Beitrag des Vorsitzenden von IALANA Deutschland bei der Internationalen Konferenz "Justice and Faith Against Nuclear Risks - Recht und Religion gegen atomare Risiken" am 9.März 2016 im Zentrum Verkündigung Frankfurt am Main

 

Meine Damen und Herren,

Wie der Himmel zur Hölle wird zeigt Laura Poitras, die für ihren Film „Citizen Four“ über Edward Snowden mit einem Oscar ausgezeichnet wurde, derzeit in einer Ausstellung im Whitney Museum of American Art in New York. In einem Raum ist eine "Bed Down Location" zu sehen. Das ist Militärjargon für das Angreifen von sogenannten Zielpersonen aus der Luft. Poitras Installation ist eine Liegewiese, auf der man sich vorkommt wie beim Übernachten im Freien mit Blick in den Sternenhimmel. Denn Poitras projiziert Filme von Nachthimmeln z. B. über Pakistan, Somalia und dem Jemen an die Saaldecke, und zwar im Zeitraffer. Es herrscht dort enorm viel Verkehr im Sternenmeer, und man weiß, dass einige dieser Sternschnuppen bestimmten Leuten den Tod bringen, und manchmal ein paar unbestimmten Leuten links und rechts davon gleich mit.1

Art. 57 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte sagt hierzu folgendes:

Bei Kriegshandlungen ist stets darauf zu achten, dass die Zivilbevölkerung, zivile Personen und zivile Objekte verschont bleiben. Wer einen Angriff plant oder beschließt, hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.“

Das Bezirksgericht von Peshawar hat die Drohnenangriffe im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet untersucht und festgestellt, dass die Zahl der Opfer unbeteiligter Zivilisten in völlig unverhältnismäßiger Weise die Anzahl getöteter Kombattanten übersteigt. Zu dem gleichen Ergebnis kommt das Afghanistan Analysts Network in seinen Ermittlungen. Die Analysten haben allein für den Zeitraum 1.12.2009 bis 30.9.2011 die Pressemitteilungen von ISAF ausgewertet und festgestellt, dass bei 2.365 sogenannten Capture or Kill Raids 3873 Personen getötet wurden, von denen lediglich 174, also 5%, als Zielpersonen ins Visier genommene Kämpfer waren2. Der Drohnenkrieg verstößt also strukturell und systematisch gegen Art. 57 des Zusatzprotokolls zu den Rotkreuzabkommen.

Ohne die Relaisstation auf der US Air Base Ramstein bei Kaiserslautern kann der Drohnenkrieg nicht geführt werden. Dies wissen wir durch die couragierten Aussagen des ehemaligen Drohnenpiloten Brandon Bryant, die er unter anderem vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages gemacht hat und für die wir ihm als IALANA Deutschland gemeinsam mit der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler im vergangenen Jahr 2015 in Karlsruhe den Whistleblower-Preis verliehen haben. Darüber hinaus ist Deutschland bis heute aktiv an dem Krieg in Afghanistan militärisch beteiligt. Die Sicherheitslage ist dort so schlecht wie seit 2001 nicht mehr.

Nun stürzen die Opfer der von hier ausgehenden Kriege in Afghanistan, dem Irak und Syrien durch ihre Flucht aus den Kriegsgebieten Europa in die schwerste Krise seit dem II. Weltkrieg. Dabei sind es nur schutzsuchende Männer, Frauen und Kinder, die mit dem, was sie auf dem Leibe tragen, zu uns kommen, die diese Krise auslösen.

Womit haben wir erst zu rechnen, wenn einer der bewaffneten Konflikte militärisch eskaliert?

Man muss sich das einmal vor Augen führen: Soldaten der Deutschen Bundeswehr befinden sich in einer Ausbildungsmission für kurdische Peschmerga im Irak. Die Kurden, die gegen den IS kämpfen, werden durch die USA mit Ausrüstung versorgt, erhalten russische Luftunterstützung und werden dann durch die Türkische Armee aus Panzern und Artilleriekanonen von der Türkei aus unter Feuer genommen.

