Der Vergleich vom 24.5.2012 sieht im Wesentlichen vor,
Ein Interview von Marcus Klöckner mit Dr. Liv Bode 24.9.2018 in NachDenkSeiten .
2007 erhielt die Virusforscherin Liv Bode den Whistleblower-Preis, weil sie bei ihrer Forschung zum Borna-Virus „Alarm geschlagen“ hat. Zusammen mit ihrer Forschungsgruppe war sie auf infektiöse Virusbestandteile in einer Probe gespendeten Blutplasmas gestoßen. Es folgte eine Auseinandersetzung mit dem Robert Koch-Institut (RKI), bei dem sie angestellt war. Ihre Arbeitsgruppe wurde aufgelöst und sie erhielt ein Publikationsverbot, das später zurückgenommen wurde. Aktuelle Todesfälle im Zusammenhang mit dem Borna-Virus scheinen die Forschung von Bode zu bestätigen. Im Interview mit den NachDenkSeiten erklärt Bode, was es mit dem Virus auf sich hat und was damals und heute geschehen ist.
Frau Bode, wovor Sie bereits seit vielen Jahren gewarnt haben, scheint sich nun zu bestätigen: Das Borna-Virus ist auf Menschen übertragbar und macht krank. Können Sie uns kurz schildern, was sich jüngst ereignet hat?
Ende März 2018 wurde bekannt, dass Infektionen mit Borna-Virus bei fünf Menschen zu schweren Gehirnerkrankungen geführt haben, die in vier Fällen tödlich verlaufen sind. Drei Patienten hatten Organe ein und desselben, unerkannt mit Borna-Virus infizierten Organspenders erhalten. Zwei Empfänger einer verseuchten Niere verstarben 100 Tage später, der dritte Empfänger einer verseuchten Leber hat überlebt, verlor aber sein Sehvermögen durch eine virusbedingte Schädigung des Sehnervs. ….
weiterlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=46177
Das Robert Koch-Institut (RKI), das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) und die Gesellschaft für Virologie (GfV) haben vor kurzem (März 2018) übereinstimmend fünf aktuelle Enzephalitisfälle von Patienten bestätigt, die durch Bornavirus infiziert worden waren. Vier Patienten sind daran gestorben. Auch das europäische European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) in Stockholm hat darüber berichtet.
Hier die ausführliche Stellungnahme von VDW und Liv Bode selbst als pdf
Weiter siehe: https://www.openpr.de/news/1003276/Humane-Bornaviren-eine-unendliche-Geschichte.html
Dr. Liv Bode hat mit Beharrlichkeit und ausgeprägtem Verantwortungsbewusstsein versucht, den Verdacht der Kontamination von Blutplasma-Spenden mit infektiösen Bestandteilen von Bornavirus im Bereich der Infektionsforschung am Robert Koch- Institut einer Klärung näher zu bringen. Allein der Ausdauer und dem wissenschaftlichen Engagement von Liv Bode ist es zu verdanken, dass das öffentliche Interesse an dieser brisanten wissenschafts- und gesundheitspolitischen Frage geweckt wurde - und wach bleibt. In diesem Sinne ist sie eine echte Whistleblowerin.
Brigitte Heinisch war viele Jahre Altenpflegerin in einer Berliner Pflegeeinrichtung mit zirka 160 Pflegeplätzen. Sie konnte sich mit den dortigen Bedingungen bei der Pflege und Betreuung alter und hilfebedürftiger Menschen nicht abfinden. Sie entschloss sich deshalb zum Whistleblowing. Deswegen wurde sie gemaßregelt. Ihr Arbeitgeber sprach drei Entlassungen aus. Bis heute klagt sie dagegen vor den Arbeitsgerichten. Ihre Zivilcourage und ihr Standvermögen sind bewundernswert.
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Zur Whistleblowerpreisverleihung 2007, erschienen 2007 in der VDW-Schriftenreihe "Wissenschaft in der Verantwortung", 80 S., kart., ISBN 978-3-8305-1455-8
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Festprogramm der Preisverleihung auf S. 21
Laudatio von Dr. Deter Deiseroth zur Verleihung an Dr. Liv Bode auf S. 25 - 37
Laudatio von Elisabeth Bongert zur Verleihung an Brigitte Heinisch auf S. 39 - 48
Dankesworte der beiden Preisträgerinnen auf S. 49 bis 62
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Nachdem alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland die Klage der fristlos entlassenen Whistleblowerin Brigitte Heinisch abgewiesen hatten und sie auch mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg hatte, rief sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg an, der über die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention seitens der Vertragsstaaten des Europarats wacht. Im Juli 2011 entschied dieser, dass Deutschland mit der durch die deutschen Gerichte erfolgten Abweisung der Kündigungsschutzklage von Frau Heinisch die Garantien der EMRK, insbesondere ihr Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 10 EMRK) verletzt habe und verurteilte Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung. Damit wurde nach deutschem Recht ein Anspruch von Frau Heinisch auf Wiederaufnahme des Kündigungsschutzverfahrens begründet. Das Wiederaufnahmeverfahren endete 2012 mit einem Vergleich.
Landesarbeitsgericht Berlin vom 28.03.2006 - 7 Sa 1884/05
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Zu dieser Anmerkung gab es eine Erwiderung des Vizepräsidenten des LAG Berlin, Dr. Blinkert und eine Duplik von Dr. Deiseroth. Wir dokumentieren die ganze Auseinandersetzung.
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Hier in der nicht-amtlichen deutschen Übersetzung
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Es besteht eine große Kluft zwischen der Interpretation der Grundrechte durch die deutschen Fachgerichte bis zum Bundesverfassungsgericht und dem Grundrechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg" kommentiert Otto Jäckel, Vorsitzender der deutschen IALANA das Heinisch-Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vom 21.07.2011.
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Der Vergleich vom 24.5.2012 sieht im Wesentlichen vor,