Zwar hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage erstinstanzlich aus formellen Gründen (fehlende Klagebefugnis) abgewiesen, jedoch sind interessante inhaltliche Ausführungen im Urteil enthalten, worauf die Presseerklärung der Anwälte von Wolfgang Jung vom 27.03.2013 hinweist.
Berufung ist zugelassen und wird eingelegt werden.