Aus Anlass der Änderung des Völkerstrafgesetzbuches (§ 13 VStGB n.F.)
Am 1. Dezember 2016 beschloss der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches. Dabei handelt es sich um die Umsetzung des Aggressionstatbestandes aus Art. 8bis des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). 2010 einigten sich die Vertragsstaaten bei der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts in Kampala, Uganda über die Definition des Aggressionsverbrechens. Diese soll nun in Kraft treten