alt

Atomwaffen

  • Atomwaffen raus aus Deutschland – Über Blockadeaktionen in Büchel und das Gerichtsverfahren wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“

    Wenn das Überleben der Menschheit auf dem Spiel steht, wird Widerstand zur Pflicht. AktivistInnen von Stopp Air Base Ramstein blockierten am 28. Juni 2019 drei Tore des Atomwaffen-Stützpunktes Büchel in Rheinland Pfalz. Auf dem Fliegerhorst der deutschen Luftwaffe lagern im Rahmen der nuklearen Teilhabe US-amerikanische Atomwaffen, die im Falle eines Krieges von deutschen Soldaten in die Zielgebiete geflogen werden sollen.

    Marion Küpker begleitet und informiert die verschiedenen Aktionsgruppen dort für die bundesweite Kampagne Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetztund dokumentiert deren Aktionen. An unserem Aktionstag wurde ihr erstmalig Polizeigewalt angetan und anschließend ein Prozess wegen “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” angestrengt.

    Mit Marion Küpker (Sprecherin der KampagneBüchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt) und ihrer Rechtsanwältin Anna Busl spricht Pascal Luig (Stopp Air Base Ramstein) über zivilen Ungehorsam, den Prozess, den aktuellen Stand der Proteste in Büchel gegen die Atomwaffen, sowie über die nötige Solidarität.

    Der Gerichtsprozess findet am 3. Mai 2021 um 10:25 Uhr im Amtsgericht Cochem/Mosel (Raum 100) in der Ravenestr. 39 statt. Bitte kommt zur Prozessbeobachtung und nehmt an der Mahnwache vorm Gericht teil, die eine Stunde vorm Prozess beginnt.

    Wann: 9. April ab 18 Uhr
    Die Veranstaltung findet online via Zoom statt. Wir bitten um Anmeldung:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Stichwort: atomwaffenfrei

    Die Teilnahme ist kostenlos. Nach der Anmeldung erhaltet ihr eine Bestätigung und einen Zugangslink für die Teilnahme.


     

    Liste kommender Büchel-Prozesse(Stand 12.3.21)

    Mo, 15.3. ab 14:00 Ernst Ludwig (Elu) Iskenius, IPPNW, Landgericcht
    Koblenz (Verstoß gg Versammlungsgesetz)

    Mi, 31.3. 9:00 Malte Fröhlich, Amtsgericht Cochem (Büchel17,
    Hausfriedensbruch )

    Mo, 12.4. 8:30 Ariane Dettloff, DFG-VK und Quäker, Amtsgericht Cochem
    (Büchel17, Hausfriedensbruch)

    Mi, 14.4. 8:30 Holger Isabelle, Rechtshilfe-Büro Hamburg, Amtsgericht
    Cochem (Büchel17, Hausfriedensbruch)

    Di, 20.4. Ria Makein, Netzwerk Friedenssteuer, Landgericht Koblenz
    (Büchel17, Hausfriedensbruch Berufung)

    Mo, 26.4. Ruben, Amtsgericht Cochem (Büchel17, Hausfriedensbruch)

    Mo, 3.5. 10:25 Marion Küpker, DFG-VK und Versöhnungsbund, Amtsgericht
    Cochem

    Mahnwache vor dem Gericht mit Bannern jeweils eine Stunde zuvor

     

  • Atomwaffen: Heimlich abgerüstet

    Die USA haben ein Drittel aller Atombomben aus Europa abgezogen – und niemand hat es bemerkt. Das zeigt: Nuklearwaffen zur Abschreckung Russlands werden weit überschätzt.

    von Oliver Meier in ZEIT-online vom 13. März 2021

     

    weiter: https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-03/atomwaffen-usa-europa-abruestung-militaer-nato/komplettansicht

  • Chinas Initiative zum völkervertraglichen Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen aufgreifen!

