Konflikt mit Iran: Die neusten Entwicklungen - NZZ
04.08.2021 ... Konflikt zwischen Iran und USA: Amerikaner fliegen Luftangriffe in ... amerikanische Regierung hat weitere Sanktionen gegen Iran verhängt.
26.10.2020 ... Weil verschiedene Institutionen des iranischen Ölsektors die Revolutionsgarden unterstützen, haben die USA nun neue Sanktionen erlassen.
https://www.hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_downloads/report0407.pdf
Iran: Sanktionen gefährden Gesundheit | Human Rights Watch
29.10.2019 ... Wegen der umfangreichen Sanktionen der Trump-Regierung ist der Iran kaum noch in der Lage, humanitäre Importe, darunter auch Medikamente, ...
https://www.bundesbank.de/de/service/finanzsanktionen/sanktionsregimes/-/iran-610216
EU weitet Sanktionen gegen Iran aus | Aktuell Europa | DW
12.04.2021 ... Acht führende Vertreter der Sicherheitsbehörden im Iran sind neu auf der EU-Sanktionsliste. Sie waren nach europäischer Überzeugung maßgeblich ...
https://www.dw.com/de/eu-weitet-sanktionen-gegen-iran-aus/a-57174127
Resolution 2231 (2015) verabschiedet auf der 7488. Sitzung des Sicherheitsrats am 20. Juli 2015
Der Sicherheitsrat, unter Hinweis auf die Erklärung seines Präsidenten S/PRST/2006/15 und seine Resolutionen 1696 (2006), 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1835 (2008) und 1929 (2010), in Bekräftigung seines Bekenntnisses zu dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie der Notwendigkeit, dass alle Vertragsstaaten des Vertrags ihre Verpflichtungen uneingeschränkt einhalten, und an d as Recht der Vertragsstaaten erinnernd, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II des Vertrags die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln, unter Betonung…...
VERORDNUNG (EU) Nr. 359/2011 DES RATES <zum Schutz der Menschenrechte>
vom 12. April 2011
über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (1), der gemäß Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union erlassen wurde,
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Im Beschluss 2011/235/GASP ist vorgesehen, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, eingefroren werden. Diese natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind im Anhang des Beschlusses aufgeführt. |
(2) |
Restriktive Maßnahmen sollten gegen Personen verhängt werden, die entgegen den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Irans an der Anordnung oder Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Repression gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Studenten oder andere Menschen, die für ihre legitimen Rechte einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung eintreten, beteiligt oder hierfür verantwortlich waren, sowie gegen Personen, die an der Anordnung oder Begehung schwerer Verstöße gegen das Recht auf ein ordentliches Verfahren, von Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder der unterschiedslosen, übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe einschließlich öffentlicher Hinrichtungen, Steinigungen, Hinrichtungen durch den Strang oder Hinrichtungen jugendlicher Straftäter beteiligt oder hierfür verantwortlich waren. |
(3) |
Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und daher bedarf es — insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten — zu ihrer Umsetzung Rechtsvorschriften auf Ebene der Union. |
(4) |
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Diese Verordnung sollte unter Wahrung dieser Rechte angewandt werden. |
(5) |
In Anbetracht der politischen Lage in Iran und zur Wahrung der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses 2011/235/GASP sollte die Befugnis zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung vom Rat ausgeübt werden. |
(6) |
Das Verfahren zur Änderung der Listen in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen die Gründe für die Aufnahme in die Listen erfahren, so dass sie die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Werden Bemerkungen oder wesentliche neue Beweise eingereicht, sollte der Rat seinen Beschluss im Lichte dieser Bemerkungen überprüfen und die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend unterrichten. |
(7) |
Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Ereichung eines Höchstmaßes an Rechtssicherheit innerhalb der Union müssen die Namen und übrigen sachdienlichen Angaben zu den natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach dieser Verordnung eingefroren werden müssen, veröffentlicht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sollte unter Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (2) und der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (3) erfolgen. |
(8) |
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1 Definitionen (…...)
Artikel 2
(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die Eigentum oder Besitz der in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.
(2) Den in Anhang I aufgeführten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
(3) Es ist verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.
Artikel 3
(1) Anhang I enthält eine Liste der Personen, die vom Rat nach Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses 2011/235/GASP als für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich ermittelt worden sind, und der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die mit ihnen in Verbindung stehen.
(2) Anhang I enthält die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen, Organisationen und Einrichtungen in die Liste.
Die Vorwürfe betreffen im wesentlichen Repressionen im Zusammenhang von Unruhen 2009
(…..) On the most elemental level of humanitarian compassion, the United States should be at the forefront of offering what help it can. That may not mean sending medical supplies like respirators, which are in short supply everywhere, but at the least it should mean clearing the way for the I.M.F. <Internationaler Währungsfond>
The United States could also offer to send experts to help with technical assistance, a measure that would have the added benefit of providing American medical officials with experience on the coronavirus epidemic at its most devastating. The Trump administration should also loosen or lift sanctions for a limited time and offer technical assistance to Tehran.
more: https://www.nytimes.com/2020/03/25/opinion/iran-sanctions-covid.html