IMI-aktuell vom 22. Juni 2016:  Die Linke klagt seit Ende Mai vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundeswehreinsatz in Syrien, so SZ und taz.

Der Einsatz findet weder im Rahmen der UNO noch der NATO statt und das Selbstverteidigungsrecht, das der Regierung einen Militäreinsatz grundgesetzlich ermöglichte, sähe eine Verteidigung gegen Staaten vor, nicht gegen eine Terrorgruppe wie den IS.

http://www.imi-online.de/2016/06/22/klage-gegen-syrien-einsatz/