Sofortiger Stopp deutscher Waffenlieferungen an Israel
Freiburg/Berlin. Im Lichte der gerade ergangenen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes im Verfahren Nicaragua gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen möglicher Beihilfe zum Völkermord und anderer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht fordern das RüstungsInformationsBüro (RIB) und die International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) die Bundesregierung auf, mit sofortiger Wirkung alle Waffenlieferungen an Israel zu stoppen.
Die UN-Generalversammlung hat soeben dafür gestimmt, den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag aufzufordern, „dringend ein Gutachten“ über Israels „anhaltende Besetzung, Besiedlung und Annexion palästinensischer Gebiete“ abzugeben.
Die Abstimmung wurde mit großer Mehrheit (87:26 Stimmen bei 53 Enthaltungen) angenommen, was deutlich macht, warum Israel es vorzieht, über den Sicherheitsrat zu arbeiten, wo es zumindest mit den Vetos der USA und des Vereinigten Königreichs rechnen kann. Und in der Tat stimmten die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Deutschland, Österreich, Ungarn, Polen – und Israel – gegen die Resolution.
weiter: https://www.icahd.de/un-abstimmung-ueber-israels-verlaengerte-besatzung-jeff-halper/
aus BiP-aktuell #238 v. 26. November 2022
Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A/HRC/49/87 v. 21. März 2022) und Francesca Albanese (UNGV A/77/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A/77/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, „in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutmaßlichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verstöße gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.“…
IALANA-Deutschland zum Entwurf eines Hinweisgeber-Schutzgesetzes 2022
Als Organisation, die sich seit Jahrzehnten für die gesellschaftliche Anerkennung der Whistleblower einsetzt und seit 1999 alle 2 Jahre mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) den angesehenen „Whistleblower-Preis“ vergeben hat, begrüßen wir es sehr, dass endlich ein deutsches Whistleblower-Schutzgesetz in Kraft gesetzt werden soll.
Der Entwurf ist in der jetzigen Fassung leider nicht geeignet, Whistleblowern einen effektiven Schutz zu gewährleisten, sondern fällt in Teilen sogar hinter die Vorgaben der EU-Richtlinie zurück.
1. Der Anwendungsbereich ist zu eng angelegt
Wir würdigen, dass nun ein einheitliches Gesetz angestrebt wird und auch Verstöße gegen nationales Recht im Fokus liegen. Während der Koalitionsvertrag von November 2021 jedoch auch Whistleblower schützen wollte, die „sonstiges erhebliches Fehlverhalten melden, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“, beschränkt der Entwurf sich auf Verstöße gegen strafbewehrte Rechtsnormen und "Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient".
Das Gesetz ist seit 17.12.21 überfällig. In der alten Regierung hatten sich CDU und SPD nicht einigen können, so dass die Umsetzungsfrist ergebnislos ablief. In der jetzigen Koalition ist das Vorhaben Teil des Regierungsprogramms. Bis 8.5.2022 können sich die Verbände und NGOs dazu äußern.
Hier der Entwurf (80 Seiten):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L1937&from=DE
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
dieser Krieg in Europa hätte verhindert werden können und hätte verhindert werden müssen!
Mit der fehlenden ernsthaften Bemühung, über die von Russland am 17. Dezember 2021 vorgelegten Vertragsentwürfe über Sicherheitsgarantien substanzielle Verhandlungen zu führen, haben Sie es gemeinsam mit den USA und den NATO-Partnern versäumt, einen wirksamen Versuch zu unternehmen, den Frieden für die Ukraine und für Europa zu bewahren.
Nun ist die „militärische Spezialoperation“ im Gang – welch ein zynischer Begriff für den von Russland entfesselten Angriffskrieg gegen die Ukraine - und ein Ende von Tod, Zerstörung und Flucht ist nicht abzusehen. Russland hat mit der großrussisch nationalistischen Haltung seines Präsidenten, wonach es sich bei der Ukraine nicht um einen souveränen Staat, sondern um „Kleinrussland“, mithin einen Teil Russlands handele, den Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder der Vereinten Nationen in Art. 2 Abs. 1 der Charta der Vereinten Nationen verletzt.
