Am 24. Oktober 2020 hat der fünfzigste Staat den „Vertrag über das Verbot von Kernwaffen“ (TPNW) ratifiziert. Neunzig Tage nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde bei der UN, am 22. Januar 2021, tritt der Vertrag in Kraft und wird dann für alle Staaten rechtsverbindlich, die dem Vertrag beigetreten sind.
Der Atomwaffenverbotsvertrag wurde unter dem Dach der UN verhandelt und am 7. Juli 2017 in New York von den Vertretern der teilnehmenden Staaten mit 122 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen. Die Atomwaffenstaaten haben sich daran nicht beteiligt. Die große Mehrheit der Staaten handelte in der Verantwortung für die Abschaffung der Atomwaffen, weil die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten ihrer Verpflichtung nach Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages zu ernsthaften und erfolgreichen Verhandlungen zwecks Abschaffung aller Atomwaffen seit 1968 nicht nachkommen.....
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