Das ist mehr als ein Spiel mit dem großen Feuer, was wir in den letzten Wochen erlebt haben.

Jeder dieser offenen oder schwelenden Konflikte im nahen und mittleren Osten, in der Ukraine oder im südchinesischen Meer birgt die Gefahr der Eskalation in sich. Es gilt die alte Menschheitserfahrung: Wenn der Krieg losbricht, ist die Hölle entfesselt. In einer solchen Spirale der Gewalt steigt die Gefahr, dass die Hemmschwelle zum Einsatz von Atomwaffen immer weiter herabsinkt. Der russische Präsident Putin hat in einem Fernsehinterview mit Bedacht eingeräumt, er habe in der Krimkrise die Option des Einsatzes von Atomwaffen erwogen.

Eckart von Klaeden, jetzt Cheflobbyist von Mercedes, hatte in seiner Zeit als außenpolitischer Sprecher der CDU-CSU Bundestagsfraktion schon in einer Bundestagsdebatte 2009 den Sinn der nuklearen Teilhabe Deutschlands im Rahmen der NATO mit einem möglicherweise notwendig werdenden Atombombeneinsatz gegen den Iran erklärt.

Politiker und Militärs, die ständig in ihren nuklearen Planungsgruppen und Manövern den Einsatz von Atomwaffen planen und üben, werden sie am Ende vielleicht auch einmal anwenden. Dies umso mehr, als die USA in ihrem derzeit größten Atomwaffenrüstungsprogramm eine völlig neue Version einer Atombombe mit der Typ-Bezeichnung B 61-12 bauen, die mit variabel einstellbarer Sprengkraft als zielgenaue Lenkwaffe einsetzbar sein wird. Mit der Einführung wird in vier Jahren in 2020 gerechnet. 20 Exemplare davon sind für den Einsatz durch das Geschwader 33 der Luftwaffe der Deutschen Bundeswehr vorgesehen und sollen die in Büchel in der Eifel stationierten Vorgängerbomben ersetzen. Ich beschäftige mich inzwischen seit Jahrzehnten mit Fragen des Völkerrechts und der Nuklearrüstung. Bis jetzt konnte mir noch niemand erklären, wie die Lagerung US-amerikanischer Atomwaffen in einer Deutschen Luftwaffenkaserne und das ständige Training deutscher Piloten für den Einsatz und den Abwurf dieser Atomwaffen mit dem Atomwaffensperrvertrag vereinbar sein soll. In Art. II des Nichtverbreitungsvertrags heißt es:

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.“

Ich meine, das ist eine für jeden verständliche eindeutige Regelung.

Wenn ich mit Frau Baumann, der außenpolitischen Beraterin von Frau Bundeskanzlerin Merkel diskutiere und ihr vorhalte, dass die Annahme einer US-amerikanischen Atombombe durch Piloten der Bundesluftwaffe gegen Art. II des NVV verstoßen würde und der Abwurf einer solchen Bombe das schwerste annehmbare Kriegsverbrechen wäre, dann antwortet sie mir, sie werde mit mir nicht über hypothetische Fragen diskutieren.

Es handelt sich jedoch nicht um eine hypothetische Frage, denn die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen und ihr Einsatz ist Bestandteil der NATO-Doktrin und wir haben noch nichts davon gehört, dass die Bundesregierung dem widersprochen oder erklärt hätte, sie werde sich hieran nicht beteiligen.

Den Fall einer solchen Distanzierung hat es bislang nur einmal in Deutschland gegeben und dies war in der Zeit vor der Wende. Der stellvertretende Verteidigungsminister Wimmer in der Regierung Kohl war 1986 gerade aus Gesprächen mit dem Vorsitzenden der Joint Chiefs of Staff der US-Streitkräfte in den USA zurückgekehrt und war von diesem über das neue gute Verhältnis zur Sowjetunion unterrichtet worden. Da wurde er von Verteidigungsminister Rühe in die NATO-Übung Wintex/Fallex in den Regierungsbunker Marienthal beordert, in der weiterhin der Atomwaffeneinsatz gegen Städte der noch existierenden DDR wie Dresden und Magdeburg durchgespielt wurde. Er rief daraufhin Bundeskanzler Kohl an mit der Bitte, sich aus der Übung zurückziehen zu dürfen, womit Kohl dann einverstanden war.

