The lawsuit sought a declaration that the United States was in breach of its treaty obligations under Article VI of the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons and international law, and asked the court to order that the United States engage in good-faith negotiations.
The ruling from the court held that Article VI was non-self-executing and therefore not judicially enforceable. The panel also found that the Marshall Islands’ claims presented inextricable political questions that were nonjusticiable and must be dismissed.
Rick Wayman, Director of Programs for the Nuclear Age Peace Foundation, stated, “This ruling from the Ninth Circuit continues the trend of a complete lack of accountability on the part of the U.S. government for its nuclear proliferation, active participation in a nuclear arms race, and refusal to participate in nuclear disarmament negotiations.”
more under: “Marshall Islands Nuclear Zero Lawsuit Appeal Dismissed in Ninth Circuit Court,” Nuclear Age Peace Foundation, July 31, 2017
The RMI filed suit in 2014 against the United States for breaches of Article VI of the nuclear Non-Proliferation Treaty, which requires good faith negotiations for an end to the nuclear arms race and nuclear disarmament.
Eine bindende Entscheidung des IGH ist nur möglich, wenn beide Staaten sich völkerrechtlich bindend vorher der Rechtsprechung des IGH unterworfen haben. Das ist nur hinsichtlich der Republik der Marshallinseln und bei den 3 Staaten Großbritannien, Pakistan und Indien der Fall. Frankreich und die USA haben sich zunächst der Rechtsprechung des IGH unterworfen, aber ihre Erklärung vor Jahren zurückgezogen. Die anderen 6 Atomstaaten müssten nach Einreichung der Klagen ad hoc sich der Rechtsprechung des IGH unterwerfen. Der IGH hat diesen Staaten die Klagen zur Stellungnahme zugeleitet. China hat die Unterwerfung ad hoc audrücklich abgelehnt, die anderen Staaten incl. USA haben schlicht gar nicht reagiert.
Weiter sind nur die alten Atomstaaten dem NPT beigetreten, die völkervertragliche Verpflichtung aus Art.6 NPT trifft daher nur Großbritannien, nicht Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea. Diese sind nur nach dem Völkergewohnheitsrecht zur atomaren Abrüstung verpflichtet. Die USA werden sowohl nach dem NPT als auch nach dem Völkergewohnheitsrecht zur Veranwortung gezogen. Dies kann allerdings nur vor einem US-Gericht geltend gemacht werden, nachdem die USA sich der Rechtsprechung des IGH auch nicht ad hoc unterworfen haben.
Mit Urteil vom 31.7.2017 wurde die Klage abgewiesen, s. gesonderten Beitrag
Bis 21.07.14 konnten die USA vortragen zur Zulässigkeit. Hier der Schriftsatz des US-Justizminsteriums ( die Zusammenfassung der Argumentation findet sich auf S.8):
zum 21.08.14 hat die RMI erwidert.
rmi - opposition to the motion to dismiss
Termin zur Verhandlung war am 12.09.2014. Darauf die ablehnende Entscheidung des District Court vom 03.02.2015:
Berufung der RMI vom 02.04.15, begründet am 13.07.2015
Erwiderung der US-Regierung vom 25.10.2015
reply der RMI vom 15.12.2015
From the law of force to the rule of law. Erschienen im Mai 1999
1986-1996 Israelischer Atomwaffengegner seit 10 Jahren in Einzelhaft. Erchienen 1996.
Der vollständige Text findet sich unter Arbeitsfelder / Whistleblower
Zusammenfassung einer Studie des International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) Oktober 1995
Der vollständige Text findet sich unter Arbeitsfelder / Atomwaffen / Atomwaffensperrvertrag
Erschienen Januar 1995
Der vollständige Text findet sich unter Arbeitsfelder / Atomwaffen / Nuklearwaffenkonvention
2. Aufl. Dezember 1993
Der vollständige Text findet sich unter Arfbeitsfelder / Atomwaffen / NATO und BW