Am 1. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches. Dabei handelt es sich um die Umsetzung des Aggressionstatbestandes aus Art. 8bis des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). 2010 einigten sich die Vertragsstaaten bei der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts in Kampala, Uganda über die Definition des Aggressionsverbrechens. Diese soll nun in Kraft treten
Mehrfach haben Personen aus der Friedensbewegung und auch aus dem Grundrechtekomitee Strafanzeigen gegen verschiedene Mitglieder von Bundesregierungen wegen des Führens von Angriffskriegen gestellt. Völkerrechtswidrig waren u.a. die Kriege in Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen. Heute sind die Beteiligung am Syrienkrieg, ebenso wie die Beteiligung der Bundesregierung an den von Ramstein aus gesteuerten Drohnenmorden der USA völkerrechtswidrig. Die standardisierte Antwort des Generalbundesanwaltes auf Strafanzeigen lautete stets: Im Strafgesetzbuch (StGB § 80) sei nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, nicht die Führung eines solchen unter Strafe gestellt.
Unter diesem Titel veröffenltichte die Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik vor kurzem eine kritische Auseinandersetzung mti den bislang in der BRD durchgeführten Strafverfahren nach dem Völkerstrafrecht.
(Dort unter "ältere Ausgaben" Heft 12/ 2016, S.803-807 anklicken)
Da weder Syrien noch der Irak bisher dem Rom-Statut beigetreten sind, ist ein Auftrag des Sicherheitsrats die einzige Möglichkeit, den IGHSt mit der Strafverfolgung zu befassen. Der UN-SR hat in der Vergangenheit für Verbrechen in Ruanda und Jugoslawien entsprechende Initiativen ergriffen.
nach: Amira Hass | in: „Haaretz“ vom 29.11.2016
Gegen die drei israelischen Richter Asher Grunis (ehemaliger Präsident des Obersten Gerichts) und die Richter Neal Hendel und Uzi Vogelman ist in Chile eine Kriegsverbrecherklage eingereicht worden, wie Amira Hass unter Berufung auf palästinensische Kreise, die in die Sache verwickelt sind, in der Zeitung «Haaretz» schreibt.
Deshalb soll in das deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) ein neuer Straftatbestand der Aggression eingefügt werden, der die bisherigen Paragrafen 80 (Vorbereitung eines Angriffskrieges) und 80a (Aufstacheln zum Angriffskrieg) des Strafgesetzbuches (StGB) ersetzen soll. „Die Formulierung des Tatbestands und der Bedingungen für dessen Verfolgung“, schreibt die Bundesregierung, „sollen in enger Anlehnung an die Beschlüsse von Kampala und das zugrundeliegende Völkergewohnheitsrecht erfolgen.“
Der Schweizer Friedensforscher Daniele Ganser deckt in seinem neuen Buch „Illegale Kriege“ nun schonungslos diese „andere Seite“ der Wahrheit auf und gelangt zu dem Schluss, dass der Westen seit 1945 immer wieder und konsequent schwerste Verbrechen gegen das Völkerrecht und die Menschheit verübt.
14. Oktober 2016 NachDenkSeiten
Peter Mühlbauer 06.07.2016 in telepolis
Auf einer Pressekonferenz am gestrigen Montag, den 27.Juni, wurde eine Strafanzeige gegen Funktionäre der türkischen Regierung, des Militärs und der Verwaltung wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen (§ 8 VSTGB - Völkerstrafgesetzbuch), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) sowie Kriegsverbrechen wegen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung (§ 8 VStGB) vorgestellt
Michael Knapp 28.06.2016 in telepolis
http://www.heise.de/tp/artikel/48/48671/1.html
Seit mehreren Monaten führt die Regierung in Ankara Krieg gegen Dutzende kurdische Städte und Dörfer im Südosten der Türkei. Gegen Wohngebiete werden Panzer, Artillerie und die Luftwaffe eingesetzt. Hunderte Zivilisten starben, in Cizre und Diyarbakir-Sur verübten »Sicherheitskräfte« Massaker an unbewaffneten Menschen.