Am 20.11.2015 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2249 (2015)
In ihr wird u.a. festgestellt, dass ISIL / bzw. Daesh, die Al-Nusra-Front und alle anderen mit Al-Quaida verbundenen Gruppen eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellen. Weiter fordert der UN-SR "alle Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, auf, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der VN ....in dem unter der Kontrolle des ISIL stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Schritte zu ergreifen....., um terroristische Handlungen zu verhüten..".
Wichtig ist die Betonung auf "Einhaltung der UN-Charta" und die Tatsache, dass der UN-SR nicht nach cap.7 der UN-Charta gehandelt, also ausdrücklich keine Ermächtigung nach Art. 42 zu militärischen Sanktionen erteilt hat.