The events of July 7, 2017 at the United Nations in New York deserve our attention. The Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons......
IALANA members Professor Manfred Mohr, Dr. Daniel Rietiker, Toshinori Yamada, and Lawyer John Kierulf participated as Presenters and Discussants in the Second International Forum for the Preparation of the International People’s Tribunal to Hold the US Accountable for Dropping A-Bombs. The Forum was held in Hiroshima on 7-8 June 2024, organized by SPARK (Solidarity for Peace and Reunification of Korea). View all presentations of the forum here: https://spark946.org/english/board/?tpf=board/view&board_code=11&code=27652
SPARK is a non-governmental organization in South Korea, formed in June 1994. SPARK works towards national self-determination, peace and disarmament, establishment of a peace structure, and the reunification of Korea. The organization has 1,900 members from nearly every region of South Korea. SPARK is working to replace the unequal Korea-U.S. relationship with a relationship based on equality, also working for revision or abolition of the unfair treaties like the Korea-U. S. Mutual Defense Treaty, the ROK-US Agreement on Status of U.S. Forces in Korea, and gradual withdrawal of United States Forces in Korea.
The First Forum was held in South Korea in June 2023. The Forum explored the political and military meaning of the US atomic bombings of Hiroshima and Nagasaki in 1945 from the perspective of Korean atomic bomb victims. The Forum also established the illegality of the US atomic bombings of Hiroshima and Nagasaki under the conventional and customary international law as of 1945.
The Second Forum had as its main themes the illegality of the use of nuclear weapons and extended deterrence by nuclear-weapon states under international law – specifically international humanitarian law (IHL) – that has evolved since 1945.
The two preparatory fora were established with the purpose of preparing the formation of the International People’s Tribunal to Hold the US Accountable for the 1945 Atomic Bombings. The background for the A-Bomb Tribunal is the Korean atomic bomb victims. It is estimated that 70,000-100,000 Koreans fell victim to the bombings of Hiroshima and Nagasaki. The Korean atomic bomb victims have demanded accountability from the United States and sought justice (apology) and reparation.
The primary purpose of the A-Bomb Tribunal is to condemn the illegal atomic bombings of Hiroshima and Nagasaki by the United States in 1945, establish the legal basis for holding the US accountable, and obtain the United States’ apology to the victims. The Tribunal is also expected to reinforce the illegality of nuclear weapons and prohibition of their use, and to promote the achievement of peace on the Korean Peninsula.
The Tribunal is planned for April or August 2026 in New York.
At the Second Forum in Hiroshima Dr. Daniel Rietiker and Professor Manfred Mohr were Presenter and Discussant in the Panel on the topic of The Illegality of the Use of Nuclear Weapons under International Law – Particularly International Humanitarian Law – after the United States Atomic Bombings of 1945. Lawyer John Kierulf was Discussant in the panel on the topic of the Illegality and Incompatibility of (Extended) Deterrence with Peace in the Korean Peninsula and Northeast Asia.
The Second Forum established that the use and threat of use of nuclear weapons is illegal under international law.
The 2nd Forum was attended by approximately 150 students, scholars and Korean and Japanese public.
All the presentations papers from the Presenters and Discussants can be found at:
https://spark946.org/english/board/?tpf=board/view&board_code=11&code=27652
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The day before the convening of the Forum an emotional commemoration for the Korean nuclear bombing victims was held at the site of the monument in Hiroshima Peace Memorial Park for the victims. Descendants of Korean victims and peace activists held touching speeches, and there were performances by singers and a “peace-dancing” lady.
05.03.2021 - Giampiero Valenza in presssenza vom 5.3.2021
Der Ruf nach einem Verbot von Atomwaffen ergeht von Verantwortlichen der katholischen Kirche weltweit. Nach der klaren Botschaft von Papst Franziskus ist es nun die bischöfliche Behörde, die aktiv wird.
Unter ihnen Pierbattista Pizzaballa, der lateinische Patriarch von Jerusalem; Kardinal Gualtiero Bassetti, Vorsitzender der italienischen Bischofskonferenz; Joseph Mitsuaki Takami, Vorsitzender der japanischen Bischofskonferenz; Jean-Claude Höllerich, Kardinal der Erzdiözese Luxemburg und Präsident von Pax Christi Luxemburg; Malcom McMahon (Erzbischof von Liverpool), Giovanni Ricchiuti (Erzbischof von Altamura und Präsident von Pax Christi Italien), José Domingo Ulloa Mendieta, Erzbischof von Panama; Terry Brady, Bischof der Erzdiözese Sydney und viele andere Würdenträger weltweit.
