Es wird häufig übersehen, dass den USA ein Austrittsrecht aus dem JCPOA nach dem Völkerrecht überhaupt nicht zusteht
Von Paula Fischer, Bernd Scholl | 7 Mrz 2018 in verfassungsblog https://verfassungsblog.de/rueckzug-aus-dem-atomabkommen-drohen-die-usa-mit-einem-voelkerrechtsbruch/
Zum selben Thema bei Stiftung Wisssenschaft und Politik am 22.5.18
Die Europäer müssen jetzt ohne die USA mit Iran verhandeln
von Volker Perthes
Mit seiner Entscheidung, sich aus dem Atomabkommen (JCPOA) mit dem Iran zurückzuziehen – oder genauer gesagt: es zu brechen –, fordert der amerikanische Präsident Donald Trump die internationale Staatengemeinschaft und insbesondere die europäischen Partner der USA direkt heraus. Dabei geht es um mehr als eine bloße Meinungsverschiedenheit zwischen transatlantischen Verbündeten, wie dies noch im Jahr 2003 bei der Invasion des Irak der Fall war. Damals führte die Politik der Amerikaner zu einem Bruch auf der europäischen Seite des Atlantiks und insbesondere zwischen Großbritannien auf der einen und Deutschland und Frankreich auf der anderen Seite. Dieses Mal ….. geht es keineswegs nur um Politik. Mit seinem Bruch des gemeinsam mit den E3 sowie der EU-Außenbeauftragten, Russland und China ausgehandelten Abkommens und der Ablehnung eines europäischen Vermittlungsangebots und auch nur einer Fristverlängerung demonstriert Donald Trump seine Haltung gegenüber dem internationalen Recht an sich. Damit verursacht er einen Bruch zwischen den USA und ihren europäischen Verbündeten, der während seiner weiteren Amtszeit wohl kaum wieder überbrückt werden kann.......