Haftbefehl gegen Jamil Hassan, Chef des Luftwaffengeheimdiensts, ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen in Syrien
PM von ECCHR vom 8.6.18
Heute wurde bekannt, dass der deutsche Generalbundesanwalt einen Haftbefehl gegen Jamil Hassan, den Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes, wegen systematischer Folter erlassen hat. Das ist eine gute Nachricht für alle Betroffenen von Assads Folter-System – insbesondere auch für die insgesamt 24 syrischen Folterüberlebenden und Aktivist_innen, deren Aussagen zu dem Haftbefehl beigetragen haben.
Seit März 2017 haben sie gemeinsam mit den Juristen Anwar al-Bunni (Syrian Center for Legal Research and Studies , Mazen Darwish (Syrian Center for Media and Freedom of Expression und dem ECCHR vier Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt in Deutschland gegen hohe Funktionäre von Assads Regierung eingereicht.
Die Strafanzeigen benennen neben Jamil Hassan 26 weitere Entscheidungsträger der Geheimdienste und des Militärs in Syrien. Die Klagevorwürfe sind unter anderem: Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Eine der Strafanzeigen wurde von Aktivisten der Gruppe um den ehemaligen Mitarbeiter der syrischen Militärpolizei „Caesar“ eingereicht.
Der Haftbefehl ist auch ein wichtiges und ermutigendes Zeichen für alle, die weltweit für Gerechtigkeit und die Einhaltung des absoluten Folterverbots kämpfen. Mit dem Haftbefehl macht der Generalbundesanwalt klar: Folter ist absolut tabu. Die Hauptverantwortlichen für Folter vor Gericht. Deutschland ist bereit, seinen Beitrag zur juristischen Aufarbeitung der schweren Menschenrechtsverbrechen zu leisten. Das ECCHR fordert nun, dass die Behörden anderer Länder dem Schritt der deutschen Justiz folgen. Solange kein internationales Gericht die Folter in Syrien verhandelt, müssen Drittstaaten das Weltrechtsprinzip anwenden, um klar zu zeigen, dass das Folterverbot absolut ist und es keine Straffreiheit geben darf.