Die Preisverleihung fand im Staatstheater Kassel statt. Die Laudatio hielt Prof.Dr. Heribert Prantl unter dem Thema:

Vom Wert der Grundrechte in Zeiten der digitalen Inquisition – vom Mut und von der Kraft des langen Atems

Es gärt in Europa. Ob es Wein oder Essig werden wird, ist ungewiss. Georg Christoph Lichtenberg hat diesen Satz über die Lage in Frankreich während der Französischen Revolution geschrieben. »In Frankreich gärt es«, so beobachtete er im April 1793, »ob es Wein oder Essig werden wird, ist ungewiss.« Damals wurde in Paris gerade die demokratische Verfassung der Ersten Französischen Republik geschrieben. Es war dies eine wunderbare Verfassung, es war dies die klügste, hochfliegendste, begeisterndste Verfassung, die je geschrieben worden ist. Es war eine Verfassung, die Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Eigentum versprach,

die das allgemeine Wahlrecht festschrieb und der eine ergreifende Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vorangestellt war. In einer Volksabstimmung wurde diese Verfassung damals mit großer Mehrheit angenommen, sie trat dann aber nicht in Kraft, weil stattdessen ein Jahr lang »La grande Terreur«, der Terror des »Wohlfahrtsausschusses« mit Georges Danton und Maximilien de Robespierre an der Spitze regierte.

 

Es gärt in Europa: Eine nationalistische Front macht quer durch Europa Front gegen Europa; sie macht Front gegen die Werte der Aufklärung, gegen die Achtung von Minderheiten; sie macht Front gegen die Werte, die in der Französischen Revolution grundgelegt wurden, sie macht Front gegen Liberalität und Toleranz. Sie macht auch Front gegen ein Europa der offenen Grenzen, sie sucht das Heil also wieder dort, wo einst das europäische Unheil begonnen hat. Die nationalistische Front zäunt ihre nationalen Parzellen ein, sie rollt Stacheldraht aus und hält das für zukunftsgerichtete Politik. Aber je mehr sich eine Zivilisation einmauert, umso weniger hat sie am Ende zu verteidigen.

Die Europäer sammeln ihre Kräfte, wissen aber nicht so recht, wo und wie sie sie einsetzen sollen. Die Antieuropäer wissen es schon. In Großbritannien wurde in einer Volksabstimmung der Brexit beschlossen. Er basierte auf einer Kampagne, die der Europäischen Union die Schuld an der Einwanderung gab und den Ausländern die Schuld an sämtlichen Mißständen. In Österreich gibt es großes antieuropäisches Potenzial, das vom »Öxit« schwadroniert. In Deutschland trommelt die AfD gegen Europa. In Frankreich agitiert Marine Le Pen gegen Europa und hat Chancen, 2017 Staatspräsidentin zu werden. In Italien sind die Fünf-Sterne Bewegung und die Lega Nord manifest antieuropäisch. In den Niederlanden hat die nationalistische Partei des Geert Wilders schon angekündigt, ein »Nexit«-Referendum zum Austritt der Niederlande aus der Europäischen Union zu starten. Im Ungarn des Viktor Orbán sind die proeuropäischen Kräfte derzeit ohne jede Chance. Polen wird prononciert nationalistisch regiert, in Tschechien regieren nationalistisch-narzisstische Parteien. Es gärt in Europa. Das bedeutendste Projekt der neuzeitlichen europäischen Geschichte steht auf dem Spiel.

Trotz alledem. Dieses Europa ist das Beste, was den Deutschen, den Franzosen und Italienern, den Österreichern und den Dänen, den Polen und Spaniern, den Tschechen und den Ungarn, den Flamen und Wallonen, den Niederländern und Griechen, den Schotten, den Basken, den Balten und Bayern in ihrer langen Geschichte passiert ist. welthistorisches Friedensprojekt. Es gilt jedoch immer mehr Europäern mit dem zunehmenden zeitlichen Abstand zum Zweiten Weltkrieg weniger als Errungenschaft, denn als Selbstverständlichkeit gilt. Aber das Selbstverständliche ist nicht selbstverständlich; ein Blick vor die Tore Europas, ein Blick in den Nahen und Mittleren Osten, zeigt, wie wenig selbstverständlich ein unkriegerischer Kontinent ist. Millionen von Menschen in kriegsverwüsteten Staaten haben Sehnsucht nach dieser Selbstverständlichkeit. Europa als Friedens-Stabilisator ist keine Reminiszenz, sondern eine Zukunftsnotwendigkeit. Dieses Europa ist die Vollendung der Französischen Revolution. Es ist ein Jahrtausend-Projekt.

