aus: Kritische Justiz 1997 Heft 3 S. 345 - 356
Fünfzig Jahre nach dem ersten Einsatz der Bombe und zehn Jahre nach dem ersten Gau eines Kernkraftwerkes hat der Internationale Gerichtshof (IGH) den Einsatz und die Drohung mit Nuklearwaffen für völkerrechtswidrig erklärt. Gut ein Jahr dananch gibt es jedoch immer noch keine Anzeichen dafür, daß die Nuklearmächte irgendwelche Konsequenzen aus diesem Gutachten zu ziehen beabsichtigen. Wenn es der UN-Generalversammlung 33 Jahre, nachdem sie zum ersten Mal den Einsatz der Nuklearwaffe als Verstoß "gegen die Gesetze der Menschlichkeit" und "Verbrechen gegen die Menschheit und Zivilisation" gebrandmarkt hat, endlich gelingt, den Internationalen Gerichtshof in die Auseinandersetzung gegen die Nuklearwaffenstaaten einzuschalten, sollte man das als Zeichen düfür werten, daß in der Weltöffentlichkeit die Chancen dafür gestiegen sind, die Menschheit von der Geißel der Nukleardrohung zu befreien...
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Zu den Beratungen beim IGH habe ich ein Gutachten erstellt und dem Gerichtshof zugesandt:
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