    China hat bislang wiederholt betont, dass es Atomwaffen nur zur Verteidigung entwickelt und stationiert.

    Nunmehr hat der chinesische Vertreter auf dem 2. Vorbereitungstreffen zur 11. Überprüfungskonferenz zum NPT im Juli 2024 vorgeschlagen, alle fünf offiziellen Atomwaffenstaaten USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien sollten vertraglich auf den Ersteinsatz von Atomwaffen verzichten. IALANA fordert die Bundesregierung auf, dieser Forderung zuzustimmen und die Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien aufzufordern, diesem Vorschlag aufzugreifen und derartige Verhandlungen zu beginnen.

    Die USA und die NATO weigern sich bisher diesen Schritt zu gehen. Angesichts der wachsenden strategischen Spannungen ist jedoch eine vertrauensschaffende Maßnahme dringend geboten. Ein völkervertraglicher Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen würde das besonders für Deutschland bestehende Risiko eines Atomkrieges erheblich senken.

    Ein derartiger Vertrag wäre ein wichtiger, aber nur kleiner Schritt auf dem Wege der vollständigen Abrüstung aller Atomwaffen unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle. Dazu bleiben alle Staaten der Welt, insbesondere aber die Atomwaffenstaaten völkergewohnheitsrechtlich verpflichtet. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem auf Ersuchen der UN-Generalversammlung erstatteten Gutachten 1996 die Verpflichtung aus Art. 6 NPT zum universellen Gewohnheitsrecht erklärt. Die Weigerung der Atomwaffenstaaten, derartige Verhandlungen auch nur zu beginnen, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht.

     

    Download der Stellungnahme

  • Der Ruf nach Atomwaffen für die EU widerspricht dem Völkerrecht

    Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Seitdem nehmen Menschenrechtsorganisationen diesen Internationalen Gedenktag zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten.

    In diesem Jahr, in dem sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 75. mal jährt, richtet sich die Betrachtung natürlich zu allererst auf die Tausende von Zivilpersonen, welche in den laufenden Kriegsgeschehen getötet wurden unter Missachtung des Humanitären Völkerrechts, unter Missachtung des ihnen garantierten Internationalen Menschenrechtes auf Leben.

    Es besteht im Hinblick auf die beiden Kriege, die aktuell in der Ukraine und im Gaza-Streifen geführt werden, die berechtigte Sorge, dass diese Konflikte sich nicht nur ausweiten, sondern im schlimmsten Falle sogar in den Einsatz von Atomwaffen münden könnten. Diese Sorge gibt Anlass darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Einsatz von Atomwaffen, sondern bereits dessen Androhung eine Verletzung sowohl des Humanitären Völkerrechts als auch des Menschenrechtes auf Leben bedeutet. Diese Feststellung wurde allen Staaten, die Atomwaffen besitzen oder danach streben, mit einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes im Jahre 1996 ins Stammbuch geschrieben. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat daran in zahlreichen Resolutionen immer wieder erinnert.

    Das Recht auf Leben (Right to Life) ist verankert in Art. 6 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) der lautet: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ Der Schutzbereich dieses Artikels deckt sich mit dem Ziel des Humanitären Völkerrechts, das Leben der an der Kriegsführung nicht unmittelbar beteiligten Zivilbevölkerung zu schonen.

    Die Tragweite des Right to Life-Schutzbereichs wird präzisiert und ausgelegt durch ein von den Vereinten Nationen eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des UN-Zivilpaktes durch die Vertragsstaaten überwacht: den UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR).

