Am 11.Dezember 2013 verkündete das Landgericht Bonn das Urteil 1. Instanz über die Entschädigung der Opfer des Bombardements am Kundus-Fluss im September 2009: Oberst Klein habe rechtmäßig nach dem Völkerrecht gehandelt; daher wurden die geltend gemachten Schadenersatzansprüche abgelehnt.
Das Urteil kam für die Öffentlichkeit überraschend. Allgemein war mit einer Fortsetzung der Beweisaufnahme gerechnet worden. Voraussichtlich wird das Verfahren in die Berufung gehen. - Nachstehend das Urteil im Wortlaut und die Presseerklärung der Anwälte der Opfer vom 11.12.2013.
Urteil des LG Bonn vom 11.12.2013
Presseerklärung RA Popal und Prof. Derleder vom 11.12.2013