Die Europapolitik leidet heute an drei Dingen: Sie leidet erstens an zu wenig Demokratie. Sie leidet zweitens daran, dass sie unsozial ist. Und drittens fehlt ihr, deswegen, eine Marseillaise. Europa ist ein nüchternes Projekt geworden, man kann es nicht singen. Aus der europäischen Euphorie der Nachkriegszeit würde europäische Lethargie.

Das muss sich ändern. Lichtenberg hat schon vor 225 Jahren gesagt: »Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.« Für heute heißt das: Europa braucht eine Reform an Haupt und Gliedern. Europa braucht eine Transformation. Europa braucht eine Vision. So eine Vision ist mehr als ein Antidepressivum; sie ist ein Elixier. Die Menschen müssen erfahren, erleben und erspüren, dass Europa ihr Leben leichter, nicht schwerer macht. Sie müssen erfahren, erleben und erspüren, dass Europa die Probleme anpackt, die ein einzelner Staat nicht mehr lösen kann. Und die Menschen müssen vor allem erfahren, erleben und erspüren, dass Europa nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch und vor allem eine soziale Angelegenheit ist. So beginnt die Neu-Popularisierung Europas, so beginnt die Vision.

Das Thema Flüchtlinge hat in Deutschland und in der EU derzeit fast alle anderen Themen aufgefressen. Die globale Überwachung, die Edward Snowden aufgedeckt hat, spielt in der öffentlichen Debatte keine große Rolle mehr. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags fristet seine Existenz in einspaltigen Zeitungsmeldungen.

Manchmal, an pessimistischen Tagen, scheint es mir so, als würden die bürgerrechtlichen Besorgnisse mehr und mehr aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden, als würden sie sich nur bei denen partiell erhalten, die „Netzgemeinde“ genannt werden. Manchmal kann man den Eindruck haben, als würden von NSA und Co nicht nur Daten abgesaugt, sondern auch alle Erinnerungen an den Machtmissbrauch. Es reicht daher nicht, wenn nationale Gerichte wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die „Integrität informationstechnischer Systeme als Grundrecht postulieren. Daraus wird Nostalgie, wenn eine solche Forderung nicht von einem globalen Zeitgeist getragen wird und dann Kern eines neuen Internet-Völkerrechts wird.

Vielleicht kann der Kasseler Bürgerpreis ein Beitrag dazu sein. Vielleicht gelingt es, auf die Gefährdungen für Rechtsstaat und Demokratie durch das Glas der Vernunft zu schauen – und dann etwas dagegen zu tun. Die Empörung über die globale digitale Inquisition ist nicht groß genug. Wenn sie nicht wächst, kann aus der Überwachung Gewohnheit werden. Dann kann es passieren, dass die Generation derer, die nach dem Jahrtausendwechsel geboren sind, die totale Kontrolle ihrer Kommunikation als den normalen Preis empfindet, den man dem Internet zu entrichten hat. Das ist es wohl auch, was Edward Snowden befürchtet, wenn er sagt: „Meine größte Sorge nach meinen Enthüllungen ist, dass sich nichts ändert.“

Ich sagte, dass das Thema Flüchtlinge fast alle anderen Themen aufgefressen hat. Seit Donnerstag ist nun der Film von Oliver Stone über Edward Snowden in den Kinos. Er zeigt den Menschen hinter der NSA-Affäre. Das Anliegen des Films ist es zu zeigen, dass Snowden ein Whistleblower ist und kein Verräter. Und dieser Film thematisiert sehr spannend, dass Öffentlichkeit erst dann entscheiden kann, ob sie die Überwachungsprogramm akzeptieren kann und will, wenn sie weiß, dass es diese Programm gibt. Deshalb hat Snowden die globale US-Großinquisition aufgedeckt; und er musste fliehen vor dem Großinquisitor.

Er hat persönlich keinerlei Vorteile von seiner Whistleblowerei. Den Gewinn hat die Rechtsstaatlichkeit der westlichen Demokratien; oder genauer gesagt: sie könnte ihn haben, wenn die westlichen Demokratien den globalen Skandal zum Anlass nähmen, ihren Geheimdiensten Grenzen zu ziehen, die ja in den NSA-Skandal verstrickt sind und zum Teil selbst ähnlich Praktiken pflegen. Snowden ist also nicht nur Aufklärer, er ist auch Motivator – er ist Motivator, etwas zu ändern. Die USA verfolgen ihn, als gehöre zum Führungskader des Islamischen Staats. Dabei ist er nun ein einzelner Flüchtling: Er ist ein Flüchtling, wie er im Buche steht.