Der militärische Angriff auf die Ukraine stellt einen Verstoß gegen das absolute Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 der Charta der VN dar. Russland hat auch keine Beweise dafür vorzulegen, dass der Angriff zur Abwendung eines Völkermords der Ukraine an der russischen Minderheit in den ostukrainischen Verwaltungs-bezirken von Donezk und Lugansk gerechtfertigt ist.
Es spricht für sich, dass Russland am 07. März 2022 der mündlichen Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag ferngeblieben ist, wo die Gelegenheit bestanden hätte, hierzu vorzutragen. Der einstweiligen Anordnung, die der IGH am 16.03.2022 auf Antrag der Ukraine gegen Russland erlassen hat, wonach alle Kampfhandlungen sofort einzustellen sind, wird von Russland missachtet.
Der russische Präsident trägt für die Entfesselung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs ebenso die persönliche Verantwortung wie für die Vielzahl von unterschiedslosen Angriffen auf die Zivilbevölkerung durch den Beschuss von Wohngebieten, die Verletzungen des humanitären Völkerrechts darstellen. Hinzu kommt die Androhung der Anwendung von Atomwaffen durch den russischen Präsidenten und den Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrats, die nach dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 08.07.1996 gegen das Völkerrecht verstößt.
Sollte am Ende dieses Krieges im Rahmen einer Verhandlungslösung ein neutraler Status der Ukraine herauskommen, werden die Menschen in der Ukraine zu recht die Frage stellen, warum sie unbeschreibliches Leid und die Zerstörung ihrer Städte und ihrer Heimat ertragen mussten für ein Ergebnis, das man auch schon zuvor auf dem Verhandlungsweg hätte erzielen können, ohne bewaffneten Konflikt.
Warum sollte denn der Einwand, den die Bundesregierung gemeinsam mit der französischen Regierung im April 2008 auf der NATO-Ratstagung in Bukarest gegen den Beitritt der Ukraine erhoben hat, im Dezember 2021 nicht mehr zutreffend sein? Ein Verstoß gegen russische Sicherheitsinteressen hieß es damals, auf deren Berücksichtigung die NATO sich bei aller grundsätzlichen Anerkennung der souveränen Rechte jedes Staates, sich frei für ein Bündnissystem zu entscheiden, gegenüber Russland verpflichtet hatte. Hatte Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 18.12.2013 mit Blick auf den sich zuspitzenden Konflikt in der Ukraine nicht gesagt: „Wir müssen aus dem Entweder – Oder herauskommen“, wonach sich die Ukraine zwischen der Europäischen Union und Russland entscheiden müsse. „Hieran werden wir sicherlich weiter intensiv arbeiten.“ Warum haben Sie als Bundeskanzler diesen Faden nicht aufgenommen?
Wieso haben Sie darüber hinaus den Rat erfahrener deutscher Diplomaten, Militärs und Friedensforscher in den Wind geschlagen, die in ihrem Appell „Raus aus der Eskalationsspirale“ vom 05.12.2021 dazu aufgerufen haben, ein Moratorium für alle Truppenverlegungen, Aufrüstungsmaßnahmen und militärischen Manöver vorzuschlagen, um in einem Zeitraum von zwei Jahren gemeinsam mit Russland eine neue Sicherheitsarchitektur für Europa auszuhandeln? Das hätte bedeutet, Gorbatschows Vorschlag für ein gemeinsames Haus Europa und Putins Vorschlag für einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sicherheitsraum von Lissabon bis Wladiwostok beim Wort zu nehmen.
In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 25.09.2001 hatte er gesagt: „Niemand bezweifelt den großen Wert der Beziehungen Europas zu den Vereinigten Staaten. Aber ich bin der Meinung, dass Europa seinen Ruf als mächtiger und selbstständiger Mittelpunkt der Weltpolitik langfristig nur festigen wird, wenn es seine eigenen Möglichkeiten mit den russischen menschlichen, territorialen und Naturressourcen sowie mit den Wirtschafts-, Kultur- und Verteidigungspotenzialen Russlands vereinigen wird.“ Dafür war er mit stehenden Ovationen aller Fraktionen bedacht worden.
