In seinem Plädoyer vom 17.06.2005 entwickelt Deiseroth aus Art.24 Abs.3 GG und den Beratungen im Parlamentarischen Rat einen politischen Gestaltungsauftrag für die Bundesregierung, die obligatorische Zuständigkeit des IGH anzuerkennen.
Die Bundesregierung würde damit dem Beispiel anderer europäischer Länder nachkommen und zur Stärkung der "Rule of Law" und des UN-Systems beitragen.