In seiner Person verbinden sich die zwei Großprobleme des 21. Jahrhunderts. Snowden hat gezeigt, wie die Grundrechte bedrängt werden von den digitalen Inquisitionstechniken. Das ist das Großproblem Nummer eins des 21. Jahrhunderts. Snowden musste, weil er dieses Großproblem aufgezeigt hat, flüchten vor der US-Strafverfolgung. Als Flüchtling ist er Teil des zweiten Großproblems des 21. Jahrhunderts. Er ist ein ganz besonderer Flüchtling; er ist nicht Teil einer Massenfluchtbewegung, er wird sehr individuell verfolgt. Diejenigen, die sich heute über „Armutsflüchtlinge“ erregen, die sie gern Wirtschaftsflüchtlinge nennen, verweisen, wenn sie diese kritisieren, auf die alten Zeiten, in denen der Flüchtling noch ein Flüchtlinge war und kein „Asylant“, in denen er nicht um Asyl bat, sondern ins Exil ging. So ein Flüchtling ist Snowden - Schutz und Hilfe in Deutschland hat er gleichwohl nicht gefunden.

Edward Snowden – ein Flüchtling, wie er im Buch steht. Stellen wir uns vor, es gäbe ein großes Flüchtlingsbuch; darin verzeichnet alle Schicksale, alles Leid, alles Elend, alle Hoffnung, alle Zuversicht. Stellen wir uns vor, es gäbe in diesem großen Flüchtlingsbuch eine Seite für jeden Flüchtling, eine Seite für jeden Vertriebenen, eine Seite für jeden, der seine Heimat verlassen und anderswo Schutz suchen musste. Eine Seite nur für Jeden; für alle Sehnsucht, für alle Enttäuschung, für alle Ängste, für das Leben und für das Sterben und für alles dazwischen. Stellen wir uns vor, wie ein solches großes Buch aussähe: Die aktuelle Ausgabe hätte zweiundsechzig Millionen Seiten. So viele Flüchtlinge gibt es derzeit auf der Welt. Auch die vielen Flüchtlinge, die 2015/2016 über den Balkan und Österreich nach Deutschland kommen, waren nur ein kleiner Bruchteil der gigantischen Gesamtflüchtlingszahl.

Sie alle, all diese Flüchtlinge wären notiert in diesem Buch: diejenigen, die vor dem Krieg in Syrien fliehen; diejenigen, die dem Terror des „Islamischen Staates“ mit knapper Not entkommen sind; diejenigen, die es nach Europa schaffen und dort von Land zu Land geschickt werden; diejenigen, die im Mittelmeer ertrunken sind; diejenigen, die durch die Wüsten Afrikas gelaufen sind und dann an der Grenze zu Europa vor einem Stacheldrahtzaun stehen; diejenigen, die zu Millionen in ihrem Nachbarland in Notlagern darauf warten, dass die Zustände im Heimatland besser werden; diejenigen auch, die nach dem Verlassen ihrer Heimat verhungert und verdurstet sind, die verkommen sind in der Fremde; die Kinder wären genauso verzeichnet in diesem Buch wie ihre Mütter und Väter, die Kinder also, für die es keinen Hort und keine Schule gibt. Es stünden in diesem Flüchtlingsbuch auch diejenigen Menschen, die aufgenommen worden sind in einer neuen Heimat – und wie sie es geschafft haben, keine Flüchtlinge mehr zu sein.

Es wäre dies nicht nur ein einzelnes Buch; es wäre ein Buch, bestehend aus vielen Bänden. Wenn jeder dieser Bände fünfhundert Seiten hätte – das Flüchtlingsbuch bestünde aus insgesamt 120.000 Bänden. Es wäre dies eine ziemlich große Bibliothek. Wenn man die Bände stapelt, wäre der Bücherturm höher als der höchste Berg der Erde. Es gibt dieses Buch nicht. Es gibt die Menschen, die der Inhalt dieses Buches wären: Flüchtlinge nennen wir sie. Nennen wir sie Menschen; es sind entwurzelte, entheimatete Menschen. Einer von Ihnen ist Edward Snowden. Ein Flüchtling, wie er im Buche steht.

Wie gesagt: Anderen Flüchtlingen, den Flüchtlingen, die vor dem Hunger fliehen, hält man vor, sie seien keine echten Flüchtlinge, sie seien Wohlstandsflüchtlinge, es gäbe nun einmal, so sagte es in dieser Woche der ungarische Botschafter in der politischen Diskussionsrunde von „Hart aber fair“, kein Grundrecht auf ein besseres Leben. Das ist ein besonderer Zynismus, der über den Menschen ausgegossen werden, denen es um das nackte Überleben geht. Bei Snowden läßt sich nun auch mit dem größten Zynismus nicht sagen, dass es ihm um besseres Leben geht. Er ist ein klassischer politsicher Flüchtling. Er hat Schutz und Hilfe verdient.