Seitdem finden wir von einer solchen Zivilcourage eines deutschen Regierungsmitglieds gegen atomare Einsatzpläne der NATO nichts mehr berichtet.

 

Im Gegenteil:

Das praktische deutsche Regierungshandeln führt zu erheblichen Zweifeln, ob das deutsche Bekenntnis zur Stärkung des Nichtverbreitungsregimes und für atomare Abrüstung mehr ist als ein Lippenbekenntnis.

Das erste Beispiel hierfür, der Übungsbetrieb deutscher Piloten für den Einsatz amerikanischer Atombomben habe ich Ihnen bereits benannt.

Zweites Beispiel: der deutsche Atomausstieg.

In § 1 des Atomgesetzes heißt es jetzt:

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen,

(§ 1 AtG in der Fassung vom 12.8.2005)

Und in § 7 ist nach Fukushima seit 2010 neu der Zeittakt geregelt, wann die einzeln bezeichneten deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet werden; zuletzt die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2022.

(§ 7 AtG in der Fassung vom 31.8.2015)

Was aber hat es zu bedeuten, dass die deutsche Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen nicht in dem Ausstiegsprogramm aufgeführt sind? Nach Auskunft der Bundesregierung sollen diese beiden Atomfabriken, in denen Uran angereichert wird und Brennelemente für Atomkraftwerke in der ganzen Welt produziert werden, unbefristet weiter laufen.

Wie glaubwürdig und konsistent ist eine Politik, die sagt, wir werden unsere Atomkraftwerke abschalten, aber Eure Atomkraftwerke gerne unbefristet in alle Zukunft weiter mit Kernbrennstoff beliefern?

Hinzu kommt folgendes: Würde man die Zentrifugen zur Urananreicherung in Gronau jeweils ein paar Tage weiterlaufen lassen, würde Deutschland über waffenfähiges Material zum Bau eigener Atomwaffen verfügen.

Ich stelle die Frage: Brauchen wir Gronau, weil man sich diese Option offen halten möchte?

Jedenfalls offen gehalten ist mit der weiteren Anreicherung von Uran und der Herstellung von Brennelementen ein späterer erneuter Ausstieg aus dem Ausstieg.

3. Beispiel: Die Rolle Deutschlands in den diplomatischen Bemühungen um atomare Abrüstung.

In der vorvergangenen Woche tagte in Genf erneut die Open Ended Working Group on Nuclear Disarmament, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingerichtet worden ist. Thema dort ist die Verhandlung einer Nuklearwaffenkonvention, die ein Verbot der Atomwaffen und deren Abrüstung auf Null zum Ziel hat. Über eine solche Konvention mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln entspricht der Verpflichtung der Atomwaffenstaaten nach Art. VI des NVV. Das hat der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen in seinem Rechtsgutachten von 1996 zur Illegalität der Androhung des Einsatzes und erst Recht des Einsatzes von Atomwaffen einstimmig festgestellt.

Die fünf Atommächte waren in Genf allerdings abwesend.

Sie demonstrieren damit, dass sie an einer Erfüllung ihrer seit dem 1.7.1968 bestehenden vertraglichen Verpflichtung nicht interessiert sind. Was trug der Vertreter der Bundesregierung vor? Botschafter Michael Biontino erklärte in seinem Statement vom 22. Februar 2016, Deutschland lehne Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Das veränderte Sicherheitsumfeld lasse das nicht zu. Ein Vertrag könne erst am Ende eines Prozesses verhandelt werden, der mit kleinen Bausteinen und einer neuen Entspannungspolitik zwischen Amerika und Russland eingeleitet werden müsse.

