An die MItglieder des Verteidigungs- und Haushaltsausschusses
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Verteidigungs- und Haushaltsausschuss entscheiden in den nächsten Tagen über einen Leasingvertrag für die Anschaffung von Drohnen, die auch bewaffnet werden können. Zwar ist das noch nicht die Entscheidung über die Bewaffnung der Drohnen. Sie ist aber ein wichtiges Präjudiz. Deswegen muss unseres Erachtens die im Koalitionsvertrag vorgesehene „ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Würdigung“ durch den Bundestag stattgefunden haben.
Im anliegenden Aufsatz ‚Neue Erkenntnisse zur Drohnenkriegführung‘, der im Deutschen Verwaltungsblatt 2018, Heft 10, Seite 619 ff., erschienen ist, werden
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der weltweite Trend zur Verwendung von Kampfdrohnen,
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bei gleichzeitig ungeklärter völkerrechtlicher Lage,
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die bisherige Befassung des Bundestags mit dem Thema, auch über die Steuerung von Kampfdrohnen über die amerikanische Air Base Ramstein,
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die Befunde amerikanischer Drohnenpiloten und
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der Entwurf eines völkerrechtlichen Abkommens über die Drohnenkriegführung
vorgestellt.
Deutschland war an ISAF beteiligt. Im Rahmen dieses NATO-Einsatzes in Afghanistan wurden in großem Umfang Kampfdrohnen eingesetzt. Die jeweiligen Ergebnisse dieses Drohnen-Kampfeinsatzes sind in Battle Damage Assessments (BDAs) dokumentiert.
Unseres Wissens sind nicht allen Abgeordneten, die darüber entscheiden müssen, die Ergebnisse dieser Untersuchungen über die bewaffneten Drohneneinsätze in Afghanistan hinreichend bekannt, zumal ergebnisoffene Anhörungen dazu nach unserer Kenntnis dazu bisher nicht stattgefunden haben. Viele dieser Einsätze waren nach unserer Einschätzung völkerrechtswidrig, weil in großem Umfang gerade auch Nicht-Kombattanten getötet wurden. Das verstößt gegen die Vorgaben des humanitären Völkerrechts. Es muss daher zunächst eine eingehende kritische Bewertung der Einsätze stattfinden, die auch deshalb geboten ist, weil die Bundeswehr daran direkt und indirekt beteiligt war.
Vor dem Vorliegen dieser Auswertungsergebnisse ist eine Entscheidung über die Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen wegen ihres präjudizierenden Charakters für Folgemaßnahmen nach unserer Einschätzung unverantwortbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Jäckel Peter Becker
Vorsitzender IALANA Vorstandsmitglied IALANA