Gewiss: sein Handeln mag in den USA strafbar sein, weil er US-Gesetze verletzt hat; wirklich kriminell aber sind die Zustände und Machenschaften, die er angeprangert hat. Snowden hat gegen US-Geheimhaltungsvorschriften verstoßen. Ist er deswegen Landesverräter? Nein, Verräter nennen ihn die, die selbst die Grundrechte verraten haben. Snowden hat dem Rechtsstaat Nothilfe geleistet. Deshalb verdient er Nothilfe. Einen deutschen Orden braucht er nicht unbedingt; davon kann er nicht abbeißen. Aber er braucht Schutz und Hilfe. Vielleicht, hoffentlich, kann dieser Preis einen kleinen Beitrag dazu leisten.

Liebe Festgäste, es gibt Sätze und Wörter, die für die gute Geschichte eines Landes stehen. In Deutschland gehören die Begriffe »Wirtschaftswunder« dazu und »Wiedervereinigung« und Willy Brandts kluge Parole »Mehr Demokratie wagen«. Der »Verfassungspatriotismus« gehört auch dazu; es ist der schönste Patriotismus der deutschen Geschichte. Der Verfassungspatriotismus steht für den Stolz auf die Grundrechte, die zum Alltagsbegleiter der Menschen geworden sind. Wenn es stimmt, dass das Vertrauen das Kapital der Demokratie ist, dann sind in Deutschland die Grundrechte der Grundstock dieses Kapitals.

»Vertrauen ist der Anfang von allem« – das war im Jahr 1995 der Werbeslogan der Deutschen Bank. Es wäre gefährlich, wenn der demokratische Rechtsstaat das Vertrauen der Menschen so verspielen und verlieren würde wie die Großbanken. Vertrauen ist die Währung der Demokratie. Es gibt Gesetze, die ungeheuer viel Vertrauen genießen – das Grundgesetz vor allem, und dies vor allem wegen der Grundrechte. Es gibt rechtsstaatliche Institutionen, die ungeheuer viel Vertrauen genießen: das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel, und dies vor allem deswegen, weil es die Grundrechte gehegt und gepflegt hat. Und es gibt staatliche Institutionen, die sehr wenig Vertrauen genießen: der Verfassungsschutz zum Beispiel. An der Verfassung kann das nicht liegen.

Der »Boden des Grundgesetzes« gehört zu den guten Wörtern in der Geschichte der Bundesrepublik. Dieser Boden des Grundgesetzes ist die Heimat des deutschen Rechtsstaats und der deutschen Demokratie. Auf dem Boden des Grundgesetzes wurde der deutsche Rechts- und Sozialstaat errichtet; auf diesem Boden stehen die Parlamente; auf diesem Boden arbeiten die Verwaltungsbehörden; auf diesem Boden urteilt das Bundesverfassungsgericht, hierin wurzelt und hierauf wachsen auch das Selbstbewusstsein und die Selbstsicherheit der deutschen Bürgerinnen und Bürger.

Dieses Selbstbewusstsein und diese Selbstsicherheit gerät ins Wanken, wenn unter dem Boden des Grundgesetzes US-Geheimdienste arbeiten, die sich um die deutschen Grundrechte nicht kümmern, die das Fernmeldegeheimnis so wenig achten wie den Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bundesbürger; die das Recht der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung nicht respektieren; die das Computer-Grundrecht, also das vom Verfassungsgericht geschaffene Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, ja den gesamten Datenschutz ignorieren, den Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht in Jahrzehnten geschaffen haben.

Wenn der grundrechtsaushebelnden Spionage nicht Einhalt geboten werden kann, geht die Geborgenheit der Bürger im Rechtsstaat verloren. Aus stolzen Grundrechten werden bettelnde Grundrechte. Bettelnde Grundrechte sind solche, die auf Gnade angewiesen sind. Und Grundrechte, die auf Gnade angewiesen sind, sind keine Grundrechte mehr.

Die US-Geheimdienste dagegen spionieren in Deutschland und gegen deutsche Bürger, ohne dass die Parlamente und die Regierung irgendeinen Einfluss darauf hätten. Die US-Spionagegewalt in Deutschland ist ganz offensichtlich nicht »an Gesetz und Recht«, nicht »an die verfassungsmäßige Ordnung« gebunden, wie es der Artikel 20 fordert. Das ist, um es sehr vorsichtig zu formulieren, nicht in Ordnung. Der deutsche Staat hat den umfassenden Schutz der Grundrechte des Grundgesetzes garantiert. Wenn er diese Garantie nicht einhalten kann oder will, wenn diese Garantie also nichts mehr gilt, handelt es sich um einen Fall von Grundrechtsnotstand.

