Das Gericht legte der Bundesregierung nahe, die Schadensersatzforderungen der Kundus-Opfer dem Grunde nach anzuerkennen, und schlug einen Vergleich vor.
Doch der Anwalt der Bundesregierung lehnte das rundweg ab. So muss das Gericht in die - voraussichtlich langwierige - Beweisaufnahme eintreten. Für den 17.04.2013 hat das Gericht einen Beweisbeschluss angekündigt.
Einen guten Einblick- auch mit Videobildern bestückt - findet sich im Spiegel-online - Artikel "Kunduz-Prozess: Was darf ein Offizier im Krieg?":
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-in-afghanistan-prozess-zu-luftangriff-von-kunduz-beginnt-a-890034.html
Inzwischen ist der erwartete Beweisbeschluss ergangen. Hierzu die Presseerklärung der Anwälte der Kläger und der Pressespiegel:
Presseerklärung vom 19.04.13 (pdf)