Es ist diese Politik des Verschiebens der atomaren Abrüstung auf den Sankt Nimmerleinstag (Obama: perhaps not in my lifetime, Hilary Clinton: some day in some century) die die Marshall Islands dazu veranlasst hat, die Verletzung der Verhandlungsverpflichtung durch die Atomwaffenstaaten vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen. Seit gestern finden vor dem IGH in Den Haag die ersten mündlichen Verhandlungen in den Verfahren gegen Groß- Britannien, Indien und Pakistan statt. Dabei geht es zunächst um die Zuständigkeit des Gerichts und die Zulässigkeit der Klagen.

Dem Anwaltsteam der Marshall Islands gehören auch prominente Vertreter der IALANA an.

Nach den monströsen Kriegsverbrechen in Hiroshima und Nagasaki hatten die USA den Himmel über den Inseln in der Südsee, bei denen wir für gewöhnlich an die Meuterei auf der Bounty und an blumenbekränzte schöne Menschen denken, ab 1946 für 12 Jahre in ein Inferno verwandelt. Höhepunkt war die Explosion der Wasserstoffbombe Bravo am 1. März 1954 mit der tausendfachen Sprengkraft der Hiroshimabombe. Ein Teil des Bikini Atolls und viele andere Inseln bleiben für tausende von Jahren unbewohnbar. Viele Frauen gebären inzwischen in dritter Generation Babys mit nie vorher gesehenen Missbildungen, sogenannte „jellyfish-babies“.

Hat der ehemalige Außenminister der Marshall Islands Tony de Brum nicht Recht, wenn er sagt: Genug ist genug! Wir wollen nicht, dass irgendein anderes Volk noch einmal ein solches Schicksal erleiden muss?

Ich komme zum Schluss. Für eine Politik der Bausteine, die der gewachsenen Verantwortung Deutschlands in der Welt entspricht, haben wir Vorschläge:

Wir rufen Frau Merkel, Frau Von der Leyen und die Mitglieder der Bundesregierung dazu auf: Weisen Sie den Geschwaderchef des Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel an, den Übungsbetrieb mit Atomwaffen sofort zu beenden!

Ziehen Sie die Militärs und Beamten der Bundeswehr aus der nuklearen Planungsgruppe der NATO zurück und erklären Sie, dass Deutschland sich niemals an einem Einsatz von Atomwaffen beteiligen wird und dementsprechend konsequent die Teilnahme an Übungen und Manövern unter Beteiligung von Nuklearstreitkräften ablehnt!

Schaffen Sie die rechtliche Grundlage im Atomgesetz zur Einstellung des Betriebs der Urananreicherungsanlage in Gronau!

Beteiligen Sie sich mit einer befürwortenden Stellungnahme an der Seite der Marshall Islands in dem Verfahren gegen die Atomwaffenstaaten vor dem IGH!

Machen Sie Ihren Einfluss bei den Atomwaffenstaaten, den Sie nicht zuletzt durch die Verhandlungen zwischen den 5+1 Staaten und dem Iran über den iranischen Atomkompromiss gewonnen haben, geltend und laden Sie ein zu Verhandlungen über einen Atomwaffenverbots- und Abrüstungsvertrag. Die Atomwaffenstaaten müssen an den Verhandlungstisch kommen!

Sorgen Sie dafür, dass sich der Himmel nie mehr in eine flammende Hölle verwandelt, sondern allein der Sonne und den Wolken gehört. Und wenn es schneit, dann soll es kein nuklearer Fallout sein, wie bei den Kindern auf den Marshall-Islands, die dachten es sei Schnee und haben ihn gegessen und damit gespielt, wie es gestern Tony de Brum in der mündlichen Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erzählt hat.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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1 Richter, Peter, Laura Poitras‘ Drohnenkrieg, SZ, 5.2.2016, http://www.sueddeutsche.de/kultur/2.220/kunst-verkehr-im-sternenmeer-1.2849299

2 Vgl auch https://theintercept.com/drone-papers/manhunting-in-thehindu-kush/