    Das CCPR hat in einer Allgemeinen Bemerkung zum Recht auf Leben (General Comment Nr. 36 vom 30. Oktober 2018) nicht nur die Feststellungen des IGH bekräftigt, sondern darüber hinaus für alle Staaten, die dem Vertrag beigetreten sind, verbindlich festgestellt,

    -  dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verbreitung von Atomwaffen – wie aller anderen Massenvernichtungswaffen - zu stoppen,

    - dass sie es unterlassen müssen, solche Waffen zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen,

    - dass sie alle bestehenden Lagerbestände vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung treffen müssen,

    - sowie unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle ihren Abrüstungsverpflichtungen nachkommen müssen,

    - und Opfern, deren Recht auf Leben durch die Erprobung oder den Gebrauch von Atomwaffen beeinträchtigt wurde, angemessene Wiedergutmachung leisten müssen.

    Vor dem dargestellten Hintergrund sind die in jüngster Zeit von zwei prominenten Persönlichkeiten (H. Münkler und J. Fischer) verlautbarten Empfehlungen, die Europäische Union möge sich zu Zwecken der Abschreckung mit Atomwaffen ausrüsten, schlichtweg empörend; denn sie zielen auf eine eklatante Verletzung von Völkerrecht ab. Die Mitgliedstaaten der EU sind in mehrfacherweise an die Gebote und Verbote des Humanitären Völkerrechts und der im Zivilpakt verankerten Menschenrechte gebunden: Sie sind alle dem UN-Zivilpakt beigetreten, und sie haben sich zusätzlich im EU-Vertrag verpflichtet, das Völkerrecht zu respektieren und insbesondere die Menschenrechte zu wahren und zu schützen (Art.2, Art.3 Abs.5, Art.6 Abs.1 bis 3 und Art.21 Abs.1 EU-Vertrag unter Einbeziehung der Charta der Grundrechte der EU sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

    Darüber hinaus ist es den Mitgliedstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, durch den Atomwaffensperrvertrag (NVV) untersagt, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen oder sonstwie zu erwerben (Art.2 NVV). Und Frankreich - der einzigen Atommacht innerhalb der EU - ist es durch den NVV verboten, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an einen Nichtkernwaffenstaat unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben (Art.1 NVV). Diese im NVV vereinbarten Verbote sind daher für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die Bedeutung des NVV wird in allen Erklärungen der EU-Organe - des Parlamentes, des Rates und der Kommission - immer wieder hervorgehoben, und zwar einschließlich der Verpflichtung aller Staaten, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“ (Art.6 NVV). Wir verweisen beispielhaft auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 21.10.2020 zur Vorbereitung des 10. NVV-Prüfungskonferenz und auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15.12.2021 zu den Herausforderungen und Chancen für multilaterale Systeme der Rüstungskontrolle und Abrüstung in Bezug auf Massenvernichtungswaffen.

    Der SPD-Fraktionsvorsitzende Mützenich hat in einem Kommentar vom 08.12.2023 dem Ruf nach Atomwaffen für die EU widersprochen und hat sich dabei auf politische Argumente beschränkt: “Die EU braucht keine Atombombe. Für die Sicherheit sind andere Schritte nötig.“ (https://www.fr.de/meinung/gastbeitraege/atomare-gespenster-vertreiben-92718768.html) Wir halten es für dringend geboten, zusätzlich auch die völkerrechtlichen Aspekte einzubeziehen, welche der Europäischen Union und allen ihren Mitgliedstaaten nicht nur eine weitere Stärkung des NVV, sondern darüber hinaus einen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag nahelegen.

     

    Download der Pressemitteilung

  • DIE ATOMWAFFENPOLITIK DEUTSCHLANDS UND DIE MENSCHENRECHTE, EINSCHLIESSLICH DES RECHTS AUF LEBEN: ARTIKEL 6 DES INTERNATIONALEN PAKTS ÜBER BÜRGERLICHE UND POLITISCHE RECHTE

    EINREICHUNG AN DIE ALLGEMEINE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG DES MENSCHENRECHTSRATS DER VEREINTEN NATIONEN
    44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023

    Eingereicht 5  April 2023 von:

     

    IALANA Deutschland - Vereinigung für Friedensrecht, Deutsche Sektion der "International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)" (IALANA Deutschland)

    und

    Lawyers Committee on Nuclear Policy (LCNP)

