicklung atomarer Trident-Raketen mit kleiner Sprengkraft für die Ohio-Klasse US-amerikanischer Atom-U-Boote haben die in Deutschland stationierten taktischen Atombomben ihre militärische Bedeutung ohnehin verloren.

 

1) Was bedeutet nukleare Teilhabe?

 

Die nukleare Teilhabe wurde von den teilnehmenden Staaten im Rahmen des Strategischen Konzeptes der NATO vereinbart. Dabei werden US-amerikanische Atomwaffen in den betreffenden Staaten gelagert, bewacht, gewartet und im Einsatzfall freigegeben. Die derzeit teilnehmenden Staaten Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande und die Türkei1 stellen die Trägersysteme zur Verfügung und führen den Einsatz durch. Die Bundeswehr hat der NATO die Bereitstellung von 46 nuklearfähigen Trägerflugzeugen zugesagt. Sie hat in Büchel (Eifel) 44 Tornados des Jagdfliegergeschwaders 33 stationiert. Deutsche Soldaten werden dort im Einsatz von Atomwaffen ausgebildet.2

Zu einigen völkerrechtlichen Fragen, die gegenwärtig in der Diskussion sind

Von Bernd Hahnfeld und Amela Skiljan (IALANA)    24.1.21

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Pressemitteilung IALANA-Deutschland vom 2.6.2020

Die USA kündigen derzeit wichtige völkerrechtliche Verträge in Serie. Erst das Atomabkommen mit dem Iran, dann den INF-Vertrag. Jetzt – wieder ohne jede Absprache mit den europäischen NATO-Partnern - den Vertrag über den offenen Himmel von 1992. Schließlich müsste der bilaterale New START-Vertrag zwischen Russland und den USA, der im Februar nächsten Jahres ausläuft, dringend für weitere 5 Jahre verlängert werden. Russland ist dazu bereit; aber die USA wollen offenbar auch diese letzte noch bestehende Begrenzung für die Aufrüstung mit neuen strategischen Atomraketen loswerden, indem sie die Einbeziehung Chinas fordern, das schon entschieden abgelehnt hat.

Der Vertrag über den offenen Himmel ist kein Abrüstungsvertrag und dennoch ein wichtiges Ergebnis aus der Zeit der Beendigung des Kalten Krieges: ein Vertrag, der für gemeinsame Beobachtungsflüge der bisherigen Gegner in Ost und West “dem jeweils anderen den Himmel öffnet”.

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ICAN Deutschland
Körtestr.10
0967 Berlin

Herrn Bundesaußenminister Heiko Maas

 Berlin, den 19. Februar 2020

Betreff: Treffen am 25. Februar 2020 zum „Stepping Stones“-Ansatz

Sehr geehrter Herr Bundesminister Maas,

die u.g. Partnerorganisationen von ICAN in Deutschland begrüßen die aktive Rolle der Bundesregierung an der schwedischen „Stepping Stones“-Initiative und, dass sie Gastgeberin der zweiten Zusammenkunft der daran teilnehmenden Staaten ist.

Angesichts der jüngsten, negativen internationalen Entwicklungen in der Nuklearwaffenpolitik – Aufkündigung des Iran-Abkommens und des INF-Vertrags, Wiederaufnahme der Raketentests in Nordkorea, sowie das drohende Auslaufen des New START – bietet diese Form der multilateralen Zusammenarbeit eine Chance, nukleare Abrüstung wieder voranzubringen und den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) vor seiner Überprüfungskonferenz 2020 zu stärken.

On November 21, Peter Weiss delivered the J. Michael Adams Lecture and Conversation at the United Nations.

He covered a range of topics, from decartelization to decolonization to human rights to the illegality of nuclear weapons, and more. In the Q&A, in response to a question from LCNP Board member Jonathan Granoff, he recalled that the 1981 founding of the Lawyers Committee on Nuclear Policy was inspired by a paper on international law and nuclear weapons whose lead author was Professor Richard Falk, a member of the LCNP Board.

A webcast of the event is linked at: http://webtv.un.org/watch/dgc-united-nations-academic-impact-j.-michael-adams-lecture-and-conversation/6106863250001/

Am 30.Oktober 2018 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss die "Allgemeine Bemerkung Nr.36" zum Recht auf Leben

 

In dem Text konstatiert der Ausschuss die Unvereinbarkeit von Atomwaffen mit dem Recht auf Leben. Die Bedrohung und der Einsatz von Atomwaffen könnten sogar eine völkerrechtliche Straftat darstellen.

Zur Bedeutung und Interpretation dieser Erklärung haben verschiedene Autoren der IALANA Texte verfasst, die in dieser kleinen Broschüre zusammengefassst veröffentlicht werden.

Hier das Inhaltverzeichnis:

  1. Ware, Alyn: Der UN-Menschenrechtsausschuss kommt zu dem Schluss, dass die Drohung mit dem Einsatz von Kernwaffen und deren Einsatz das Recht auf Leben verletzt ...........S.3

  1. Rietiker, Daniel: UN-Menschenrechtsausschuss: Drohung mit und Einsatz von Atomwaffen verstößt gegen das Recht auf Leben  …S. 11

  1. Clark, Roger S.: Der Menschenrechtsausschuss, das Recht auf Leben und Atomwaffen: Die Allgemeine Bemerkung Nr. 36 des Ausschusses zu Artikel 6 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte …S.20

  1. Weiss, Peter: Das Recht auf Leben vs. Atomwaffen: Eine gewagte Intervention des UN-Menschenrechtsausschusses …..…S. 30

Den Volltext finden Sie hier als pdf  

Erklärung IALANA-Deutschland vom 5.4.2019

 

Der INF-Vertrag wurde von der US-Regierung am 1.2.2019 gekündigt. Als Reaktion darauf hat die russische Regierung ihrerseits den Vertrag ausgesetzt. Die jetzt laufende Übergangsfrist für Verhandlungen beträgt sechs Monate. Lassen die Vertragsparteien diese Frist ungenutzt verstreichen, wird die Kündigung der US-Regierung am 2.8.2019 wirksam. Die wechselseitigen Vorwürfe, mit denen die Kündigung bzw. Aussetzung begründet wurden, sind bekannt. Allerdings wurde den von russischer Seite erhobenen Vorwürfen in den öffentlichen Medien in Deutschland wenig Beachtung geschenkt. Entsprechendes gilt für die Entgegnungen der russischen Regierung auf die Behauptung, Russland habe den INF-Vertrag durch Konstruktion und Stationierung von SSC-8-Raketen einseitig verletzt.

Diese tendenziöse Berichterstattung findet ihre Entsprechung in den Verlautbarungen führender Politiker der EU-Mitgliedstaaten und der Mitgliedstaaten der NATO, welche stereotyp den Vorwurf der USA wiederholen, ohne sich dabei mit dem Fehlen von Beweisen oder mit den Argumenten und Überprüfungsangeboten der russischen Regierung auseinanderzusetzen.

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