Die UN-Vollversammlung hat im Dezember 2016 alle Staaten, die sich an der Verhandlungskonferenz beteiligen wollen, aufgefordert, „stärkste Anstrengungen zu unternehmen, um schnellstmöglich ein rechtsverbindliches Dokument zum Verbot von Nuklearwaffen zu beschließen, das zu ihrer vollständigen Vernichtung führt“
Nach einer Vorkonferenz im Januar fand die erste Phase der Konferenz unter Beteiligung von 132 Staaten im März/April 2017 statt.
Hier die Liste der UN-Staaten, die sich an der ersten Konferenzphase im März 2017 beteiligt haben als pdf .
Der von der Präsidentin der Verbotskonferenz im Mai vorgelegte Vertragsentwurf wird überwiegend positiv aufgenommen. Beobachter halten es für möglich, dass es bereits in der nun ab 15.6.17 laufenden weiteren Konferenzphase zu einem abschließenden Ergebnis kommt.
Die Verhandlungskonferenz wird zu der 72. Sitzung der UN-Vollversammlung (Beginn im September 2017) einen Tätigkeitsbericht einreichen. Die Vollversammlung wird dann die Fortschritte, die in den Verhandlungen erreicht wurden, beurteilen und über den bestmöglichen Fortgang entscheiden. Auch wenn die Atomstaaten bisher die Verhandlungen boykottiert haben, so wird der Verbotsvertrag doch seine Wirkung auch auf sie haben: er bestätigt das Völkergewohnheitsrecht gegen Atomwaffen und wird ein weithin wirkendes Verbot der Finanzierung von und der Investierung in Atomwaffen bringen.
Außerdem wird die UN voraussichtlich in 2018 eine High Level Conference
(http://www.unfoldzero.org/un-to-hold-high-level-conference-on-nuclear-disarmament/)
einberufen zur Abrüstung von Nuklearwaffen, an der die Atomstaaten wohl teilnehmen werden. Wenn bis dahin der Verbotsvertrag verabschiedet und für weitere Staaten zur Unterzeichnung bzw. Ratifikation vorliegen wird, sollte auch der Druck auf die Atomstaaten wachsen.