"Völkerrechtliche Restriktionen militärischer Einsätze der NATO" von Prof. Dr. Carmen Thiele , Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder
Militärische Einsätze der NATO finden im Rahmen völkerrechtlicher Regelungen statt, die ihre Grundlage sowohl im allgemeinen als auch im besonderen Völkerrecht wie u.a. im humanitären Völkerrecht, im völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz, im Völkerstrafrecht sowie im Umweltvölkerrecht haben...Daraus ergeben sich Verpflichtungen der NATO bzw. ihrer Mitgliedstaaten bei militärischen Einsätzen.