Liebe Festgäste, reden wir von der Privatsphäre. Die Privatsphäre ist notleidend geworden. Privatsphäre ist ein Wort aus der Vergangenheit, ist ein Wort geworden so seltsam wie das Fernmeldegeheimnis, das aus einer Zeit stammt, als die Telefone noch Tischfernsprecher hießen und aus Bakelit gemacht wurden. Damals war das Fernmeldegeheimnis noch ein echtes Grundrecht. Dies gilt heute nur noch dem Namen nach: Es steht zwar noch unter Nummer 10 im Grundgesetz, aber es hat seinen Wert verloren – so wie die Privatsphäre ihren Rang verloren hat. Die Privatsphäre schrumpft, sie verhutzelt zu einem angeblich unzeitgemäßen Ding und sieht aus wie eine Dörrpflaume; informationstechnische Systeme trocknen sie aus, sie ergreifen Besitz vom beruflichen und vom privaten Alltag der Menschen.

All diese Systeme arbeiten natürlich nicht aus eigenem Antrieb; sie werden betrieben und sie werden gefüttert vom Staat und von der Privatwirtschaft. Viele Politiker und Praktiker der inneren Sicherheit, viele derjenigen, die zur Vorbeugung immer mehr Überwachung fordern, sind wenig schuldbewusst. Sie verweisen nicht nur auf die Terrorgefahr, sondern auf den Exhibitionismus der Handy- und Internet-Gesellschaft: Die Menschen wollten, so sagen sie, ja ganz offensichtlich gar nicht mehr unbeobachtet und unbelauscht sein. Eine Gesellschaft, die ihre Intimitäten öffentlich und überall in die Handys posaune, habe das Fernmeldegeheimnis längst aufgegeben. Man brauche sich also über die steigenden Zahlen von Abhöraktionen gar nicht empören.

Diese Betrachtungsweise ist nicht einfach nur an den Haaren herbeigezogen. Es gibt ja nicht nur den US-Orwell. Es gibt auch eine deutsche und eine internationale Orwellness. Diese Orwellness, diese Entblößungsgesellschaft nutzt das Internet als Entblößungsmedium. Indes: Wer sein Fenster aufmacht, erteilt nicht die Erlaubnis, bei ihm einzusteigen und die Wohnung auszuräumen. Wenn einer sich halb auszieht, ist das nicht die Aufforderung an Dritte, ihn vollends zu entkleiden. Und wer im Großraumabteil der Bahn laut telefoniert, gibt dem Staat damit nicht die Erlaubnis, seine Telefondaten zu speichern oder seinen Computer anzuzapfen. Er gestattet seinem Arbeitgeber damit nicht, auf dem Klo und in den Umkleideräumen Videokameras zu installieren. Er ist auch nicht damit einverstanden, dass der Personalchef ihn ausspioniert und Dossiers über seine Macken und Krankheiten anlegt. Und erst recht willigt er nicht darin ein, dass seine Geheimnummern für Kreditkarten und elektronische Überweisungen auf dem freien Markt gehandelt werden.

Im Übrigen sind die Handy-Posaunisten und die Internet-Exhibitionisten noch lange nicht »die Gesellschaft«: Selbst dann, wenn Hunderttausende ausdrücklich und umfassend auf ihre Privatsphäre verzichteten, könnten sie das nicht mit Wirkung für Millionen anderer Menschen tun.

Der Schutz der Grundrechte der Bundesbürger funktioniert offensichtlich nicht mehr gut. Das ist ein Befund, der einen zutiefst beunruhigt – es sei denn, man gehört zu den Phlegmatikern, die glauben, dass sie die Überwacherei nichts anginge, weil sie eh nichts zu verbergen hätten. Diese Leute halten die US-Spionage für Montezumas Rache an der Internet-Generation.

Reden wir von Edward Snowden. Er hat uns den Blick in die neue Welt der globalen Datenspionage ermöglicht. Mir kam, als ich ihn zum ersten Mal sah und reden hörte, in altes Bild in den Sinn, das in fast jedem Schulbuch zu sehen ist. Es ist ein Holzstich, der »Wanderer am Weltenrand« heißt und einen Menschen auf allen Vieren zeigt, der mit Kopf und Schultern das mittelalterliche Weltbild durchstößt und dahinter das Sonnensystem erblickt. Das Bild symbolisiert den Abschied von der geozentrischen Sicht der Welt, von der Sicht der Welt also, die die scheibenförmige Erde im Mittelpunkt des Kosmos sah, über der sich der Himmel wie eine Kuppel wölbte. Das Bild ist eine Illustration der kopernikanischen Wende, ein Bild über den Vorstoß in neue Dimensionen, ein Blick in die Zukunft.

Edward Snowden kraucht, fast 500 Jahre nach Kopernikus, nicht als Wanderer, sondern als Flüchtling in dieser alten Welt des 21. Jahrhunderts herum. Snowden, das ist sein großes Verdienst, öffnete uns den Blick in eine neue, umfassend überwachte Internet-Welt, er berichtete von einer digitalen Kosmologie, von einer radikalen und globalen Überwachungstechnik, die auf die Internetanbieter und die sozialen Medien umfassend zugreift und in deren Bestände eingreift, die aber ebenso in der Lage ist, alles, was im Internet passiert, in Echtzeit zu speichern. Ich habe das schon zu Beginn meiner Rede als »digitale Inquisition« bezeichnet.

