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Staatenimmunität

Mit Blick auf neue Reparationsforderungen Griechenlands und Polens wegen der deutschen Massenverbrechen im Zweiten Weltkrieg bestätigt die Bundesregierung ihre bisherige Blockadehaltung in puncto Entschädigungen. Es gebe für die Forderungen aus Athen und Warschau keine juristische Grundlage, heißt es in Berlin; man werde keine Reparationen zahlen.

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https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7778/

Erneut ist die Bundesregierung vor einem italienischen Gericht mit ihrer Weigerung, NS-Opfer zu entschädigen, gescheitert.

Geklagt hatte der Sohn des Italieners Paolo Frascà, der Anfang 1944 von den NS-Besatzern festgenommen, gefoltert und am 24. März 1944 in den Ardeatinischen Höhlen gemeinsam mit 334 anderen Zivilisten ermordet worden war.

Der Römische Zivilgerichtshof hat ihm nun Recht gegeben. Damit hat sich zum wiederholten Mal die italienische Justiz der deutschen Forderung widersetzt, Privatpersonen dürften nicht vor ausländischen Gerichten gegen die Bundesrepublik klagen - dies widerspreche der "Staatenimmunität". Während Berlin alles daran setzt, künftige Klagen abzuwehren, wird am Donnerstag in Köln das Urteil in einem Entschädigungsverfahren erwartet, das ein Opfer der NS-Zwangsgermanisierung angestrengt hat. Der Kläger wurde - wie womöglich Hunderttausende andere Kinder - von den NS-Besatzern seiner Familie entrissen und zur "Eindeutschung" ins Reich verschleppt. Gedenkinitiativen rufen zu einer Gedenkveranstaltung auf.

german foreign policy  vom 19.6.18

Weiterlesen https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7642/

Die “Operation Allied Force” im ehemaligen Jugoslawien wurde 1999 von der NATO ohne ausdrückliches UN-Mandat ausgeführt. 10t- 15-t abgereicherten Uran wurden eingesetzt

Durch die Luftangriffe wurden nicht nur 2,000 Zivilisten sofort getötet, sondern Uranwaffen und die Bombardierung der Industrie verursachten langfristige Folge, die sich für Mensch und Umwelt verheerend auswirken. Immer mehr Serben werden jährlich mit bösartigen Erkrankungen diagnostiziert. Nun wollen ein Team bestehend aus internationalen Juristen gegen die einzelnen NATO Länder und deren völkerrechtswidrigen Angriff klagen- um Gerechtigkeit für die Opfer und Hilfe für die Betroffenen zu verlangen.

Die “Serbien Royal Academy” stellte das Team aus 26 Juristen und Professoren aus Serbien, Deutschland, Frankreich, Italien, Russland, China, Großbritannien und der Türkei zusammen. Geleitet soll dieses Team vom serbischen Anwalt Dr. Srdjan Aleksic werden.

weiterlesen: http://www.uranmunition.org/serbien-will-nato-wegen-einsatzes-von-uranmunition-verklagen/

2011 verlor Khalid al-Hamedi bei einem Nato-Bombenangriff 13 Familienmitglieder. Doch die Nato ist wegen dieses Kriegsverbrechens nicht zur Rechenschaft zu ziehen.

Blog aus der Freitag-Community von Angelika Gutsche vom 30.01.2018

https://www.freitag.de/autoren/gela/kriegsverbrechen-die-nato-geniesst-immunitaet

Bei der Abwehr von Entschädigungsforderungen wegen des deutschen Genozids an den Herero und den Nama sieht sich Berlin zu einem Strategiewechsel gezwungen

Blieb die Bundesregierung bisher einem Entschädigungsverfahren, das im Januar 2017 in New York gegen sie eröffnet wurde, fern und verweigerte die Annahme der Gerichtsunterlagen, um den Abbruch des Prozesses zu provozieren, so geht sie nun dazu über, einen Vertreter zu den Gerichtsterminen zu entsenden.

