In Sachen der beiden Whistleblower-Preisträger 2017, Martin Porwoll und Maria-Elisabeth Klein, gab es in diesen Tagen ein wichtiges Ereignis

Das Landgericht Essen hat am 6.7.2018 das Urteil gegen den angeklagten Apotheker Peter Stadtmann verkündet. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. Nach der Berichterstattung in der Tagespresse hat das Gericht den Angeklagten wegen seiner langjährigen Krebsmittel-Panschereien zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt; außerdem wurde gegen ihn ein Berufsverbot als Apotheker auf Lebenszeit verhängt; schließlich ordnete das Gericht eine Abschöpfung (= Abführung an die Staatskasse) nachgewiesenermaßen von ihm durch die Straftaten erzielter Vermögensgewinne in Höhe von rund 17 Millionen Euro an.

In der mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende Richter des Landgerichts Essen u.a. auch das Whistleblowing unserer beiden Preisträger ausdrücklich gewürdigt und das Versagen der staatlichen Apothekenaufsicht deutlich kritisiert. In der Berichterstattung von "Correctiv" heißt es dazu:

"Ausführlich geht er auf die Whistleblower Martin Porwoll und Marie Klein ein. Sie hätten die Aufklärung des Verbrechens erst ermöglicht. Der Richter spricht auch über die anderen Mitarbeiter der Apotheke. Fast alle hatten im Prozess die Aussage verweigert. „Es spricht einiges dafür, dass auch Mitarbeiter einbezogen waren”, sagt Richter Johannes Hidding. Diese hätten offenbar ihr Gewissen mit Geld beruhigt.Für Richter Hidding ist der Fall der Alten Apotheke auch die Geschichte eines Behördenversagens. Peter Stadtmann hätte nicht so handeln können, wenn es eine wirksame Apothekenaufsicht gegeben hätte, sagt Richter Hidding."

correctiv“ hat den ganzen Prozess begleitet und ein „Prozesstagebuch“ zu den einzelnen Prozesstagen herausgegeben

https://correctiv.org/blog/ruhr/artikel/2018/07/06/das-urteil/