  • Einreichung zur 2. Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags

    IALANA Deutschland reichte folgende Submission ein:

    Download Original Submission (English)

    Download deutsche Übersetzung

     

    Submission zum TPNW

    IALANA Deutschland empfiehlt den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag

    Von Bernd Hahnfeld

    Die allgemeine für alle Staaten verbindliche Ächtung aller Atomwaffen und damit ihre Abschaffung hängen davon ab, ob der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) Völkergewohnheitsrecht wird oder die Mehrheit der Atomwaffenstaaten ihm beitritt.

    Zum Gewohnheitsrecht würden die wesentlichen Regelungen des TPNW, wenn sie auch von der großen Mehrheit der Atomwaffenstaaten unabhängig von ihrem Beitritt praktiziert werden und diese Staaten dabei davon ausgehen geltendes Recht anzuwenden. Die Atomwaffenmächte und ihre Verbündeten leisten gegen eine solche Entwicklung noch Widerstand.

  • Erklärung der IALANA Deutschland: Atomwaffen für die Europäische Union - ein Verstoß gegen geltendes Recht

    Einige Politiker- und Expertenkreise haben im Vorfeld der Wahl des Europäischen Parlaments eine Diskussion um „Atomwaffen für die EU“ angestoßen. Was immer der Hintergrund dafür sein mag, IALANA betont, dass derartige Pläne. nicht nur moralisch fragwürdig sind, sondern auch geltendem Recht zuwiderlaufen.


    Atomwaffen sind – wie vielfach in Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen betont – eine Bedrohung für die gesamte Menschheit und das friedliche Zusammenleben der Staaten. Ihr Einsatz ist mit unermesslichem Leid verbunden, läuft der UN-Charta zuwider und stellt ein Menschlichkeitsverbrechen dar. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten aus dem Jahr 1996 festgestellt, dass die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstößt. Auch in extremen Notwehrsituationen dürfen sich Staaten laut IGH-Gutachten nur mit Waffen verteidigen, welche die Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Atomwaffen erfüllen sie nicht. In seiner Allgemeinem Bemerkung Nr. 36 betont der Internationale Menschenrechtsausschuss die zudem aus dem Recht auf Leben resultierende Ächtung von Atomwaffen.


    Ein zusätzliches völkerrechtliches Verbot des Erwerbes und Besitzes von Atomwaffen ergibt sich aus dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV), dem alle Mitgliedstaaten der EU beigetreten sind. Der NVV verbietet zudem der Atommacht Frankreich, die in ihrem Besitz befindlichen Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben. Er verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem, in redlicher Absicht Verhandlungen über eine vollständige nukleare Abrüstung zu führen.


    Auch die EU als Staatenbund hat sich 2003 im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vollständig dem im NVV verankerten Nichtverbreitungsregime verpflichtet (Gemeinsamer Standpunkt 2003/805/GASP des Rates der Europäischen Union). Diese Politik der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen entspricht dem im EU-Vertrag sowie in der UN-Charta enthaltenen Friedensgebot. Für Deutschland ist das Friedensgebot zusätzlich im Grundgesetz verankert, und Deutschland hat vor diesem Hintergrund im Zwei-Plus-Vier-Vertrag noch einmal seinen Verzicht auf „Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen“ bekräftigt.


    Zwei weitere EU-Mitgliedstaaten – nämlich Österreich und Irland - sind einen konsequenten Schritt weiter gegangen und haben den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ratifiziert.
    Wir appellieren an alle Kandidaten und Parteien dieser Wahl des Europäischen Parlaments, sich von der Idee EU-eigener Atomwaffen zu distanzieren und sich stattdessen für eine Beendigung der von Deutschland, Belgien und den Niederlanden praktizierten Nuklearen Teilhabe, für einen Beitritt sämtlicher EU-Mitgliedstaaten zum AVV und für eine atomwaffenfreie Welt einzusetzen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft können wir eine Zukunft ohne die ständige Bedrohung von Atomwaffen erreichen.