Diese digitale Inquisition tut nicht körperlich weh, sie ist einfach da, sie macht die Kommunikation unfrei. Die freie Kommunikation ist aber, so hat es das Bundesverfassungsgericht beschrieben, eine »elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen Staatswesens«. Die Richter warnten eindringlich vor einer Gesellschaftsordnung, »in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß«. Genau das ist passiert.

Die neue Welt: Snowden hat einst in dieser neuen Welt gearbeitet, in der die Grundrechte, die Kommunikationsgrundrechte zumal, nur noch als Bauklötzchen der alten Welt gelten, als Spielzeug. In dieser neuen Welt, soll die umfassende Überwachung und der exzessive Einsatz digitaler Technologien die Bürger vor dem Terrorismus schützen. In dieser neuen Welt wird daher die anlasslose staatliche Ausspähung der Kommunikation der Menschen zur Normalität. Informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre gibt es im Netz nicht mehr. Der Mensch wird rund um die Uhr fürsorglich kontrolliert. Diese Kontrolle hatte und hat Namen wie Prism, Tempora und XKeyscore, Muscular und TAO. Aber solche Namen sind Schall und Rauch, morgen heißt sie schon wieder anders. Würde jede dieser Überwachungsaktivitäten einen Pfeifton produzieren, die Menschen wären schon wahnsinnig geworden.

Die Begründung für die Kaskade an Überwachungsmaßnahmen hieß und heißt: Nine Eleven. Seit dem 11. September 2001 ist die Politik der westlichen Welt dabei, ihre Rechtsstaaten in Präventions- und Sicherheitsstaaten umzubauen. Der neue Präventions- und Sicherheitsstaat zehrt von den Garantien des alten Rechtsstaats; er entsteht, indem er sie verbraucht. Die US-Überwachungsprogramme potenzieren und radikalisieren diese Entwicklung. Die Bürger haben sich das alles bisher aus drei Gründen gefallen lassen. Erstens: Weil die Politik die Angst vor der Terrorgefahr immer wieder beschwört und forciert, weshalb fast alles Billigung findet, was angeblich die Gefahr entschärfen kann. Zweitens: Weil die Bürger das Gros der Freiheitsbeschränkungen nicht spüren, die Eingriffe finden heimlich statt. Drittens: Weil die Bürger, zumal die Deutschen, daran glauben, dass die höchsten Gerichte »es« im Notfall schon wieder richten werden.

Das Wieder-Richten, das Zurücklenken in rechtsstaatliche Bahnen, funktioniert aber schon lange nicht mehr gut. Die nachhaltige Wirkung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts ist bereits im nationalen Bereich zweifelhaft. Und gegen die globale Überwachung kann das Karlsruher Gericht ohnehin nichts ausrichten. Es ergeht dem Verfassungsgericht wie es einst Walther von der Vogelweide ergangen ist: Der betrauerte den Verfall der höfischen Kultur und den Niedergang des Stauferreichs; aufhalten konnte er weder das eine noch das andere.

In den Staaten der westlichen Welt ist, angeführt von den USA, ein merkwürdiger Prozess der Umkehrung rechtsstaatlicher Logik im Gang: Die Rechtsstaatlichkeit misst sich offenbar nicht mehr daran, dass man die Grundrechte einhält. Stattdessen werden die Verletzungen von Grundrechten damit gerechtfertigt, dass ja ein Rechtsstaat sie vornehme. Der Begriff »Rechtsstaat« wird seines Inhalts entblößt und ungeachtet dessen einfach gesetzt. Die Vereinigten Staaten begründen auch die größten Anrüchigkeiten auf diese Weise: Man sei ja ein Rechtsstaat; das adelt dann vermeintlich auch noch das Waterboarding.

Die Sicherheitsapparate eines Polizeistaats dürfen alles, was sie können. Die Sicherheitsapparate eines Rechtsstaats können alles, was sie dürfen. Sie dürfen und können ziemlich viel, aber das hat eine Grenze. Das galt vor dem 11. September 2001, und das sollte auch danach so sein; ist es aber nicht mehr. Die Sicherheitspolitik der westlichen Länder hat in ihren Reaktionen auf die Terroranschläge verkannt, dass auf Dauer nur Recht die Freiheit sichern kann. »Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.« Das steht im ersten Entwurf des Grundgesetzes, im Artikel 1 des Entwurfs von Herrenchiemsee. Das haben die Deutschen einst von den Amerikanern gelernt, die bei den Vorarbeiten zum Grundgesetz anleitend im Hintergrund standen.

