Im Streit um die Verteilung atomwaffenkritischer Flugblätter hat das Landgericht Koblenz am Dienstag eine Geldstrafe für den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen aufgehoben.
In dem Berufungsverfahren wurde der Atomwaffengegner vom Vorwurf freigesprochen, er habe mit seinen Schriften zum Verrat von Dienstgeheimnissen aufgerufen. Das Berufungsgericht hielt die Formulierungen im politischen Meinungskampf für zulässig. (AZ: 5 Ns 2010 JS, 13035/15). Verhandelt wurden mehrere Aktionen, bei denen Theisen Flugblätter gegen die US-amerikanische Atomwaffen verteilt und verschickt hatte, die mutmaßlich auf dem Fliegerhorst Büchel in der Eifel lagern. Die Schriften enthielten den Aufruf an Bundeswehrangehörige, die Öffentlichkeit über Pläne zur Modernisierung der Bomben zu informieren. Die Staatsanwaltschaft hatte Theisen daraufhin angeklagt. In erster Instanz war der Heidelberger zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt worden.
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