     

    Download der Erklärung

    Statement in English

  • IALANA Stellungnahme: 79 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki - Atomwaffen mit Recht unvereinbar

    IALANA Stellungnahme: 79 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki - Atomwaffen mit Recht unvereinbar
    Download pdf

    Am 6. August 1945 schlug eine US-Atombombe mit einer Sprengkraft von 16kt TNT, genannt "Little Boy" auf Hiroshima ein. Schätzungen zur Folge starben 140 000 Personen. Drei Tage später, am 9. August 1945, wurde "Fat Man", eine US-Plutoniumbombe, auf Nagasaki abgeworfen. Sie nahm geschätzte 80 000 Leben. Die Städte Hiroshima und Nagasaki waren gänzlich zerstört.

  • Menschenrecht und humanitäres Völkerrecht gegen Atomwaffen

    von Bernd Hahnfeld, IALANA

    7. Juni 2023
    Download der pdf

    Die Existenz von Atomwaffen lässt sich ebenso wie chemische und bakteriologische Waffen völkerrechtlich nicht rechtfertigen. Diese Waffen erfüllen keinen anderen Zweck als unvorstellbare Zerstörung herbeizuführen oder anzudrohen. Zivilen Nutzen haben sie nicht.

    Ihre Entwicklung, Produktion oder Stationierung werden von den Staaten geheim gehalten.

  • NATO-Atomkriegsmanöver 2024 stoppen!

    Mitte Oktober 2024 wird im Rahmen des NATO-Manövers „Steadfast Noon“ erneut geübt, wie man Atombomben aus unterirdischen Bunkern an Tornado-Kampfjets anbringt und diese Bomben im Einsatzziel abwirft. Dieses Manöver findet jedes Jahr europaweit mit Beteiligung der USA und aller NATO-Staaten der „Nuklearen Teilhabe“ statt.

    Friedensgruppen organisieren am 12.10.2024 Protest dagegen, IALANA Deutschland unterstützt den Protest.

    WIR FORDERN VON PARLAMENT UND REGIERUNG:
    ›› Absage der Beteiligung der Bundeswehr am
    Atomkriegsmanöver „Steadfast Noon“
    ›› Abzug aller Atomwaffen aus Deutschland
    ›› Beendigung der „Nukleare n Teilhabe“ und
    Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag

    Auftakt um 12.00 Uhr am Kriegsflugplatz Nörvenich
    12.30 U hr Demonstrationszug
    ca. 13.00 Uhr Kundgebung: Schlosspark Nörvenich

     

    Aufruf

    Weitere Informationen auf www.atomwaffenfrei.de

  • Nukleare Teilhabe

    Von Bernd Hahnfeld

    Zusammenfassung: Entsprechend einer jahrzehntelangen Tradition hält Deutschland weiterhin Trägersysteme für die im Land stationierten US-amerikanischen Atombomben bereit. Im Einsatzfall werden die Atombomben mittels Tornado-Jagdbomber von Bundeswehrsoldaten transportiert und abgeworfen. Diese nukleare Teilhabe ist ein Teil des strategischen Konzeptes der NATO, das ohne Rechtsgrundlage von den Mitgliedsländern abgesprochen worden ist. Der Einsatz der Atombomben und seine Androhung sind durch das humanitäre Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben verboten. Zudem verstößt der Einsatz gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT), der dem Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland jede Mitverfügung über Atomwaffen verbietet. Durch die Entwicklung atomarer Trident-Raketen mit kleiner Sprengkraft für die Ohio-Klasse US-amerikanischer Atom-U-Boote haben die in Deutschland stationierten taktischen Atombomben ihre militärische Bedeutung ohnehin verloren.