Stark ist nicht der Staat, der den Bürgern mit einem Generalverdacht gegenübertritt und grundsätzlich jedem misstraut. Stark ist der Staat, der überzeugt davon ist, dass die Menschen- und Bürgerrechte die besten Garanten der inneren Sicherheit sind. Das haben die Amerikaner vor sechs Jahrzehnten sehr gut gewusst. Das haben sie damals den Deutschen beigebracht. Das gilt noch immer.

Liebe Festgäste, und nun zur Nutzanwendung dieser Gedanken auf den Fall Snowden. Darf ein Rechtsstaat Verbrechen begehen? Natürlich darf er das nicht. Ein Rechtsstaat darf nicht gegen Verfassung, Recht und Gesetz verstoßen. Und wenn er es trotzdem tut? Darf der Staat dann denjenigen bestrafen, der das aufdeckt und öffentlich macht? Muss man, zumindest dann, wenn man Staatsbediensteter ist, den Mund halten, wenn man von schweren Missständen erfährt? Und wann darf man wie den Mund aufmachen und wem gegenüber?

 Das sind die rechtlichen Fragen, um die es im Fall Snowden geht: Gibt es ein Recht, rechtswidrige Zustände öffentlich zu machen? Drei Delikte werden Snowden vorgeworfen: Diebstahl von Regierungseigentum; widerrechtliche Weitergabe militärischer Informationen; Weitergabe nachrichtendienstlicher Informationen an Unbefugte. Er hätte unbedingt schweigen müssen, sagen die Behörden. Allenfalls hätte er sich an den Kongress wenden dürfen. Er habe Staatsgeheimnisse verraten. Sind aber illegale Geheimnisse wirklich Staatsgeheimnisse, die Strafrechts-Schutz verdienen und also denjenigen zum Straftäter machen, der diese Geheimnisse aufdeckt? Ist der Verbrecher der, der ein Verbrechen anzeigt – und nicht der, der sie verübt?

So sähen es Regierungen und Sicherheitsbehörden oft gern – und so wird das Strafrecht gern ausgelegt. Recht ist das nicht.  Der Staat darf nicht alles, was er tut, mit der Firewall des Strafrechts umgeben. Dann werden auch illegale Geheimnisse zu geschützten Geheimnissen; Staatsschutz nennt man das dann. Es gibt aber  im Strafrecht den Rechtfertigungsgrund der Notwehr und der Nothilfe.  Snowden ein Nothelfer.

Nothilfe für das Recht. Nothilfe für die verletzten Menschenrechte. Das US-Militärgericht hat das nicht geprüft, als es den früheren Soldaten Bradley Manning, die jetzt Chelsea Manning heißt, zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt hat. Manning hatte Videos von der US-Kriegsführung an Wikileaks weitergegeben – unter anderem die 27 Minuten lange Szene, auf der man ein Kriegsverbrechen sieht: die Besatzung eines Apache -Kampfhubschraubers erschießt mittels Bordwaffen zwölf Zivilpersonen auf einer Straße in Neu-Bagdad. Manning büßte für die Aufdeckung mit folterartiger Untersuchungshaft, mit hoher Strafe und der unehrenhaften Entlassung aus der Armee. Von der unehrenhaften Entlassung der Todesschützen ist nichts bekannt.

  Gibt es also kein Recht, das Recht zu verteidigen, wenn es von denen, die eigentlich dazu berufen sind, keiner tut? Hätten also auch die Informanten, die seinerzeit dem US-Journalisten Seymour Hersh vom Massaker in My Lai berichteten, bestraft werden müssen? Hätte auch der Journalist Seymour Hersh, der für die Aufdeckung den Pulitzerpreis erhielt, stattdessen eigentlich  bestraft werden müssen?  Im vietnamesischen Dorf  My Lai hatten US-Soldaten Frauen vergewaltigt und fast alle Einwohner ermordet. Die öffentlichen Debatten darüber haben mit zum Ende des Vietnamkriegs beigetragen. War das falsch? Wäre My Lai eigentlich geschütztes Staatsgeheimnis gewesen?

  Es gibt darauf eine klare Antwort: Schutzwürdig kann und darf in einem demokratischen Verfassungsstaat nur ein Dienst- oder ein Staatsgeheimnis sein, das mit dem geltenden Recht im Einklang steht. Das Recht darf nicht Unrecht schützen. Und das Recht muss denen die Hand reichen, die es schützen. Danke, Edward Snowden.

Christoph Martin Wieland, ein deutscher Dichter, Übersetzer und Herausgeber zur Zeit der Aufklärung, hat kurz vor seinem Tod prophezeit: „Wer sich erkühnen wird, Wahrheiten zu sagen, an deren Verheimlichung den Unterdrückern gelegen ist, wird Ketzer und Aufrührer heißen und als Verbrecher bestraft werden.“ Die Vorhersage stammt aus dem Jahr 1812. Im Jahr 2016 stimmt sie immer noch. Im demokratischen Rechtsstaat sollte es anders sein.