Was folgte, war weitere Politik des politischen und militärischen Containments Russlands durch die Osterweiterung der NATO, die Stationierung von Truppen an der russischen Grenze im Baltikum und den Bau von Raketenabschussrampen in Polen und Rumänien.
Neben dem Status der Ukraine hätte es in den von Russland vorgeschlagenen Verhandlungen auch um atomare Abrüstung gehen sollen. Vorgeschlagen war unter anderem, dass sowohl Russland als auch Amerika Kurz- und Mittelstreckenraketen in einer solchen Entfernung voneinander stationieren, dass sie von den Stationierungsorten aus den anderen nicht erreichen können.
In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass die Beendigung der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden zum Zweck der nuklearen Teilhabe von den vorangegangenen Bundesregierungen und zuletzt auch von Frau Bundesaußenministerin Baerbock von dem Ergebnis von Paketlösungen in atomaren Abrüstungsverhandlungen zwischen den USA und Russland abhängig gemacht wurde.
Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der NATO im Dezember nicht darauf gedrängt, in solche Abrüstungs-verhandlungen einzutreten? Dies versäumt zu haben, stellt einen Verstoß gegen Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags dar, wonach die Signatarstaaten dazu verpflichtet sind, mit dem ernsthaften Willen über Schritte zu einer vollständigen nuklearen Abrüstung zu verhandeln.
Stattdessen haben Sie sich dazu entschieden, im Rahmen Ihres 100 Milliarden Euro Aufrüstungsprogramms für die nukleare Teilhabe Deutschlands nun in den USA die modernsten verfügbaren atomaren Trägerwaffen, F 35 Tarnkappenbomber, zu kaufen.
Sie wissen sehr gut, dass sowohl die USA als auch Deutschland in dem Augenblick, in dem die Piloten des Jagdgeschwaders 33 in Büchel die dort stationierten US-amerikanischen Atomwaffen übernehmen, den Nichtverbreitungsvertrag verletzen würden. Denn den USA ist es nach dem Nichtverbreitungsvertrag verboten, Atomwaffen an einen Nichtatomwaffenstaat zu übergeben. Ebenso ist es Deutschland als Nichtatomwaffenstaat verboten, Atomwaffen von einem Atomwaffenstaat anzunehmen.
Die von Ihnen geplante Anschaffung der F 35 Tarnkappenbomber für den Einsatz von Atomwaffen dient somit nicht einer regelbasierten Außen- und Sicherheitspolitik. Vielmehr wird damit ein Bruch des Völkerrechts vorbereitet.
Schließlich sind die von Ihnen veranlassten Lieferungen von Waffen an die Ukraine und die Finanzierung ukrainischer Waffenkäufe mit dem akuten Risiko einer Ausweitung des Krieges verbunden. Sie bringen unser Land damit in Gefahr, in den Krieg verwickelt zu werden.
Zwar ist es gemäß Artikel 51 der UN-Charta völkerrechtlich zulässig, einem angegriffenen Land im Rahmen kollektiver Verteidigung zu Hilfe zu kommen. Hierzu bedarf es keiner speziellen Bündnisverpflichtung wie etwa durch den NATO-Vertrag. Man muss sich aber entscheiden, ob man im Rahmen einer solchen kollektiven Verteidigung den angegriffenen Staat mit Waffen beliefern und damit selbst zur Kriegspartei werden will oder ob man neutral bleiben möchte. Mit dem Status eines neutralen an einem bewaffneten Konflikt unbeteiligten Staat ist aber die Lieferung von Waffen wie die von Deutschland an die Ukraine übergebenen 1.000 Panzerabwehrwaffen, die 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ sowie 2.700 Flugabwehrraketen vom Typ „Strela“ und die Finanzierung von Waffenkäufen in Milliardenhöhe unvereinbar. Trotz aller Bekenntnisse dazu, dass die NATO keine Kriegspartei werden will, kommt es darauf an, ob Russland ein Land in völkerrechtlich vertretbarer Weise als am Krieg beteiligt einstuft. Dies kann spä-testens dann virulent werden, wenn die Gasimporte aus Russland eingestellt werden sollten.
