Wie genau es um diese Umsetzung bestellt ist und wie sie bewertet werden muss, ist für die Zivilgesellschaft eine schwer zu beantwortende Frage, ist die Informationslage - nicht nur aufgrund der veränderten Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament - doch deutlich erschwert.
Die Übernahme internationaler Verantwortung muss vorrangig mit den Instrumenten der Krisenprävention und der zivilen Konfliktbearbeitung umgesetzt werden und darf nicht mit einer erhöhten Bereitschaft zu militärischer Intervention gleichgesetzt werden. Der politische Wille dazu muss sich auch in der Ausstattung der relevanten Haushaltstitel widerspiegeln. Aus friedenspolitischer Perspektive ist es fatal, dass diese Diskussion aktuell mit der Forderung nach einem 2%-Ziel für Verteidigungsausgaben verknüpft wird.
Von Herbert Wulf | ipg vom 15.05.2018
Beitrag von Dezember 2017 (21 S.) aus PERIPHERIE Nr. 148, S.484-504, hier als pdf
Diese lösen den Aktionsplan Zivile Krisenprävention ab, der von der GKKE (Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung) viele Jahre konstruktiv und kritisch begleitet worden ist.
Hier die ganze Erklärung der GKKE vom 18.9.17 als pdf
Bundesregierung findet keine Antwort auf diese Herausforderung
Die Bundesregierung hat am 11. Januar 2017 die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (DNS) beschlossen. Damit will sie die Grundlage zur systematischen Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung legen, wie sie durch die Vereinten Nationen (VN) im September 2015 beschlossen wurde. Die Strukturierung der DNS gemäß den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der VN (Sustainable Development Goals, SDG) zeigt, dass die Strategie eine wichtige Rolle in der Umsetzung der Agenda 2030 spielen kann und sendet ein Signal an andere Staaten, dass eine Umsetzung aller SDG in nationale Politik möglich ist..
Die Bundesregierung sollte nicht nur den Aktionsplan aktualisieren, sondern mutig ein Konzept für die Friedensförderung verabschieden – als Richtschnur für die gesamte deutsche internationale Politik. Der Deutsche Bundestag sollte einen Ausschuss für Friedensförderung einführen.
Ohne einen sichtbaren Fortschritt bei der nuklearen Abrüstung geraten alle Nichtverbreitungsmaßnahmen von Atomwaffen ins Stocken. Die Bundesregierung sollte nicht nur weiterhin multilaterale Abkommen über Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung vorantreiben, sondern sich auch für ein weltweites Atomwaffenverbot einsetzen.
„Die Instrumente der Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie der Vertrauensbildung tragen erheblich zur zivilen Krisenprävention bei. Die wichtigsten Übereinkommen sind der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, die Chemiewaffenkonvention und die Biowaffenkonvention“, heißt es im Aktionsplan Zivile Krisenprävention von 2004. In diesem Jahr könnte ein weiterer wichtiger Vertrag hinzukommen.
Wieviel wird wofür ausgegeben?