Und nach Christoph Martin Wieland nun noch Hölderlin: Wo aber Gefahr ist, sagt er, wächst das Rettende auch. Es wäre schön, wenn es so wäre. Edward Snowden wartet darauf vergeblich. Für ihn wächst nur die Gefahr. Der Mann, der die globale Überwachung durch US-Geheimdienste aufgedeckt und sich um die Grundrechte verdient gemacht hat, sitzt im immer wackeligeren Asyl in Moskau. Es ist ein bitterer Witz, es ist eine Schande, dass ein Aufklärer Schutz dort suchen muss, wo derzeit alles Mögliche zu Hause ist, nur nicht die Werte der Aufklärung. Die EU, die sich „Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit“ nennt, ist auch ein Raum der Feigheit; sie traute und sich nicht, Snowden irgendeinen Schutz angedeihen zu lassen.

Burkhard Hirsch, der große Altliberale, wirbt dafür, den Friedensnobelpreis an Edward Snowden zu verleihen. Er wirbt auch deswegen dafür, weil der Friedensnobelpreis jedenfalls in westlichen Demokratien ein Schutzschild ist. Den Friedensnobelpreis für Edward Snowden: Es ist dies daher ein guter und kluger und wichtiger Vorschlag: Man kann sich nämlich kaum vorstellen, dass die Vereinigten Staaten einen Mann für die Taten verurteilen und einsperren, für die er den Friedensnobelpreis erhalten hat.

Liebe Festgäste,  der  Widerstand in der Demokratie heißt Widerspruch, er heißt Snowden, er heißt Zivilcourage, er heißt aufrechter Gang, er heißt Cap Anamur, Amnesty, Whistleblower, Greenpeace, Pro Asyl und Kirchenasyl. Er besteht in der Demaskierung von Übelständen. Er hat die Namen all derer, die nicht wegschauen, wenn sie meinen, dass in Staat und Gesellschaft etwas ganz falsch läuft. Er die Namen all derer, die wachrütteln, die Unrecht aufdecken, Missstände benennen und dafür persönlich geradestehen. Dieser kleine Widerstand hat die Namen all derer, die gegen Unrecht nicht nur im Eigeninteresse ankämpfen und dabei Niederlagen vor Gericht erleiden, die den langen Instanzenzug durchwandern und dann, vielleicht, mit ihrem Anprangern verfassungswidriger Zustände vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Erfolg haben.

 Auf diese Erfolgskraft hoffen und bauen auch die Menschen, die sich gegen einen Machtwechsel von den Staaten hin zu den Konzernen wehren – in den Protesten gegen das Freihandelsabkommen TTIP und Ceta und Tisa. Sie warnen davor, dass den Staaten und der Demokratie die Macht aus den Händen rinnt und sich in der Wirtschaft zusammenballt. So ein Protest, so ein kleiner Widerstand kostet nicht Kopf und Kragen wie der Widerstand in der Diktatur; aber ganz billig ist er auch nicht, wie vor allem Whistleblower wissen – das gilt nicht nur für Leute wie Edward Snowden und Chelsea Manning.

So ganz klein ist nämlich dieser kleine Widerstand nicht immer. Man muss es aushalten, als Nestbeschmutzer oder Vaterlandsverräter zu gelten. Manchmal kostet der kleine Widerstand die berufliche Existenz. Manchmal ist er strafbar, manchmal führt er gar ins Gefängnis. Man nennt ihn dann zivilen Ungehorsam. Aber bisweilen hat dieser strafbare zivile Ungehorsam sogar die Kraft, seine Bestrafung zu beenden.

So war es einst beim Widerstand gegen die atomare Nachrüstung in Deutschland: Ein Jahrzehnt lang wurden die Friedensdemonstranten als Gewalttäter bestraft, weil sie sich vor die Depots gesetzt hatten, in denen die mit atomaren Sprengköpfen bestückten US-Pershing-Raketen lagerten. Aber dann beschlossen die Richter des Bundesverfassungsgerichts 1995, dass solche Sitzblockaden nicht automatisch als Nötigung bestraft werden können; viele Friedensdemonstranten mussten von den Gerichten rehabilitiert und freigesprochen werden. Der Staat hatte geirrt, als er verurteilte. Die Demonstranten hatten den Irrtum ertragen, erduldet und im Gefängnis abgesessen. In diesem Erdulden lag die Kraft zur Veränderung. Es ist die Kraft des langen Atems.

Diese Kraft des langen Atems wünsche ich unserem Preisträger Edward Snowden. Ich wünsche sie uns allen. Und ich wünsche sie unserer Demokratie.

Prof. Dr. Dr. h.c. Heribert Prantl ist Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung und Leiter des Ressorts Innenpolitik