Herr Bundeskanzler Scholz, wir appellieren an Sie:
Mit freundlichen Grüßen
Otto Jäckel
Im Namen des Vorstands von IALANA Deutschland e.V.
Den aufgeheizten Konflikt um die Ukraine friedlich lösen!
In dem aktuell gefährlichen Konflikt zwischen der NATO und Russland fordern wir die Bundesregierung auf, aktiv dazu beizutragen, die Eskalation zu stoppen und eine friedliche Lösung zu suchen. Dabei sollen alle bestehenden wechselseitigen völkerrechtlichen Verpflichtungen genutzt werden, um gegenseitige Sicherheit zu erreichen. Dauerhafte Sicherheit kann nicht gegeneinander, sondern nur miteinander erreicht werden.
Obwohl die Truppenkonzentration bedrohlich wirkt, will Russland erklärtermaßen keinen Krieg, sondern einen Vertrag, der seine Sicherheit gewährleistet und hat dazu zwei detaillierte Entwürfe vorgelegt, die in der Öffentlichkeit allerdings weitgehend unbekannt sind. Einige der Vorschläge enthalten weitgehende Maximalforderungen und Verhandlungsmasse für ein neues europäisches Sicherheitskonzept. Andere Vorschläge in den Vertragsentwürfen für gegenseitige Sicherheitsgarantien zwischen Russland und der NATO sowie zwischen Russland und den USA sind einigungsfähig, z.B. zur Einrichtung von Telefon-Hotlines, für eine wechselseitige Unterrichtung über militärische Übungen und Manöver und die jeweiligen Militärdoktrinen (Art. 2, Vertragsentwurf NATO-Russland) oder der Vorschlag eines Verbotes einer Stationierung von landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Gebieten, die es ermöglichen, das Gebiet der anderen Vertragsparteien zu erreichen (Art. 5). Weitere zielen auf die Beendigung der nuklearen Teilhabe und den Abzug der US-Atomwaffen aus Europa (Art. 7 des Vertrags mit den USA). Im Artikel 1 heißt es: „Die Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen von den Grundsätzen der Zusammenarbeit, der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten. Sie werden ihre Sicherheit (….) nicht auf Kosten der Sicherheit der anderen Vertragsparteien stärken.“
Die Bundesregierung hat eine besondere rechtliche Verpflichtung gegenüber Russland: Am 9. November 1990 haben Kohl und Gorbatschow einen „Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit“ geschlossen, der unverändert noch gilt. Art. 7 lautet: „Falls eine Situation entsteht, die nach Meinung einer Seite eine Bedrohung für den Frieden oder eine Verletzung des Friedens darstellt oder gefährliche internationale Verwicklungen hervorrufen kann, so werden beide Seiten unverzüglich miteinander Verbindung aufnehmen und bemüht sein, ihre Positionen abzustimmen und Einverständnis über Maßnahmen zu erzielen, die geeignet sind, die Lage zu verbessern oder zu bewältigen.“ Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Gespräche im Sinne dieser Verpflichtungen zu intensivieren.
