Pressemitteilung des Whistleblowernetzwerks zum Urteil vom 5.1.21 im Auslieferungsverfahren Julian Assange
Ein Londoner Gericht hat die Entlassung Julian Assanges angeordnet und damit einen Auslieferungsantrag der US-Justiz abgelehnt, die den Wikileaks-Gründer im Zusammenhang mit den Enthüllungen der Whistleblowerin Chelsea Manning der Spionage beschuldigt. Das Urteil ist dennoch kein Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit, wie die Urteilsbegründung zeigt.