Noch während der Internationale Gerichtshof das Gutachten zum Einsatz von Atomwaffen beriet (1996 veröffentlicht), entwickelten mehrere NGO's von Juristen (darunter maßgeblich auch Experten der IALANA), Wissenschaftlern, Diplomaten und Abrüstungsspezialisten einen detailliert ausformulierten
Entwurf eines bindenden völkerrechtlichen Vertrags über das Verbot und die Abschaffung aller Atomwaffen ("Nuklearwaffen-Konvention")
der 1997 veröffentlicht wurde.
In den Jahren danach nahmen verschiedene Staaten den Plan positiv auf. Am 17.12.2007 brachten schließlich Costa Rica und Malaysia mit einem Schreiben an den UN-Generalsekretär - A/62/650 - den Entwurf in leicht geänderter Fassung in die Vereinten Nationen ein. Danach leitete der Generalsekretär den Entwurf mit einer befürwortenden Stellungnahme an alle UN-Staaten weiter. Seither ist der Entwurf Gegenstand der Abrüstungsbemühungen der UN.
Hier der Entwurf der Nuklearwaffenkonvention in der deutschen Fassung von 2007:
nuklearwaffenkonvention deutsch