Wichtige einzuhaltende völkerrechtliche Verpflichtungen für die Lösung des aktuellen Konflikts ergeben sich insbesondere aus den Grundsätzen der UN-Charta zur friedlichen Streitbeilegung (Art. 2 Ziff. 3) und zum Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4). Sie folgen auch aus der NATO-Russland-Grundakte vom 27. Mai 1997. Demnach unterliegt die dauerhafte Stationierung von substanziellen Kampftruppen in den neuen Nato-Ländern in der Mitte und im Osten Europas völkervertraglichen Beschränkungen. Die jetzt praktizierte lückenlose Rotation von NATO-Truppen an der NATO-Ostgrenze unterläuft Verpflichtungen des Abkommens. Forderungen der neuen NATO-Länder, die NATO solle sich darüber hinwegsetzen, muss widersprochen werden. Zu Recht erinnert Russland an die Formulierung im Schlussbericht des OSZE-Gipfels von 1999 in Istanbul, wonach jeder Teilnehmerstaat bei Änderungen seiner Sicherheitsstrukturen die Rechte aller anderen Staaten achten und seine Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen wird. Diese Zusage haben die NATO-Staaten beim OSZE-Gipfel im Dezember 2010 in Astana bekräftigt.
Wir appellieren an die Bundesregierung, die anstehenden Verhandlungen mit Respekt und unter Anerkennung der gegenseitigen Sicherheitsinteressen und unter Beachtung der bestehenden Sicherheitssysteme zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Russland seit 1990 zunehmend seine Sicherheit an der Westgrenze durch die NATO bedroht sieht. Der Verzicht auf die Osterweiterung der NATO ist zwar nicht völkerrechtlich bindend vereinbart worden, war aber wiederholt Gegenstand von Gesprächen und Verhandlungen mit Vertretern der russischen Regierung.
Wir fordern die Bundesregierung auf, im folgenden Rahmen zu verhandeln:
Herausgeber:
Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzt*innen in soziale Verantwortung (IPPNW)
Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA)
Unterzeichnen Sie den Appell hier:
Erstunterzeichner*innen:
Franz Alt, Journalist, Dr. Bernd Asbrock, Richter i.R.; Dr. Till Bastian, Publizist; Prof. Dr. Helga Baumgarten, Politikwissenschaftlerin; Ralf Becker, Koordinator Initiative "Sicherheit neu denken"; Peter Brandt, Historiker und Publizist; Reiner Braun, International Peace Bureau; Dr. med. Angelika Claußen, IPPNW-Vorsitzende; Daniela Dahn, Schrifststellerin, Prof. Dr. Wolfgang Däubler; Ina Darmstädter, Vorstand Friedensfestival Berlin e.V.; Prof. Dr. Jost Eschenburg, pax christi, Bistum Augsburg; Annegret Falter, IALANA Beiratsmitglied; Ulrich Frey, Mitglied im Vorstand der Martin-Niemöller-Stiftung e.V.; Dr. Heiner Fechner, Vorstände der IALANA, VDJ und EJDM; Prof. Dr. i. R. Albert Fuchs, Dr. Rolf Gössner, Jurist und Publizist; Dr. Peter Gerlinghof, Initiative Erinnern und Gedenken Sangerhausen; Prof. Dr. Ulrich Gottstein, IPPNW-Ehrenvorstandsmitglied; Ulrike Guérot, Prof. Europapolitik; Bernd Hahnfeld, IALANA, Gert Heidenreich, Schriftsteller und ehem. PEN-Vorsitzender West, Gisela Heidenreich, Buchautorin, Prof. Dr. i.R. Helwart Hierdeis, Erziehungswissenschaftler; Uwe-Karsten Heye, Journalist, Diplomat und Autor, Otto Jäckel, Rechtsanwalt, Vorsitzender der IALANA e.V.; Michael Karg, Propst i.R., Vorsitzender der Martin-Niemöller-Stiftung e.V., Joachim Kerth-Zelter, Rechtsanwalt, Bundesvorsitzender der Vereinigung Demokratischer Jurristinnen und Juristen; Gerold König, Pax christi Bundesvorsitzender; Karl-Wilhelm Lange, Regierungspräsident i.R.; Prof. Mohssen Massarrat, wiss. Beirat der IPPNW; Michael Müller, Bundesvorsitzender der Naturfreunde Deutschlands und Parl. Staatssekretär a.D.; Prof. Dr. Götz Neuneck, deutscher Pugwash Beauftragter der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler; Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler; Florian D. Pfaff, Major a.D., Sprecher des Arbeitskreises "Darmstädter Signal"; Matthias Platzeck, Vorsitzender des Deutsch-Russischen Forums; Dr. med. Lars Pohlmeier, IPPNW-Vorsitzender, Rüdiger Postier, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D.; Konrad Raiser, Theologe, ehem. Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen; Rainer Rehak, stellv. Vorsitzender der Informatiker*innen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FifF), Clemens Ronnefeldt, Referent für Friedensfragen beim deutschen Zweig des internationalen Versöhnungsbundes; Pamela Rosenberg, ehem. Intendantin der Berliner Philharmoniker, Prof. Dr. Jürgen Scheffran, Physiker und Geograph; Thomas Schmidt, Co-Generalsekretär EJDM Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.; Prof. em. Dr. Dr.h.c. Dieter Senghaas, Friedens-, Konflikt- und Entwicklungsforscher; Amela Skiljan, stellvertretende Vorsitzende IALANA, Prof. Dr. i.R. Gert Sommer, Prof. für Klinische Psychologie und Konfliktforschung, Dr.h.c. Graf Sponeck, Beigeordneter UNO Generalsekretär a.D.; Prof. Johano Strasser, Politologe und Schriftsteller, ehem. Präsident des PEN-Zentrums Deutschland; Antje Vollmer, Bundestagsvizepräsidentin a.D., Peter Vonnahme, Richter am Bayer. Verwaltungsgerichtshof i.R., Mitglied von IALANA; Prof. Dr. Herbert Wulf, Burkhard Zimmermann „Initiative Neue Entspannungspolitik jetzt!", Andreas Zumach, Journalist
Summary:
Entsprechend einer jahrzehntelangen Tradition hält Deutschland weiterhin Trägersysteme für die im Land stationierten US-amerikanischen Atombomben bereit. Im Einsatzfall werden die Atombomben mittels Tornado-Jagdbomber von Bundeswehrsoldaten transportiert und abgeworfen. Diese nukleare Teilhabe ist ein Teil des strategischen Konzeptes der NATO, das ohne Rechtsgrundlage von den Mitgliedsländern abgesprochen worden ist. Der Einsatz der Atombomben und seine Androhung sind durch das humanitäre Völkerrecht und das Menschenrecht auf Leben verboten. Zudem verstößt der Einsatz gegen den Nichtverbreitungsvertrag (NPT), der dem Nicht-Atomwaffenstaat Deutschland jede Mitverfügung über Atomwaffen verbietet. Durch die Entwicklung atomarer Trident-Raketen mit kleiner Sprengkraft für die Ohio-Klasse US-amerikanischer Atom-U-Boote haben die in Deutschland stationierten taktischen Atombomben ihre militärische Bedeutung ohnehin verloren.
1) Was bedeutet nukleare Teilhabe?
Die nukleare Teilhabe wurde von den teilnehmenden Staaten im Rahmen des Strategischen Konzeptes der NATO vereinbart. Dabei werden US-amerikanische Atomwaffen in den betreffenden Staaten gelagert, bewacht, gewartet und im Einsatzfall freigegeben. Die derzeit teilnehmenden Staaten Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande und die Türkei1 stellen die Trägersysteme zur Verfügung und führen den Einsatz durch. Die Bundeswehr hat der NATO die Bereitstellung von 46 nuklearfähigen Trägerflugzeugen zugesagt. Sie hat in Büchel (Eifel) 44 Tornados des Jagdfliegergeschwaders 33 stationiert. Deutsche Soldaten werden dort im Einsatz von Atomwaffen ausgebildet.2
Deutschlands "Kampfeinsatz": Jenseits des Rechts | Die Demokratie in Afghanistan ist eine Farce - und die Grundlagen dafür wurden auf dem Bonner Petersberg in Deutschland gelegt
26.11.2009 von Dieter Deiseroth in FR
Als hätte die Wahlfarce um den alten und neuen "gewählten" Präsidenten Hamid Karsai die Situation in Afghanistan nicht bereits hinreichend erschwert, spitzt sich auch die militärische Lage im Lande weiter zu. US-Präsident Obama und sein Verteidigungsminister Gates planen deshalb bereits zusätzliche Truppenstationierungen - und fordern diese ebenso von den alliierten Staaten.
