Der bewaffnete Konflikt zwischen der Hamas und Israel wurde angesichts der von der Hamas am 7. Oktober verübten Massaker zunächst vor allem emotional beurteilt. Sehr schnell kam es zu unausgewogenen Parteinahmen für eine der beiden Konfliktparteien. Das Verlangen nach Vergeltung und Rache fand viel Verständnis. Die notwendig völkerrechtliche Sicht auf das Geschehen trat in den Hintergrund. Mit der folgenden völkerrechtlichen Bewertung möchte die Juristenorganisation IALANA Deutschland einen Beitrag zur Versachlichung der Auseinandersetzung leisten. Beide Konfliktparteien verstoßen in eklatanter Weise gegen das humanitäre Völkerrecht. Geboten sind daher nicht einseitige Parteinahmen und Waffenlieferungen, sondern eine sofortige Beendigung des bewaffneten Konflikts und die Freilassung aller Geiseln. Ein Einsatz für diese Ziele entspricht der völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung der Bundesregierung und bietet den einzigen Schutz vor weiteren Opfern der israelischen und palästinensischen Zivilbevölkerung.
Deutschlands "Kampfeinsatz": Jenseits des Rechts | Die Demokratie in Afghanistan ist eine Farce - und die Grundlagen dafür wurden auf dem Bonner Petersberg in Deutschland gelegt
26.11.2009 von Dieter Deiseroth in FR
Als hätte die Wahlfarce um den alten und neuen "gewählten" Präsidenten Hamid Karsai die Situation in Afghanistan nicht bereits hinreichend erschwert, spitzt sich auch die militärische Lage im Lande weiter zu. US-Präsident Obama und sein Verteidigungsminister Gates planen deshalb bereits zusätzliche Truppenstationierungen - und fordern diese ebenso von den alliierten Staaten.
Wie unlängst die Bombardierung zweier Tanklastzüge mit zahlreichen zivilen Opfern belegte, beteiligt sich auch die Bundeswehr zunehmend an Kriegsmaßnahmen, Ob die am militärischen Konflikt in Afghanistan beteiligten Parteien das, was dort geschieht, als "Stabilisierungseinsatz" oder als "Krieg gegen den Terror" bezeichnen, ist völkerrechtlich und verfassungsrechtlich ohne Bedeutung.
weiter: https://www.fr.de/politik/jenseits-rechts-11491735.html
"Das schreit geradezu nach Aufklärung" - Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth über die Rechtmäßigkeit des Afghanistan-Krieges und die Frage, ob die Terroranschläge in den USA aus rechtstaatlicher Sicht ausreichend aufgeklärt wurden
15. Dezember 2009 Marcus Klöckner bei telepolis
Dieter Deiseroth war Richter am Bundesverwaltungsgericht und Experte für Völker-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht.
Die militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr in Afghanistan werfen gravierende rechtliche Probleme auf
Eine kürzlich geführte repräsentative Umfrage in Deutschland kam zu dem Ergebnis, dass 69 Prozent der Bundesbürger einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan fordern. Anfang 2010 wird es eine neue Afghanistan-Konferenz geben. Möglicherweise wird danach das deutsche Parlament der Entsendung weiterer deutscher Soldaten nach Afghanistan zustimmen. Der Einsatz in Afghanistan dauert nun schon gut 8 Jahre, die Bundeswehr ist dort seit 2002. Wie bewerten Sie die rechtliche Grundlage des Bundeswehr-Einsatzes?
Dieter Deiseroth: Ihre Frage zielt zum einen auf das geltende Völkerrecht und zum anderen auf das innerstaatliche Recht, also auf die deutsche Verfassung, das Grundgesetz. In beiderlei Hinsicht werfen die militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr und der Verbündeten in Afghanistan gravierende rechtliche Probleme auf. Analysiert man diese, so gelange ich zu der Schlussfolgerung, dass weder eine hinreichende völkerrechtliche noch eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage für diese Einsätze vorhanden ist.
weiter: https://www.heise.de/tp/features/Das-schreit-geradezu-nach-Aufklaerung-3383769.html
Iran ist ein Brennpunkt der grassierenden Pandemie. Nach offiziellen Angaben sind bis jetzt bereits mehr als 3.450 Todesopfer zu beklagen.Die Katastrophe trifft auf ein Land, dessen Bevölkerung seit Jahren unter den scharfen Sanktionen der USA und der EU leidet.
hier der ganze Brief als pdf
von Norman Paech 08. Februar 2020 bei rubikon
Seit Jahrzehnten lautet das Mantra deutscher Politik: Sicherheit für den Staat Israel und Gründung eines palästinensischen Staates. Doch nur das erstere haben die Regierungen der Bundesrepublik ernst genommen. Ein palästinensischer Staat ist so fern wie nie zuvor. Wo liegen die Gründe für diesen Widerspruch? Verhindert die Hypothek der faschistischen Vergangenheit immer noch eine Politik nach den Maßstäben der Menschenrechte und des Völkerrechts? Rede des Autors auf der Konferenz des Deutschen Koordinationskreises Palästina Israel (KOPI) in Berlin im Januar 2020.
weiterlesen: https://www.rubikon.news/artikel/verkehrtes-geschichtsbewusstsein
Am 20. Januar 2018 machte der türkische Präsident Ernst mit dem, was er seit langem angekündigt hatte, er schickte seine Armee unter der zynischen Bezeichnung „Operation Olivenzweig“ über die Grenze nach Syrien, um den kurdischen Kanton Afrin zu erobern.Es folgte ein Krieg gegen die sich wehrenden Kurden mit vielen Toten und Verletzten unter der Zivilbevölkerung, mit Vertreibungen, Flüchtlingen und wahllosen Zerstörungen. Die Besatzung hält bis heute an und wird begleitet von der Ansiedlung anderer Flüchtlinge aus dem vom Krieg schwer heimgesuchten Syrien, vornehmlich aus der Provinz Idlib, der letzten umkämpften Hochburg der sog. Rebellen.
