IALANA-Deutschland zum Entwurf eines Hinweisgeber-Schutzgesetzes 2022
Als Organisation, die sich seit Jahrzehnten für die gesellschaftliche Anerkennung der Whistleblower einsetzt und seit 1999 alle 2 Jahre mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) den angesehenen „Whistleblower-Preis“ vergeben hat, begrüßen wir es sehr, dass endlich ein deutsches Whistleblower-Schutzgesetz in Kraft gesetzt werden soll.
Der Entwurf ist in der jetzigen Fassung leider nicht geeignet, Whistleblowern einen effektiven Schutz zu gewährleisten, sondern fällt in Teilen sogar hinter die Vorgaben der EU-Richtlinie zurück.
1. Der Anwendungsbereich ist zu eng angelegt
Wir würdigen, dass nun ein einheitliches Gesetz angestrebt wird und auch Verstöße gegen nationales Recht im Fokus liegen. Während der Koalitionsvertrag von November 2021 jedoch auch Whistleblower schützen wollte, die „sonstiges erhebliches Fehlverhalten melden, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt“, beschränkt der Entwurf sich auf Verstöße gegen strafbewehrte Rechtsnormen und "Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient".
Das Gesetz ist seit 17.12.21 überfällig. In der alten Regierung hatten sich CDU und SPD nicht einigen können, so dass die Umsetzungsfrist ergebnislos ablief. In der jetzigen Koalition ist das Vorhaben Teil des Regierungsprogramms. Bis 8.5.2022 können sich die Verbände und NGOs dazu äußern.
Hier der Entwurf (80 Seiten):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L1937&from=DE
BMin der Justiz und für Verbraucherschutz - Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Der Entwurf umfasst 80 Seiten. Hier die Inhaltsangabe:
Vorbemerkung S.1 – 3
Gesetz selbst S.5 - 23
Begründung S.24 - 80
In-Kraft-Treten: 21.12.2021 (letzter Tag der Umsetzungsfrist)
https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2021/02/Referentenentwurf-BMJV-WB-RL-Umsetzungsgesetz-8.pdf7
Der EGMR hat die fristlose Kündigung eines Klinik-Arztes für gerechtfertigt gehalten. Das BVerfG hätte wohl anders entschieden. Auch der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie sieht Kündigungsschutz vor.
link zum Urteil des EGMR: https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-208280%22]}
Die Vorschläge wurden kritisch beleuchtet vom Whistleblower-Netzwerk in einer Stellungnahme vom 17.12.2020
Wie die SPD-Bundestagsfraktion erstmals [offiziell verlauten] ließ, will sie Whistleblower auch bei Hinweisen über Verstöße gegen nationales Recht schützen und nicht nur, wie unter anderem der Bundesminister für Wirtschaft, bei Verstößen gegen EU-Recht.
Stellungnahme von Oktober 2020
hier als pdf
Der deutsche Gesetzgeber darf die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht einfach 1:1 umsetzen – Vorfälle wie der Corona-Ausbruch bei Tönnies zeigen deutlich, dass der Anwendungsbereich bisher keinen ausreichenden Schutz bietet.
5. August 2020 von Wh.-Netzwerk e.V., Transparency International, u.a.
Hinweisgeber*innen (Whistleblower) sind entscheidend für die Aufdeckung von Missständen und Korruption. Eine umfassende Gesetzgebung zum Schutz dieser Personen fehlt in Deutsch-land jedoch nach wie vor. Laut einer Studie der Europäischen Union würde ein effektiver Hin-weisgeberschutz die europäischen Steuerzahler*innen vor jährlichen Schäden an Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft von sechs bis zehn Milliarden Euro bewahren
weiter als pdf https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2020/08/Offener-Brief_August-20_Final_mit_Verteiler_ohne_Sperrfrist.pdf
Der Verein “Whistleblowing-Netzwerk e.V.” mit Sitz in Berlin widmet sich dem Schutz von Whistleblowern und bietet ihnen Beratung und Hilfe an. Wir haben mit der Vorsitzenden Annegret Falter gesprochen.
Edward Snowden und Julian Assange gelten gemeinhin als die Gesichter des Whistleblowing – aber sind sie wirklich gute Beispiele, um den Whistleblower zu charakterisieren?
Am 16. Dezember 2019 wurde die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – EU 2019/1937 (Whistleblowerschutz-Richtlinie) verabschiedet, die bis Ende 2021 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Whistleblower-Netzwerk berichtete mehrfach. Das federführende Justizministerium (BMJV), das dem Vernehmen nach Ende dieses Sommers einen ersten Gesetzentwurf vorlegen will, hat unlängst im Rahmen der Ressortabstimmung ein „Eckpunkte“-Papier ans Wirtschaftsministerium (BMWi) weitergeleitet. Dort wurden grundsätzliche Überlegungen des BMJV kommentarlos gestrichen. Jetzt ist das Papier nur noch halb so lang.
weiterlesen: https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2020/04/17/interessenvertreter-gegen-whistleblowerschutz/