weiterlesen: https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7515/

Dazu der frühere Bericht: „Annahme verweigert“ gfp vom 17.01.18

https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7503/

Die Reparationsfrage - gfp vom 15.09.2017

Berlin erhöht im Streit um polnische Reparationsforderungen den Druck auf Warschau.. Mit Polen lehnt sich nach Griechenland ein zweiter Staat, der im Zweiten Weltkrieg unter mörderischer deutscher Besatzung litt, gegen die Bundesrepublik auf; auch italienische Opfer kämpfen beharrlich um Entschädigung für NS-Massenverbrechen. Italienische Gerichte geben ihnen mittlerweile Recht. Notwendig sei "eine neue europäische Schuldenkonferenz", urteilt der Vorstandssprecher der Initiative "Zug der Erinnerung", Hans-Rüdiger Minow, gegenüber german-foreign-policy.com

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/59675

Hierzu liegt inzwischen ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vor, das sich ausführlich mit den rechtlichen Fragen auseinandersetzt:  WD 2-071-17 (pdf)

Ein Berufungsgericht in Den Haag hat ein Urteil aus dem Jahr 2014, welches den Niederlanden eine Mitschuld für den Tod von 350 Menschen beim Massaker von Srebrenica zuwies, teilweise bestätigt.

Zugleich wurde die Haftung deutlich begrenzt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Entsendung nationaler Truppen im Rahmen internationaler Friedensmissionen haben.

http://www.ifhv.de

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Corte costituzionale della Repubblica italiana ( Florenz)  - Sentenza n.238-2014 vom 22.10.2014

Mit diesem Urteil schränkt das Gericht  - durchaus im Gegensatz zum IGH - den Grundsatz der Staatenimmunität für Fälle schwerwiegender Verletzungen von Menschenrechten ein und öffnet damit erneut den Klageweg u.a. für Klagen gegen die BRD als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs wegen Verbrechen aus der NS-Zeit.

Hier eine Besprechung der Urteils mit weiten Passagen des Urteils in deutscher Übersetzung vom Prozessbevollmächtigten der Kläger, RA. Joachim Lau,

"Menschenrechte versus Völkergewohnheitsrecht"

  j.lau menschenrechte vs. völkergewohnheitsrecht

Ein Beitrag aus "german foreign policy" vom 05.03.2014

(Eigener Bericht) - Mit einem Besuch des Bundespräsidenten reagiert Berlin auf anhaltende Forderungen aus Athen nach Entschädigung für NS-Massenverbrechen in Griechenland. Nach längerem Vorlauf hat das griechische Parlament in der vergangenen Woche einen Ausschuss eingesetzt, der mögliche Reparationsforderungen prüfen soll. Es gehe dabei, so heißt es, um einen hohen Milliardenbetrag. Joachim Gauck wird in den nächsten Tagen mehrere Schauplätze von NS-Verbrechen besuchen; es steht zu erwarten, dass er dabei mit den üblichen warmen Worten vom festen deutschen Willen ablenken wird, keinerlei Entschädigung zu zahlen. Gegen Berlin klagt zur Zeit unter anderem die Jüdische Gemeinde Thessalonikis: Sie verlangt die Rückzahlung eines von NS-Stellen erpressten "Lösegeldes" für 9.000 Juden, die in deutsche Vernichtungslager deportiert wurden. Zudem steht die Forderung nach Rückzahlung einer NS-Zwangsanleihe zur Debatte, die Berlin 1942 kassiert, aber bis heute nicht beglichen hat. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages kommt zu dem Schluss, dass die Forderung rechtlich begründet ist. Das Dokument wird bis heute geheimgehalten.

Am 30.10.2013  verhandelte das Landgericht Bonn im Schadensersatzprozess der Kundus-Opfer gegen die Bundesregierung. Das Gericht hat sich das Bildmaterial angesehen, welches die amerikanischen Bomberpiloten vom Geschehen auf der Sandbank Oberst Klein übermittelt hatten und die Funkgespräche diskutiert -  also den tödlichen Einsatz voll daraufhin überprüft, ob völkerrechtliche Normen verletzt worden sind.

Bereits dadurch ist das Verfahren von rechtsgeschichtlicher Bedeutung, wie Prof. Andreas Fischer-Lescano in einem Beitrag vom 24.10.2013 "Transnationales Staatshaftungsrecht? Kundus vor Gericht"  darlegt:

http://www.verfassungsblog.de/de/transnationales-staatshaftungsrecht-kundus-vor-gericht/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Verfassungsblog+%28Verfassungsblog%29#.UmpB6RCWhtE

 

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