Bundestag lehnt mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen die Anträge der Fraktionen B90/GRÜNE und LINKE für einen besseren Schutz der Whistleblower ab.
Nachdem in der 17. Wahlperiode die Debatten um ein längst überfälliges Schutzgesetz für Whistleblower nicht zu einem Ergebnis gekommen waren und die Bundesregierung entgegen dem Koalitionsvertrag bis dahin in der 18. Wahlperiode keinen Gesetzentwurf eingebracht hatte, eröffnete die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN - mit dem Entwurf vom 4.11.14 - BT-Drs. 18-3039 -erneut die Debatte. DIE LINKE zog nach mit einem Entschließungsantrag - BT-Drs. 18/3043.
Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/5148) abgelehnt. Die Grünen hatten Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungs-, Bundesbeamten- und Beamtenstatusgesetz verlangt, um mehr Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, die auf Missstände im Betrieb oder in der Behörde aufmerksam machen (sogenannte Whistleblower), zu schaffen. Zudem sollten die Betroffenen unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt werden. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte Die Linke mit einem Antrag (18/3043), die gesellschaftliche Bedeutung von Whistleblowing anzuerkennen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor ungerechtfertigten Entlassungen und anderen Formen arbeitsplatzbezogener „Vergeltungsmaßnahmen“ zu schützen.