    Lesen Sie den Text "Nukleare Teilhabe" als pdf

    Read the article "Nuclear Sharing" as pdf

  • Pressemitteilung: Stationierung von Atomwaffen in Belarus: Nukleare Teilhabe ver-stößt gegen den Atomwaffensperrvertrag und das Menschenrecht auf Leben

    Pressemitteilung vom 29.03.2023

    In seiner Ankündigung einer künftigen gemeinsamen Nutzung russischer Atomwaffen mit Weißrussland hat der russische Präsident Vladimir Putin versucht, politische Kritik und juristische Bedenken seitens anderer Staaten im Voraus abzuwehren. Er behauptete, dass eine solche gemeinsame Nutzung möglich sei, "ohne in irgendeiner Weise unsere Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag zu verletzen“. Diese Erklärung ist jedoch ein untauglicher Versuch, die in mehrfacher Hinsicht bestehenden völkerrechtlichen Schranken beiseite zu schieben.

    Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen („Atomwaffensperrvertrag“) verpflichtet die atomwaffenbesitzenden Vertragsstaaten, "Kernwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben“. Ferner verpflichtet er die Kernwaffenstaaten, keinen Nichtkernwaffenstaat zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen […] zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen“. Der Vertrag erlegt den Nichtkernwaffenstaaten die entsprechende Verpflichtung auf, nicht der Empfänger einer solchen Weitergabe oder Unterstützung zu sein.

  • Sind Atomwaffen illegal? Beitrag in der Friedens-Warte

    By Amela Skiljan, LL.M.Eur
    Vice-Chair IALANA Deutschland e.V. - Vereinigung für Friedensrecht - Deutsche Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms, Marienstr. 19-20, 10117 Berlin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    This article was first published in "Die Friedens-Warte Journal of International Peace and Organization", December 2021, Issue 3-4, pp 418-444
    DOI 10.35998/fw-2021-0020
    ISBN 2009460321D
    The Issue may be bought as print version or E-Book here:
    https://www.bwv-verlag.de/detailview?no=2009460321D

     

    Abstract

    Humanity has been developing legal responses to the threat of nuclear weapons since 1945. These responses are not only reflected in international treaties like the NPT or the TPNW, but also in the many norms derived from international humanitarian law, human rights law, environmental law and international criminal law. Many of them are of a customary nature, which makes them binding for all states, such as the general prohibition on the use and threat of use of nuclear weapons. This paper shows that many norms from different fields of international law reinforce each other in confirming the illegality of nuclear weapons in various aspects. In this regard, the TPNW is a landmark in nuclear disarmament, which not only confirms existing law, but develops it further.

    Seit 1945 ist die Menschheit mit der Bedrohung durch Atomwaffen konfrontiert, und seither gab es rechtliche Antworten auf diese Bedrohung. Diese spiegeln sich nicht nur in internationalen Verträgen wie dem NVV oder dem AVV wieder, sondern auch in vielen Normen, die sich aus dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechten, dem Umweltrecht oder dem internationalen Strafrecht ergeben. Viele dieser Normen haben Gewohnheitscharakter, was sie für alle Staaten verbindlich macht, wie das generelle Verbot des Einsatzes und der Androhung des Einsatzes von Kernwaffen. Dieser Beitrag zeigt, dass viele Normen aus verschiedenen Bereichen des Völkerrechts sich gegenseitig in der Bestätigung der Illegalität von Atomwaffen in verschiedenen Aspekten bekräftigen. In dieser Hinsicht ist der AVV ein Meilenstein der nuklearen Abrüstung, der nicht nur bestehendes Recht bestätigt, sondern es auch weiterentwickelt.

    Keywords: nuclear weapons, international law, customary law, disarmament, NPT, TPNW

     

    Download the full article below or here

    Download the overview (table) Are Nuclear Weapons illegal? below or here

     

  • Statement by IALANA Germany: Nuclear weapons for the European Union - a violation of applicable law

    In the run-up to the European Parliament elections, some politicians and experts have initiated a discussion about "nuclear weapons for the EU". Whatever the background to this may be, IALANA emphasises that such plans are not only morally questionable, but also contravene applicable law.


