Antwort der Bundesregierung vom 19.1.2021 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE BT-Drs.19-25562 vom 22.12.2020
Gegenstand der Anfrage war u.a. die Behauptung der Bundesregierung, der Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) sei nicht kompatibel mit dem Nichtverbreitungsvertrag und könne daher nicht unterzeichnet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Durch welche konkreten Regelungen des Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) sieht die Bundesregierung den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als zentrales Element nuklearer Ordnung bedroht (Bundestagsdrucksache 19/1779, Frage 7)?
Hier die Antworten der Bundesregierung als pdf
Vgl. dazu das völlig abweichende
Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom selben Tage - WD-2-3000-111/20,
welches u.a. zum Ergebnis kommt: "Der AVV unterminiert den NVV nicht, sondern ist Bestandteil einer gemeinsamen nuklearen
Abrüstungsarchitektur. Der AVV ist daher auch kein Hemmnis für die nukleare Abrüstung, hätten die NVV-Staaten nur den politischen Willen dazu."
hier finden sie die offizielle englische Übersetzung des Gutachtens