In diesem offenen Brief begrüßen sie das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags vom 22. Januar 2021:
„Wir sind ermutigt, dass die meisten Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen den neuen Vertrag aktiv durch Verabschiedung, Unterschriften und Ratifizierungen unterstützen. Es ist richtig, dass der Heilige Stuhl einer der ersten war, der dem Abkommen im Jahr 2017 beigetreten ist. Darüber hinaus belegen öffentliche Meinungsumfragen weltweit, dass die Bevölkerung die Abschaffung von Atomwaffen befürwortet. Die schlimmste aller Massenvernichtungswaffen wurde lange Zeit als unethisch angesehen. Jetzt ist sie endlich illegal“.
Sie unterstützen damit „die Vorreiterrolle“ von Papst Franziskus „zugunsten der Abrüstung“ und erwähnen auch seine Reise nach Hiroshima und Nagasaki im November 2019, als er sowohl den Einsatz als auch den Besitz von Atomwaffen „durch alle Nationen“ missbilligte. Die katholischen Vertreter betonen:
„Wir schließen uns der Aufforderung an die Regierungen an, den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterzeichnen und zu ratifizieren“.
Von Bernd Hahnfeld und Amela Skiljan (IALANA)
Verhandlungen zum TPNW
Die irreführende und abwertende Bezeichnung des völkerrechtlichen „Vertrags über das Verbot von Kernwaffen“ (TPNW) in zahlreichen Medien (Tagesschau, FAZ, Die Zeit, The Guardian) als lediglich „symbolisch“ verkennt die politische und rechtliche Bedeutung des Vertrages grundlegend. Das Völkerrecht kennt keine „symbolischen“ Verträge. Jeder Staat ist im gleichen Maße berechtigt, an Verhandlungen für internationale Verträge teilzunehmen, sie mitzugestalten und sie zu verabschieden. Art. 6 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 besagt „Jeder Staat besitzt die Fähigkeit, Verträge zu schließen.“ Somit spielt es für die Gültigkeit eines Vertrages keine Rolle, welche Staaten ihn ausgehandelt und verabschiedet haben.
Genauso auch im Falle des TPNW – für seine Gültigkeit spielt es keine Rolle ob die neun Staaten in Besitz von Atomwaffen und die NATO-Staaten sich an den Verhandlungen beteiligt haben.
Die Wirkung des TPNW
Der Atomwaffenverbotsvertrag ist ein für alle Mitgliedsstaaten völkerrechtlichverbindlicher Vertrag, der wie alle anderen völkerrechtlichen Verträge nach dem Wiener Abkommen über das Recht der Verträge auszulegen und anzuwenden ist. Er verbietet in Art. 1 den Mitgliedsstaaten Atomwaffen zu entwickeln, zu erproben, zu erzeugen, herzustellen, zu besitzen oder zu lagern; Atomwaffen einzusetzen oder ihren Einsatz anzudrohen; sie auf ihrem Hoheitsgebiet zu stationieren. Unterstützung jeglicher Art für die benannte Tätigkeit ist auch untersagt….
weiter als pdf: https://www.ialana.info/wp-content/uploads/2021/02/Erkl%C3%A4rung-zum-Inkrafttreten-des-Atomwaffenverbotsvertrages_lv.pdf
Lesen sie hier die englische Fassung des Textes:
images/pdf/arbeitsfelder/atomwaffen/atomare abruestung/Declaration_on_the_entry_into_force_of_the_Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_on_January_22.pdf
Gegenstand der Anfrage war u.a. die Behauptung der Bundesregierung, der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) sei nicht kompatibel mit dem Nichtverbreitungsvertrag und könne daher nicht unterzeichnet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Durch welche konkreten Regelungen des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) sieht die Bundesregierung den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als zentrales Element nuklearer Ordnung bedroht (Bundestagsdrucksache 19/1779, Frage 7)?
Hier die Antworten der Bundesregierung als pdf
Vgl. dazu das völlig abweichende
welches u.a. zum Ergebnis kommt: "Der AVV unterminiert den NVV nicht, sondern ist Bestandteil einer gemeinsamen nuklearen
Abrüstungsarchitektur. Der AVV ist daher auch kein Hemmnis für die nukleare Abrüstung, hätten die NVV-Staaten nur den politischen Willen dazu."
hier finden sie die offizielle englische Übersetzung des Gutachtens
Pressemittteilung vom 20.Januar 2021
Ein breiter Kreis von 319 Erstunterzeichner*innen fordert die Adressaten auf:
Unterzeichnen und ratifizieren Sie den Atomwaffenverbotsvertrag!