    Nuclear weapons are - as emphasised many times in resolutions of the United Nations General Assembly - a threat to the whole of humanity and the peaceful coexistence of states. Their use is associated with immeasurable suffering, is contrary to the UN Charter and constitutes a crime against humanity. In its 1996 judgement, the International Court of Justice ruled that the threat and use of nuclear weapons generally violates international humanitarian law. Even in extreme circumstances of self-defence, states may only defend themselves with weapons that fulfil the conditions of international humanitarian law, according to the ICJ Advisory Opinion. Nuclear weapons do not fulfil them. In its General Comment No. 36, the International Human Rights Committee emphasises the prohibition of nuclear weapons, which also results from the right to life.


    An additional prohibition of the acquisition and possession of nuclear weapons under international law results from the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (NPT), to which all EU member states are party. The NPT also prohibits France, a nuclear weapons state, from directly or indirectly transferring nuclear weapons or control over such weapons to any recipient whatsoever . It also obliges the state parties to persue negotiations in good faith on complete nuclear disarmament.


    In 2003, the EU as a confederation of states also fully committed itself to the non-proliferation regime enshrined in the NPT as part of its Common Foreign and Security Policy (CFSP) (Common Position 2003/805/CFSP of the Council of the European Union). This policy of non-proliferation of weapons of mass destruction corresponds to the peace imperative contained in the EU Treaty and the UN Charter. For Germany, the Peace Imperative is also enshrined in the Basic Law, and against this backdrop Germany has reaffirmed its renunciation of the "production and possession of, and control over, nuclear, biological and chemical weapons" in the Treaty on the Final Settlement with Respect to Germany (Two Plus Four Treaty).


    Two other EU member states - Austria and Ireland - have gone one step further and ratified the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW).


    We appeal to all candidates and parties in this European Parliament election to distance themselves from the idea of the EU having its own nuclear weapons and instead to campaign for an end to the nuclear sharing practised by Germany, Belgium and the Netherlands, for all EU Member States to join the TPNW and for a world free of nuclear weapons. Only through the joint efforts of the international community can we achieve a future without the constant threat of nuclear weapons.

     

    Download the statement

    Statement in German

  • Umweltzerstörung durch Uran- und Atomwaffen - die Opfer klagen an

    Bei dieser Sonderveranstaltung am 21.03.2024 wurde erstmalig bei einer Veranstaltung im Rahmen des Internationalen Uranium Film Festivals (IUFF) die Themenbereiche Atom- und Uranwaffen über die Opferperspektive miteinander verknüpft. Der Erfolg einer solchen Herangehensweise war bereits daran erkennbar, dass der Kinosaal des Planetariums komplett gefüllt war – mit einem sehr wachen, wissbegierigen Publikum. Neben den quantitativen zeigte das Zusammenwirken verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen und Akteure auch qualitative Vorteile: Sichtbar – vermittels Filmpräsentation und Paneldiskussion – wurde der große inhaltliche Zusammenhang zwischen den verschiedenen Opferbereichen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Betroffenheit als auch den Widerstand dagegen.
    Und noch etwas wurde in der (sehr lebendigen) Diskussion deutlich: die breitere Friedensbewegung und engere, spezifisch waffen- und umweltbezogene Ansätze stehen nicht im Gegensatz zueinander, sondern ergänzen sich. Dabei spielt Recht eine große Rolle.

    (Prof. Manfred Mohr, Sprecher von ICBUW & Gründungsmitglied von IALANA)

     

    Videomitschnitt der Veranstaltung:

    https://youtu.be/_s-kgcHQ4EQ?si=PB5iWldesPJ0luaE

Newsletter

Durch das Abonnement des Newsletters akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen.
Zum Seitenanfang