Erneut ist die Bundesregierung vor einem italienischen Gericht mit ihrer Weigerung, NS-Opfer zu entschädigen, gescheitert.
Geklagt hatte der Sohn des Italieners Paolo Frascà, der Anfang 1944 von den NS-Besatzern festgenommen, gefoltert und am 24. März 1944 in den Ardeatinischen Höhlen gemeinsam mit 334 anderen Zivilisten ermordet worden war.
Der Römische Zivilgerichtshof hat ihm nun Recht gegeben. Damit hat sich zum wiederholten Mal die italienische Justiz der deutschen Forderung widersetzt, Privatpersonen dürften nicht vor ausländischen Gerichten gegen die Bundesrepublik klagen - dies widerspreche der "Staatenimmunität". Während Berlin alles daran setzt, künftige Klagen abzuwehren, wird am Donnerstag in Köln das Urteil in einem Entschädigungsverfahren erwartet, das ein Opfer der NS-Zwangsgermanisierung angestrengt hat. Der Kläger wurde - wie womöglich Hunderttausende andere Kinder - von den NS-Besatzern seiner Familie entrissen und zur "Eindeutschung" ins Reich verschleppt. Gedenkinitiativen rufen zu einer Gedenkveranstaltung auf.
german foreign policy vom 19.6.18
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