Knapp zwei Jahre später machte Erdogan eine weitere Ankündigung wahr und startete am 9. Oktober 2019 eine neue Militäroffensive „Friedensquelle“ in den Norden Syriens östlich des Euphrats, nachdem die USA ihre dort stationierten Truppen abgezogen hatte. Mit dieser Aggression zielte er auf eine 30 km breite „Sicherheitszone“ entlang der syrischen Grenze bis zum Tigris in einer Länge von ca. 450 km. Aus dieser Zone sollten sich die kurdischen Truppen der YPG zurückziehen und durch türkisches Militär ersetzt werden. Nach einer Übereinkunft mit Präsident Putin wurden die Patrouillen um russische Soldaten ergänzt. Zugleich kündigte Erdogan ein massives Ansiedlungsprogramm von Flüchtlingen aus der Türkei an, die zuvor aus Syrien gekommen waren.
Beide Invasionen waren offensichtlich ein flagranter Verstoß gegen das Gewaltverbot des Art. 2 Z. 4 UN-Charta und die durch Art. 2 Z. 7 UN-Charta geschützte territoriale Integrität Syriens und eindeutig völkerrechtswidrig.
weiterlesen: http://www.norman-paech.de/
Die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani und des irakischen Milizenführers Jamal Jaafar Ibrahimi, sowie von vermutlich acht weiteren Personen waren illegale, völkerrechtswidrige Hinrichtungen. Der Drohnenangriff war zugleich eine kriegerische Aktion sowohl gegen den Iran - als auch gegen Irak, dessen Souveränität durch den Angriff verletzt wurde.
Die Bundesregierung hat bisher ebenso wenig wie die Weltöffentlichkeit konkrete Informationen von der US-Regierung erhalten über eine angebliche Notwehr- oder Selbstverteidigungssituation, welche diesen Angriff rechtfertigen könnte. Das wurde den Medienvertretern von den Regierungssprechern auf einer Bundespressekonferenz am 6.1. bestätigt. Die vom US-Präsidenten und seinem Außenminister vorgebrachte Behauptung, es sei von General Soleimani eine akute bedeutende Bedrohung ausgegangen, muss daher als fadenscheinige Schutzbehauptung gewertet werden.
Die deutsche Regierung nimmt dagegen in der Weltöffentlichkeit in Anspruch, überall und vehement für die Einhaltung des Völkerrechts einzutreten. Sie hat sich zwar in der Vergangenheit an vorderster Front für das Rom-Statut und den Aufbau des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) eingesetzt. Sobald jedoch wirtschaftliche Interessen oder die Solidarität mit dem USAgeführten NATO-Bündnis in Rede stehen, ist davon nichts zu spüren……
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I.
Nach der Haager Konvention von 1899 mit dem Verbot, „solche Geschosse zu verwenden, deren einziger Zweck ist, erstickende oder giftige Gase zu verbreiten“, kommt es zur Haager Landkriegsordnung vom 1907 mit den Bestimmungen: „Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl ihrer Mittel zur Schädigung des Feindes“ und „namentlich untersagt ist die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen“ (Art. 22 f).
Proklamiert vom deutschen Kaiser an der Spitze der Staatsmänner wurde das Abkommen insbesondere von Deutschland schamlos gebrochen in den Kämpfen des ersten Weltkriegs. Ich erinnere nur an Ypern. Die schrecklichen Bilder und Erfahrungen, der Tod von insgesamt ca. 100.000 Opfern und 1,3 Mio Verletzten im ersten Weltkrieg führten zum Genfer Giftgasprotokoll von 1925:
„In Erwägung, dass die Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen ..im Kriege mit Recht in der allg. M. der zivilisierten Welt verurteilt worden ist, und dass das Verbot dieser Verwendung in den Verträgen ausgesprochen worden ist, an denen die meisten Mächte der Welt beteiligt sind“ erkennen die unterzeichneten Staaten dieses Verbot an „ ...in der Absicht, eine allgemeine Anerkennung dieses Verbots, das in gleicher Weise eine Auflage für das Gewissen wie für das Handeln der Völker bildet, als eines Bestandteils des internationalen Rechts zu erreichen.“
Die Vereinbarung hatte durchaus Erfolg: trotz Entwicklung wirksamer Nervengase wie Sarin in den 30er Jahren und Ansammlung von ca. 500.000 to C-Waffen weltweit bis 1945 , gab es keine Anwendung von Giftgasen im zweiten Weltkrieg. Das Verbot des Einsatzes von Giftgas entsprechend dem Protokoll von 1925 ist inzwischen Teil des Völkergewohnheitsrechts. Es bindet damit auch Staaten, die das Protokoll nicht unterzeichnet haben.
Dennoch gab es nach 1945 immer wieder Verstöße.
IALANA besteht auf der zugesagten vorhergehenden umfassenden Debatte der völkerrechtlichen und ethischen Fragen einschließlich einer Auswertung des bisherigen Drohnenkriegs, den die USA über Ramstein führen.
als mp3 zum Nachhören: JäckelEdit99_A8DDD231C11F4B42810E6D717702587B.mp3