Stoppen Sie die Stationierung der neuen US amerikanischen B 61-12 Atombomben auf dem Fliegerhorst der Bundesluftwaffe in Büchel und die damit verbundene neue gefährliche atomare Aufrüstung auf deutschem Boden!
Unterlassen Sie die geplante Anschaffung von 45 US amerikanischen F 18 Jagdflugzeugen als Kernwaffenträger für das taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr!
Der Appell „Dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten – nukleare Aufrüstung Deutschlands stoppen!“ samt Erstunterzeichner*innen kann eingesehen, heruntergeladen und unterzeichnet werden auf: https://appell.ialana.de.
Herausgegeben von einem internationalen Team unter Federführung von Grethe Langlo Ostern (Norwegian People Aid) werden auf 302 Seiten zunächst der Status der Diskussion in den Staatengruppen dargestellt, wie sie zur Frage des Beitritts zum TPNW stehen. Dann folgen Materialien zu den einzelnen Bestimmungen des TPNW und für alle Einzelstaaten der UN deren Position zur nuklearen Abrüstung.
Hierüber ist der download als pdf möglich: https://banmonitor.org/about/our-publications
Am 24. Oktober 2020 hat der fünfzigste Staat den „Vertrag über das Verbot von Kernwaffen“ (TPNW) ratifiziert. Neunzig Tage nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde bei der UN, am 22. Januar 2021, tritt der Vertrag in Kraft und wird dann für alle Staaten rechtsverbindlich, die dem Vertrag beigetreten sind.
Der Atomwaffenverbotsvertrag wurde unter dem Dach der UN verhandelt und am 7. Juli 2017 in New York von den Vertretern der teilnehmenden Staaten mit 122 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen. Die Atomwaffenstaaten haben sich daran nicht beteiligt. Die große Mehrheit der Staaten handelte in der Verantwortung für die Abschaffung der Atomwaffen, weil die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten ihrer Verpflichtung nach Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages zu ernsthaften und erfolgreichen Verhandlungen zwecks Abschaffung aller Atomwaffen seit 1968 nicht nachkommen.....
weiter als pdf
Widerspruch gegen die Behauptung der Bundesregierung, die von Deutschland im Rahmen der NATO praktizierte nukleare Teilhabe verstoße nicht gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT – BGBl. 1974 II S.786)
Bernd Hahnfeld
Das in Büchel stationierte Jagdbombergeschwader 33 der Bundeswehr hat im Rahmen der nuklearen Beihilfe der NATO die Aufgabe, mit den Tornado-Flugzeugen die Beförderung und den Abwurf der dort stationierten Atombomben zu üben und diese im Kriegsfall zu den Zielgebieten zu fliegen und sie dort abzuwerfen, nachdem der US-Präsident sie freigegeben und das US-Militär sie einsatzbereit geschaltet hat. Damit erlangen die Bundeswehrsoldaten im Kriegsfall unter dem Schutz der NATO die Verfügungsgewalt über Atomwaffen – unabhängig davon, dass im Rahmen der Modernisierung die Freischaltung der Waffen lediglich für den Abwurf an den von den USA vorgesehenen Zielen wirksam ist. Hinweise dafür, dass in Friedenszeiten Atombombenabwürfe nicht nur mit Übungsbomben sondern mit realen Atombomben stattgefunden haben, gibt es nicht.
Als Vertragspartei des NPT ist der Nichtatomwaffenstaat Bundesrepublik nach Art. 2 NPT verpflichtet, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemanden unmittelbar oder mittelbar anzunehmen“. Entsprechend ist die USA nach Art. 1 NPT verpflichtet, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben“. Die Bundesregierung behauptet, dass diese Verpflichtungen nicht uneingeschränkt gelten, weil die nukleare Teilhabe bereits vor Unterzeichnung des NPT am 1. 7.1968 (durch die Bundesrepublik erst im November 1969) bestanden habe.
Im Berliner Wissenschaftsverlag ist unlängst in der Zeitschrift "Humanitäres Völkerrecht" Bd. 1 | 2018 | S. 125 - 134 der o.a. Beitrag von Manfred Mohr erschienen. Hier nur die Zusammenfassung. Aus lizenzrechtlichen Gründen kann der Beitrag erst in einem Jahr vollständig auf unsere website gestellt werden.
Brochure by Daniel Rietiker and Manfred Mohr
The events of July 7, 2017 at the United Nations in New York deserve our attention. The Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons......
https://www.ialana.info/2018/04/article-by-article-treaty-on-the-prohibition-of-nuclear-weapons/