Deren umfassende Anerkennung und Umsetzung als subjektive Rechte, die notfalls vor den Gerichten und dem UN-Ausschuss einklagbar sind, ist nicht nur ein zwingendes Gebot des Völkerrechts. Gerade in Zeiten zunehmender sozialer Spaltung in einem der reichsten Länder der Welt, in dem wachsende rechtspopulistische Kräfte Diskriminierungen und Ausgrenzungen ganzer Bevölkerungsteile fordern, ist die Verwirklichung der sozialen Menschenrechte für alle von brennender Aktualität.
In Kooperation u.a. mit IALANA setzt sich der erste Parallelbericht der Stiftung kritisch auseinander mit dem Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte CESCR Session 64.