Wie unlängst die Bombardierung zweier Tanklastzüge mit zahlreichen zivilen Opfern belegte, beteiligt sich auch die Bundeswehr zunehmend an Kriegsmaßnahmen, Ob die am militärischen Konflikt in Afghanistan beteiligten Parteien das, was dort geschieht, als "Stabilisierungseinsatz" oder als "Krieg gegen den Terror" bezeichnen, ist völkerrechtlich und verfassungsrechtlich ohne Bedeutung.
weiter: https://www.fr.de/politik/jenseits-rechts-11491735.html
"Das schreit geradezu nach Aufklärung" - Bundesverwaltungsrichter Dieter Deiseroth über die Rechtmäßigkeit des Afghanistan-Krieges und die Frage, ob die Terroranschläge in den USA aus rechtstaatlicher Sicht ausreichend aufgeklärt wurden
15. Dezember 2009 Marcus Klöckner bei telepolis
Dieter Deiseroth war Richter am Bundesverwaltungsgericht und Experte für Völker-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht.
Die militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr in Afghanistan werfen gravierende rechtliche Probleme auf
Eine kürzlich geführte repräsentative Umfrage in Deutschland kam zu dem Ergebnis, dass 69 Prozent der Bundesbürger einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan fordern. Anfang 2010 wird es eine neue Afghanistan-Konferenz geben. Möglicherweise wird danach das deutsche Parlament der Entsendung weiterer deutscher Soldaten nach Afghanistan zustimmen. Der Einsatz in Afghanistan dauert nun schon gut 8 Jahre, die Bundeswehr ist dort seit 2002. Wie bewerten Sie die rechtliche Grundlage des Bundeswehr-Einsatzes?
Dieter Deiseroth: Ihre Frage zielt zum einen auf das geltende Völkerrecht und zum anderen auf das innerstaatliche Recht, also auf die deutsche Verfassung, das Grundgesetz. In beiderlei Hinsicht werfen die militärischen Kampfeinsätze der Bundeswehr und der Verbündeten in Afghanistan gravierende rechtliche Probleme auf. Analysiert man diese, so gelange ich zu der Schlussfolgerung, dass weder eine hinreichende völkerrechtliche noch eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage für diese Einsätze vorhanden ist.
weiter: https://www.heise.de/tp/features/Das-schreit-geradezu-nach-Aufklaerung-3383769.html
Von Mike Szymanski, Berlin 17.3.2021 in SZ
Die SPD unternimmt einen neuen Anlauf, um im Streit über die Bewaffnung von Drohnen zu einer Entscheidung zu kommen. Der Parteivorstand hat am Montag beschlossen, eine zwölfköpfige Projektgruppe unter Leitung der früheren Justizministerin Herta Däubler-Gmelin einzusetzen. Das Gremium habe den Auftrag, "alle mit der Bewaffnung von Drohnen bezogenen Aspekte aus Außen-, Verteidigungspolitik und aus unserer Verpflichtung zu Rüstungskontrolle und Friedenspolitik, sowie völkerrechtliche und ethische Argumente zu würdigen und zusammenzuführen", heißt es in dem Beschluss, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Die Projektgruppe soll vertraulich tagen. Empfehlungen werden nach Angaben einer Parteisprecherin bis Ende des Jahres erwartet. Damit ist klar, dass sich die SPD in dieser Frage vor der Bundestagswahl im Herbst nicht mehr festlegen wird.
weiter: https://www.sueddeutsche.de/politik/drohnen-spd-bundestagswahl-1.5238409
hierzu aus dem Blog "Augen geradeaus!" in alphabetischer Reihenfolge die Namen der 13 Mitglieder
https://augengeradeaus.net/2021/03/dokumentation-die-drohnen-kommission-der-spd/